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    Energiepass bei Neuvermietung u. Hausverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.07 13:43:29 von
    neuester Beitrag 20.02.07 19:09:26 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.112.991
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      schrieb am 19.02.07 13:43:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab 01.01.2008 soll das Pflicht sein. Was passiert wenn Vermieter bzw. Hausverkäuefer den Energiepass nicht vorlegen bzw. eine Kopie aushändigen ?
      Fall 1 Vermietung: dem Mietvertrag fehlt ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil, ist er deshalb ungültig ? Das würde heißen, dass bei Abschluss einige Monate vor Mietbeginn der Mieter jederzeit zurücktreten kann u. nicht mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen muss. Wenn er schon in der Wohnung wohnt, kann er fristlos kündigen wegen schwerer Vertragsverletzung. Das ist aber nicht besonders schwerwiegend für den Vermieter, da sich seine normale Kündigungsfrist praktisch um ein, zwei Monate (oder auch gar nicht) verringert, je nachdem wie schnell er eine neue Wohnung findet.
      Kann der Mieter nach Vorliegen der ersten Heizkostenabrechnung (erste Gasrechnung bei eigener Etagenheizung) auch Regress vom Vermieter verlangn, wenn die Kosten unerwartet u. überdurchnittlich hoch sind?
      Fall 2 Verkauf: Der Käufer kennt die neue Vorschrift nicht u. unterschreibt den Kaufvertrag, in dem auch der Passus steht "Ein Energiepass lag beim Hausverkauf nicht vor"
      Dann kann er wohl hinterher nicht reklamieren, wenn er den schlechten Dämmzustand u. die hohen resultierenden Heizkosten feststellt. Welche Möglichkeiten der Absicherung hat er, wenn der Hausverkäufer keinen Energiepass hat u. auch nicht in Auftrag geben will ? Nur Verzicht auf den Hauskauf ?
      Für eine Antwort auf meine Fragen bzw. Korrektur oder Bestätigung meiner Auslegungen wäre ich dankbar.
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 13:54:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.823.788 von augu am 19.02.07 13:43:29Drück dich nicht um den Energiepass rum.

      Machen lassen und gut ist!
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 14:17:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.823.788 von augu am 19.02.07 13:43:29Den brauchst Du nur, wenn ein Käufer / Mieter diesen explizit verlangt.

      Techem, Minol, Ista erstellen Dir einen verbrauchsabhängigen Energiepass (ca. 25 €) bei Bedarf innerhalb von 2 Tagen (Liegenschaften > 4 Wohnungen). Die bedarfsgerechten Ausweise dauern erstens länger, zweitens sind diese teurer (ca. 250 - 300 €).

      Da noch keine Gesetzgebung erfolgt ist, solltest Du vorerst gar nichts machen, da bislang die konkreten Anforderungen noch nicht feststehen.

      Außerdem kannst Du Dir im Miet- / Kaufvertrag bestätigen lassen, daß auf die Vorlage eines EA verzichtet wird. Den Verbrauch kann jeder aus der letzten gasabrechnung entnehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.07 17:53:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.824.282 von nickel210872 am 19.02.07 14:17:29schönen Dank für die guten Ratschläge, meinen Energiepass kann ich selbst erstelllen, dazu brauche ich keine fremde Hilfe u. schon gar nicht bin ich bereit 25 € zu zahlen, um meinen gasverbrauch in Heizwärmeverbrauch in kWh je m2 u.Jahr umzurechnen . Ich war eigentlich mehr daran interessiert zu wissen, was das Ignorieren für Folgen hat.
      Avatar
      schrieb am 20.02.07 19:09:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.823.925 von Fruehrentner am 19.02.07 13:54:12gut gesagt - a b e r ??

      Wer oder wie soll einen Energiepass ausstellen, wenn ich im MFH
      nur Gasetagenheizungen habe.

      Die Rechnungen laufen auf meine Mieter, und die können
      auch schon mal wechseln.

      Ich bin nicht Vertragspartner des Gaslieferanten und habe
      daher keine Einsicht über den Verbrauch.


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