Erstes Urteil gegen Markus Frick - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.08 16:11:29 von
neuester Beitrag 28.02.08 21:06:54 von
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Ja ja da kann ich mir das grinsen nicht verkneifen
Erstes Urteil gegen Markus Frick
Der Börsenbriefherausgeber, Investmentberater und frühere Moderator einer TV-Börsenshow, Markus Frick, muss einen Kunden seiner Börsen-Hotline für entstandene Kursverluste in vollem Umfang entschädigen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte Frick insgesamt zur Zahlung einer fünfstelligen Summe, wie die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner mitteilt.
"Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher bzw. unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen", erklärt Theo Rauh, Managing Partner von PPR & Partner. Gegen Frick seien aber noch zahlreiche weitere Schadensersatzklagen anhängig. Alleine PPR habe bislang bereits 10 Klagen eingereicht.
Weitere Klagen noch offen
Insgesamt vertritt die Kanzlei nach eigenen Angaben neben dem jetzt erfolgreichen Kläger noch cirka 50 weitere Abonnenten der "Markus Frick Email-Hotline" in Schadensersatzfragen. "Aufgrund des heutigen Urteils rechnen wir mit einer weiteren Klagewelle. Die kumulierten Streitwerte könnten unter Umständen leicht einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen", so Rauh weiter.
Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 2 O 261/07) sieht sich auch die Münchener Anwaltskanzlei CLLB, die ebenfalls zahlreiche "Frick-Anleger" betreut, in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. "Das Urteil gibt den Anlegern Hoffnung, die teilweise massiven Schäden doch noch ersetzt zu bekommen", erläutert Istvan Cocron, Rechtsanwalt bei CLLB und Vertrauensanwalt beim Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ). Anleger, denen durch die Empfehlungen von Markus Frick ebenfalls ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.
Gruss Capten
Erstes Urteil gegen Markus Frick
Der Börsenbriefherausgeber, Investmentberater und frühere Moderator einer TV-Börsenshow, Markus Frick, muss einen Kunden seiner Börsen-Hotline für entstandene Kursverluste in vollem Umfang entschädigen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte Frick insgesamt zur Zahlung einer fünfstelligen Summe, wie die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner mitteilt.
"Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen den früheren Bäckermeister Frick wegen falscher bzw. unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen", erklärt Theo Rauh, Managing Partner von PPR & Partner. Gegen Frick seien aber noch zahlreiche weitere Schadensersatzklagen anhängig. Alleine PPR habe bislang bereits 10 Klagen eingereicht.
Weitere Klagen noch offen
Insgesamt vertritt die Kanzlei nach eigenen Angaben neben dem jetzt erfolgreichen Kläger noch cirka 50 weitere Abonnenten der "Markus Frick Email-Hotline" in Schadensersatzfragen. "Aufgrund des heutigen Urteils rechnen wir mit einer weiteren Klagewelle. Die kumulierten Streitwerte könnten unter Umständen leicht einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen", so Rauh weiter.
Durch das noch nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 2 O 261/07) sieht sich auch die Münchener Anwaltskanzlei CLLB, die ebenfalls zahlreiche "Frick-Anleger" betreut, in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. "Das Urteil gibt den Anlegern Hoffnung, die teilweise massiven Schäden doch noch ersetzt zu bekommen", erläutert Istvan Cocron, Rechtsanwalt bei CLLB und Vertrauensanwalt beim Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ). Anleger, denen durch die Empfehlungen von Markus Frick ebenfalls ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen.
Gruss Capten
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29Jawohlja!!!!!!!!
Gschieht ihm recht
Gschieht ihm recht
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29fricki geht 100% in berufung.
aber so ein urteil hört man gerne
geschieht ihm recht!!!
aber so ein urteil hört man gerne
geschieht ihm recht!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29
es gibt doch gerechtigkeit!!!!!
gruß
es gibt doch gerechtigkeit!!!!!
gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.505.166 von wgumcd am 28.02.08 16:36:25Hallo
Kan mir jemand sagen wohin mann sich wenden muss wen mann auch gegen frick klagen will es muss doch ne sammelklage oder sowas in arbeit sein .
DANKE
Kan mir jemand sagen wohin mann sich wenden muss wen mann auch gegen frick klagen will es muss doch ne sammelklage oder sowas in arbeit sein .
DANKE
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.505.723 von Blue200 am 28.02.08 17:14:14Hallo,
genau weis ich es nicht, du tust mir aber sehr leid schlimm wenn man ein geprellter ist
genau weis ich es nicht, du tust mir aber sehr leid schlimm wenn man ein geprellter ist
An Fricks stelle würde ich mein Vermnögen schnellstens ins Ausland bringen (nur nicht unbedingt nach Liechtenstein), und dann Insolvenz anmelden.
Wenn der ganze Rauch verflogen ist, würde ich mir dann ein ruhigen Lebwnsabend irgendwo in der Südsee machen.
Wenn der ganze Rauch verflogen ist, würde ich mir dann ein ruhigen Lebwnsabend irgendwo in der Südsee machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29du bist ja ein ganz wacher....................
GGGGÄÄÄÄHHHHNNNNNNNN das noch nicht rechtskräftige
Urteil............
GGGGÄÄÄÄHHHHNNNNNNNN das noch nicht rechtskräftige
Urteil............
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.505.723 von Blue200 am 28.02.08 17:14:14 Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner oder bei Google
Die tapern da immer noch hin!
Unglaublich!
Unglaublich!
Stellen auch sie Ihm Frage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29Nicht daß mich das nicht freuen würde, aber wurde das Urteil nicht schon vor einigen Wochen verkündet (und auch die dazugehörigen Pressemeldungen) ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.505.723 von Blue200 am 28.02.08 17:14:14sammelklagen gibt es im deutschen recht generell nicht.
es muss jeder für sich klagen.
übrigens ist die meldung schon einen monat alt.
berufung müsste also bald anstehen.
es muss jeder für sich klagen.
übrigens ist die meldung schon einen monat alt.
berufung müsste also bald anstehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.504.750 von capten am 28.02.08 16:11:29Das Landgericht Heidelberg verurteilte Frick insgesamt zur Zahlung einer fünfstelligen Summe, wie die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner mitteilt.
"Fünfstelligen Summe"
Und mindestens eine "Siebenstellige Summe" hat er abgezockt!!!
Diese Strafe wird ihn hart treffen....
"Fünfstelligen Summe"
Und mindestens eine "Siebenstellige Summe" hat er abgezockt!!!
Diese Strafe wird ihn hart treffen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.507.099 von Datteljongleur am 28.02.08 18:52:49Gemach, gemach, da werden schon noch weitere Klagen folgen. Ist ja immer so, wenn eine Klage erfolgreich war, klagen die, die ähnlich geschädigt wurden auch, da dann die Erfolgsaussichten steigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.506.987 von KurtWarner am 28.02.08 18:45:06Hast recht, diese Meldung ist uralt:
1. Urteil gegen Markus Frick – Gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!
Kläger, der 3 von Markus Frick empfohlene Werte Stargold, StarEnergy und Russoil kauft, wird Schadensersatz zugesprochen. Gute Schadensersatzchancen auch für andere Betroffene.
Am 05.02.2008 hat das Landgericht Heidelberg den gelernten Bäckermeister und Börsenguru Markus Frick in einem ersten Urteil dazu verurteilt, an einen geschädigten Anleger, der die drei von Markus Frick empfohlenen Werte Stargold, StarEnergy und Russoil zeichnete, Schadenseratz in Höhe von 39.446,38 € zu bezahlen. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, zeigt, dass somit prinzipiell gute Möglichkeiten für die zahlreichen Geschädigten bestehen, ihren Schaden ersetzt zu erhalten.
1. Urteil gegen Markus Frick – Gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!
Kläger, der 3 von Markus Frick empfohlene Werte Stargold, StarEnergy und Russoil kauft, wird Schadensersatz zugesprochen. Gute Schadensersatzchancen auch für andere Betroffene.
Am 05.02.2008 hat das Landgericht Heidelberg den gelernten Bäckermeister und Börsenguru Markus Frick in einem ersten Urteil dazu verurteilt, an einen geschädigten Anleger, der die drei von Markus Frick empfohlenen Werte Stargold, StarEnergy und Russoil zeichnete, Schadenseratz in Höhe von 39.446,38 € zu bezahlen. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, zeigt, dass somit prinzipiell gute Möglichkeiten für die zahlreichen Geschädigten bestehen, ihren Schaden ersetzt zu erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.508.483 von B_Spawn am 28.02.08 20:29:20http://www.news4press.com/1/MeldungDetail.asp?Mitteilungs_ID…
Selbstjustiz. Aber traut sich ja keiner, gehn ja lieber in Hartz4 die Deppen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.506.934 von Pasoumi am 28.02.08 18:41:06die einkaufstüten die die leute da tragen ist da doch nicht etwa der kopf vom bäcker darauf
morgen steht dann in seinem tagebuch
liebe leserinen und leser,
wie sie es gestern der prsse entnehmen konnten ist mir kestern die taigkralle in der backstube kaputt gegangen, mir geht es überhaupt nicht gut es waren doch die bösen shoties aber vergessen sie nicht mein seminar in buttersdorf verluste selber backen bla,bla
herzlich ihr bäcker
morgen steht dann in seinem tagebuch
liebe leserinen und leser,
wie sie es gestern der prsse entnehmen konnten ist mir kestern die taigkralle in der backstube kaputt gegangen, mir geht es überhaupt nicht gut es waren doch die bösen shoties aber vergessen sie nicht mein seminar in buttersdorf verluste selber backen bla,bla
herzlich ihr bäcker
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