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    Falk Fonds - Rückforderung geflossener Ausschüttungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.07 18:33:13 von
    neuester Beitrag 12.03.09 18:38:49 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.134.799
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      Avatar
      schrieb am 03.11.07 18:33:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für den speziell für mich interessanten Fonds 57 'Merseburg hat der Insolvenzverwalter SBL (Dr.Bruder)nunmehr aufgefordert, 70 bzw. 75 % der gezahlten Ausschüttungen zwecks Vergleich mit der Gläubigerbank als Kommanditist zurückzuzahlen.

      Evtl. sind hier - neben dem Forum FALK IG - noch weitere betroffene Anleger zu finden, die speziell in diesem Fond 57 engagiert waren oder noch sind.

      Da die seit Jahren andauernden Diskussionen betr. juristischer Auseinandersetzung, vor allem im Zusammenhang mit den Falk-Zinsfonds, (Haustürgesetz, Aufklärung der Banken etc ) sattsam bekannte Argumente enthalten, interessieren mich nur folgende Fragen:

      - hat jemand juristische Schritte beim Fond 57 eingeleitet und wenn ja , mit welchem Ergebnis?

      - Sollte zurückgezahlt werden: Ja oder Nein?

      - welche andere Alternative gibt es überhaupt?

      Viel Glück

      arolo
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 20:03:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin auch ein Falk- Opfer. Hoffe das möglichst viele Ausländer lesen was so alles in Deutschland läuft und wieviel hochkriminelle Machenschaften es in diesem Land, das ständig über Italien und die angebliche dortige Mafia stänkert,gibt. Also wer in Deutschland investiert ist selber schuld!!
      Avatar
      schrieb am 06.11.07 08:03:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.267.089 von arolo am 03.11.07 18:33:13ich bin selbst an dem 57er beteiligt. Mich wundert, dass "nur" die Ausschüttung von 1998 (das waren 5 %) mit einem Anteil von 70% zurückgezahlt werden müssen. Gesamtausschüttung über die Jahre seit Zeichnung waren 17,5 %. Ich kann mich erinnern, dass 2004 zur Sanierung des Fonds 65% der Gesamtausschüttung von 17,5 % zurückgezahlt werden sollten und das bei entsprechenden Zugeständnissen (Darlehensverzicht der Bank von 500 T€). Sind die Jahre vor 1998 verjährt? Oder ist das nur ein Trick, um nach Anerkennung der Rückzahlungsverpflichtung auch die Ausschüttung der Jahre davor zurückzufordern?

      Ich selber weiß noch nicht wie ich mich verhalten soll, tendiere aber z.Zt. zur Rückzahlung, wenn damit wirklich weitere Forderungen entfallen (hatte mit mehr gerechnet, siehe oben). Werde aber die nächsten Wochen noch weitere Reaktionen abwarten.

      artikulator
      Avatar
      schrieb am 16.11.07 13:03:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich werde eine Sach- und Rechtsprüfung durch einen Anwalt vornehmen lassen. Allerdings scheinen die positiven Aussichten sehr begrenzt, da erstinstanzlich bereits Urteile zuungusten der Anlieger vorliegen.

      Man braucht - Viel Glück

      arolo
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 13:40:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie bereits im Forum www.falkig-city. gepostet, werde ich die verlangte Rückzahlung vornehmen, da rechtlich nach anwaltlicher Prüfung kaum Aussichten auf Erfolg bestehen.
      Evtl. kommen ja noch Haftungsansprüche auf die KG-Einlage hinzu! :mad::mad:

      Viel Glück

      arolo

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      Avatar
      schrieb am 04.04.08 11:51:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Offenbar hat foren-city das Forum "falk-ig", das bisher als Plattform für die Diskussion geschädigter Anleger miteinander diente, geschlossen. Weiß jemand Näheres?

      arolo
      Avatar
      schrieb am 07.04.08 18:50:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.808.155 von arolo am 04.04.08 11:51:06Neues Forum eröffnet: "www.falk-fond-insolvenz.foren-city.de"

      Erhoffe rege Beteiligung!!

      Viel Glück

      arolo
      Avatar
      schrieb am 18.06.08 12:32:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 26.06.08 07:34:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.323.409 von Ballyclare am 18.06.08 12:32:33http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/87/182520/
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 17:56:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach langer Zeit gibt es zu diesem Thema offenbar Neuigkeiten:im Falle eines Anlegers hat ein LG in Duisburg wohl zu seinen Gunsten entschieden und die Beklagte zur Aussetzung der Rückforderungen verurteilt.Es ging offenbar nur um ca. 3000, aber immerhin scheint es sowas wie ein für Anleer günstiges Signal zu sein. Wer weiß Näheres?:confused::confused::confused:

      viel Glück

      arolo
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 18:38:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu den Rückzahlungsklagen des Insolvenzverwalters RA Bruder bzgl. erfolgter Ausschüttungen beim Fond 57 schreibt RA Mähler jetzt, daß seiner Meinung nach keine Rückzahlungspflicht nach §172 besteht, daß die Forderungen verjährt seien,auch die Vergleichsforderungen nicht vertretbar seien,und auch die Abtretungsvereinbarung mit Prometa rechtsunwirksam sei.

      Wer hat hierzu Nachrichten erhalten und wie sind die Meinungen dazu?


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