checkAd

    Nichtabnahme eines Darlehens ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.07 07:54:57 von
    neuester Beitrag 03.08.07 17:31:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.131.149
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.920
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 07:54:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen, @Nataly

      ich habe ein Darlehen ( 100.000€) das ich nicht benötigt habe, nicht abgenommen und die Bank stellte mir daraufhin 900€ in Rechnung !
      Ist das gerechtfertigt, den lt. OLG Dresden dürfen dafür keine Gebühren verlangt werden, nur der nachgewiesene Schaden !

      Was versteht man unter Schaden ?
      Das kann doch keine 900E kosten wenn ein Bankfuzzi sich 2-3 Stunden Arbeit macht !
      Bei einer solchen kleinen Summe, komplett mit einer Grundschuld abgesichert kann das doch nicht viel Arbeit machen ?

      Für Informative Antworten wäre ich Dankbar !
      Gruß
      Howkay
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 08:26:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hast doch bei jedem Darlehensvertrag eine 14 tägige Widerspruchsfrist ab unterzeichnung der Widerspruchsfrist. In dieser Zeit kannst du das darlehen ohne Angabe von Gründen kündigen bzw. mußt es nicht abnehmen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 08:37:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.978.009 von Howkay am 02.08.07 07:54:57Nichtabnahmeentschädigung

      Entschädigung, die das kreditgebende Institut vom Darlehensnehmer bei Nichtabnahme eines Darlehens verlangt. Da dem kreditgebenden Institut bereits im Vorfeld für die Beschaffung und Bereitstellung des bereitgestellten Darlehens Kosten (Refinanzierungskosten) entstanden sind, dient die Nichtabnahmeentschädigung als Ausgleich für den so entstandenen Schaden.

      Ansonsten mal nach dem BGH Urteil vom 7. 11. 2000 - XI ZR 27/ 00 googlen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 08:42:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.978.226 von Moneymaker75 am 02.08.07 08:26:05Die Frist ist schon lange abgelaufen !
      Das zu finanzierende Projekt hat sich erledigt, und somit habe ich das Geld nicht mehr benötigt !
      Die Abnahmefrist ( 6 Monate) ist schon abgelaufen und habe auch schon bezahlt, aber mir kommt es einfach etwas viel vor, da ja alles komplett mit einer Grundschuld abgesichert war und somit keine aufwendigen Analysen nötig waren !
      Die machen da doch nur Copy&paste it einem Mustervertrag und tragen die Summe ein !
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 08:53:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.978.365 von Howkay am 02.08.07 08:42:27Tatsächlich sind der Arbeitsaufwand wesentlich höher als beschrieben. Zwar sind Grundschulden eine tolle Sicherheit, ziehen aber auch einen bürokratischen Rattenschwanz mit sich.

      Trotzdem, die Arbeitskosten spielen hier eine untergeordnete Rolle. Wie Kalli schon geschrieben hat, haben die Refinanzierungskosten einen wesentlich hören Anteil an den Kosten. Und die sind u.a. abhängig von der Darlehenshöhe...

      Ace

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1250EUR +7,76 %
      East Africa Metals: Neues All-Time-High – die 276% Chance jetzt nutzen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 08:56:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.978.477 von Ace am 02.08.07 08:53:26@alle
      Danke für die Antworten !
      ich habe auch schon etwas gegoogelt und glaube das die Summe von 900€ schon ungefähr passt.
      Avatar
      schrieb am 03.08.07 13:51:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.978.009 von Howkay am 02.08.07 07:54:57Entgangener Gewinn, hier Zinsen, sind auch Schaden: § 252 BGB.
      Avatar
      schrieb am 03.08.07 17:31:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das nicht abgenommene Darlehen wird bis Ende der Zinsbindungsfrist
      mit den vereinbarten Raten nach den Kapitalmarktzinsen der
      Bundesbank in Bezug auf die Restlaufzeit abgezinst.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nichtabnahme eines Darlehens ??