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    Frage zu Papieren "ohne Stop Loss" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.08 19:37:50 von
    neuester Beitrag 15.03.08 10:28:25 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 03.03.08 19:37:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Frage zu Papieren mit dem Zusatz "ohne Stopp Loss" (z.B.: http://zertifikate.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=17…

      Ich war bis dato der Meinung dass man bei Papieren dieser Art keinen SL setzen kann. Heute erzählte mir jemand dass das nicht stimmt... was ist denn da korrekt? Was soll denn der Zusatz dann bedeuten?

      TIA für Aufklärung.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 20:46:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.537.962 von entombed1966 am 03.03.08 19:37:50Natürlich kann man einen SL setzen!

      Scheine mit dem Zusatz "ohne Stopp Loss" verfallen sofort wertlos wenn die Schwelle berührt wird

      Scheine mit dem Zusatz "Stopp Loss" haben z.B. die Basis von 10 und einen SL von 8
      Wird die 8 berührt wird der Schein ausgenockt und du bekommst den Restwert gutgeschrieben (nach ca. 1 Woche)
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 20:50:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.538.816 von Salamitaktik am 03.03.08 20:46:31Ok, alles klar, danke für Aufklärung!
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 12:44:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.538.860 von entombed1966 am 03.03.08 20:50:39Salamitaktik hat recht.

      Man sollte immer einen zusätzlichen Stop Loss einbauen damit der
      Verlust auch beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.Wenn der
      Schein wertlos verfällt hast Du ein Problem.


      Gruß
      Bergbaron
      Avatar
      schrieb am 15.03.08 10:28:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.543.604 von Bergbaron am 04.03.08 12:44:48Wenn der
      Schein wertlos verfällt hast Du ein Problem.


      Nicht ganz richtig;
      Du kannst ihn dann immer noch verkaufen an den Emi oder bestens Stuttgart stellen und hast damit eine Abrechnung vorliegen die als Gegengeschäft zum Kauf beim FA anerkannt wird ;)

      Gruß Bernie


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