WEG-Recht - Fachleute nochmals gesucht.......... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.07 11:06:02 von
neuester Beitrag 19.08.07 16:21:50 von
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Nach einer Eigentümerversammlung soll das Haus neu
gestrichen werden (es läuft ein linkes Ding, ein
Eigentümer möchte einem Freund zum Auftrag verhelfen,
nicht alle Eigentümer blicken durch)
Über die grundsätzliche Notwendigkeit eine neuen Anstriches (Haus ist 8 J. alt, sehr gpflegt) kann man trefflich streiten.
Abstimmung verlief bei sechs Eigentümern wie folgt:
3 Köpfe dafür, 3 dagegen
In Miteigentumsanteilen errechnet:
239/457 dafür, 218/457 dagegen
Die ME-Anteile "pro Anstrich" haben die Mehrheit.
"Diese" Mehrheit bestimmte auch die Summe der Entnahme aus den Rücklagen.
Frage: Ist das Ergebis auch nach den zum 1.7.07 vorgenommenen
Änderungen im WEG-Recht zu akzeptieren?
Gibt es keinerlei Möglichkeiten des Widerspruches?
Wer hat eine Idee?
TAUSEND DANK!!!!!!!
gestrichen werden (es läuft ein linkes Ding, ein
Eigentümer möchte einem Freund zum Auftrag verhelfen,
nicht alle Eigentümer blicken durch)
Über die grundsätzliche Notwendigkeit eine neuen Anstriches (Haus ist 8 J. alt, sehr gpflegt) kann man trefflich streiten.
Abstimmung verlief bei sechs Eigentümern wie folgt:
3 Köpfe dafür, 3 dagegen
In Miteigentumsanteilen errechnet:
239/457 dafür, 218/457 dagegen
Die ME-Anteile "pro Anstrich" haben die Mehrheit.
"Diese" Mehrheit bestimmte auch die Summe der Entnahme aus den Rücklagen.
Frage: Ist das Ergebis auch nach den zum 1.7.07 vorgenommenen
Änderungen im WEG-Recht zu akzeptieren?
Gibt es keinerlei Möglichkeiten des Widerspruches?
Wer hat eine Idee?
TAUSEND DANK!!!!!!!
also habt ihr abgestimmt, dass ein Anstrich gemacht wird.
Jetzt müßt ihr abstimmen, wer den Anstrich macht, dazu müssen mindestens 3 alternative Angebote eingeholt werden.
Das kann dauern und jetzt haste die Möglichkeit ein besseres Angebot beizubringen. Dann kann man wieder nachbessern, neuverhandeln, bal bla bla ...
Man kann das Dauern !
Du verstehst ?
Jetzt müßt ihr abstimmen, wer den Anstrich macht, dazu müssen mindestens 3 alternative Angebote eingeholt werden.
Das kann dauern und jetzt haste die Möglichkeit ein besseres Angebot beizubringen. Dann kann man wieder nachbessern, neuverhandeln, bal bla bla ...
Man kann das Dauern !
Du verstehst ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.181.921 von Gebirge am 16.08.07 11:48:50tja, "Kollege" war ja nicht blöd......
Hausverwaltung legte im Vorfeld bereits drei Angebote vor;
natürlich völlig überhöht, da die HV auch entsprechende Provision
einrechnen ließ; somit war es kein Problem für den Mitbesitzer
das "günstigste" dieser Angebote -welche nur er als Beirat kannte -
um wenige Euro von seinem Bekannten unterbieten zu lassen - und den Eigentümern in der Versammlung zu präsentieren. Nur, beweisen kann man - natürlich - nix.
So ist da Leben......
Hausverwaltung legte im Vorfeld bereits drei Angebote vor;
natürlich völlig überhöht, da die HV auch entsprechende Provision
einrechnen ließ; somit war es kein Problem für den Mitbesitzer
das "günstigste" dieser Angebote -welche nur er als Beirat kannte -
um wenige Euro von seinem Bekannten unterbieten zu lassen - und den Eigentümern in der Versammlung zu präsentieren. Nur, beweisen kann man - natürlich - nix.
So ist da Leben......
Normalerweise unterliegen nach WEG-Recht größere bauliche Veränderungen an der Außenfassade der Allstimmigkeit, d.h. alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer müssen auf einer ETV dieser Maßnahme zustimmen. Erst dann werden die 3 Angebote eingeholt und mit einfacher Mehrheit abgestimmt, welche Firma beauftragt wird.
Was hat der Miteigentümer für ein Interesse ein künstlich hoch gehaltenes Preisniveau zu akzeptieren bzw. zu fördern?? Er zahlt doch auch mit!! Oder vermutest du im Hintergrund "Bestechung"?? Wenn ja, dann anzeigen bzw. ansprechen!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.182.335 von DEP0T am 16.08.07 12:07:31sorry, aber das ist nicht richtig.
Streichen der Aussenfassade ist normale Instandhaltung, da reicht die einfache Mehrheit die Maßnahme zu beschliessen.
Was anderes ist es wenn sich etwas verändert, wie z.B. die Farbe, statt weiss jetzt blau, dann wäre nach neuen Recht eine 3/4 Mehrheit notwendig, die 100% Zustimmung sind nur noch bei Änderung der Teilungserklärung und ähnlichen Dingen erforderlich.
Aber noch zu Frage: 3 Angebote, Versammlung stimmt ab, Beschluss wird umgesetzt.
Wenn ein linkes Ding abgezogen wurde, dann muss zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden, ausserdem hat jeder Eigentümer die Möglichkeit einen Beschluss anzufechten, wenn er der Meinung ist, das wäre nicht in Ordnung. Da gibt es Fristen zu beachten, habe ich aber nicht zu Hand, am besten mal einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Streichen der Aussenfassade ist normale Instandhaltung, da reicht die einfache Mehrheit die Maßnahme zu beschliessen.
Was anderes ist es wenn sich etwas verändert, wie z.B. die Farbe, statt weiss jetzt blau, dann wäre nach neuen Recht eine 3/4 Mehrheit notwendig, die 100% Zustimmung sind nur noch bei Änderung der Teilungserklärung und ähnlichen Dingen erforderlich.
Aber noch zu Frage: 3 Angebote, Versammlung stimmt ab, Beschluss wird umgesetzt.
Wenn ein linkes Ding abgezogen wurde, dann muss zivilrechtlich dagegen vorgegangen werden, ausserdem hat jeder Eigentümer die Möglichkeit einen Beschluss anzufechten, wenn er der Meinung ist, das wäre nicht in Ordnung. Da gibt es Fristen zu beachten, habe ich aber nicht zu Hand, am besten mal einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Ich habe auch eine Frage an die Experten. Ich beabsichtige mir in meinen ETW einen Kamin einzubauen. Da kein Schornstein vorhanden ist, muss ich im gemeinschaftseigentum (Dach) einen Eingriff vornehmen.
Nach der alten Rechtsprechnung mussten alle zustimmen. Reicht nach dem neuen WEG eine qualifizierte Mehrheit? Bitte keine Vermutungen schreiben, ich benötige einen konkrete Aussage.
Danke
Nach der alten Rechtsprechnung mussten alle zustimmen. Reicht nach dem neuen WEG eine qualifizierte Mehrheit? Bitte keine Vermutungen schreiben, ich benötige einen konkrete Aussage.
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