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    Handwerkerrechnungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.08 09:29:14 von
    neuester Beitrag 11.03.08 11:56:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.139.390
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      Avatar
      schrieb am 11.03.08 09:29:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hier mal eine kleine Frage:

      Ein Haus gehört einer Frau, die kein bzw. nur ein geringes Einkommen hat.
      Kann der in diesem Haus lebende Partner (unentgeltlich wohnend) Handwerkerrechnungen für die Badrenovierung steuerlich geltend machen.
      Die Rechnung wird auf den Namen des Mannes ausgestellt und auch von dessen Konto bezahlt.

      Vielen Dank für Eure Hilfe!

      Rupp
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 09:54:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach § 35 a EStG muss die Arbeit "im Haushalt des Steuerpflichtigen" ausgeführt werden. Wenn die beiden einen gemeinsamen Haushalt führen, dann wurden die Arbeiten auch im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt.
      Rechnung und Nachweis der bargeldlosen Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto sind wichtig.
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 10:41:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.605.014 von NATALY am 11.03.08 09:54:52Gerade kam die Nebenkostenabrechnung:

      Jahrelang wurde im Garten des Mehrfamilienhauses in dem wir wohnen nichts an den Bäumen gemacht, nun monierte der Nachbar und von den beiden Bäume wurden 2007 von einem Fachbetrieb Äste, die auf das Nachbargrundstück neigen, abgesägt und Totholz ausgesägt.
      Wir sind erst 2006 eingezogen.

      Der Hausverwalter teilte die Kosten auf die Parteien auf.

      Muss ich diese Kosten voll mit übernehmen?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 10:46:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.605.541 von angkorwat am 11.03.08 10:41:45.

      klar mußt du das bezahlen - du hast die wohnung und den garten doch vorher besichtigt und den mietvertrag unterschrieben.

      .
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 10:47:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.605.541 von angkorwat am 11.03.08 10:41:45.

      aber nur wenn du gartennutzung vereinbart hast

      .

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      schrieb am 11.03.08 11:09:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.605.637 von pennyjoe am 11.03.08 10:47:45nein, gartenbenutzung ist nicht vereinbart, aber die mietparteien pflegen den garten.

      einen teil zu uebernehmen waere ja kein problem, aber warum soll ich den ganzen anteil uebernehmen, wenn es hier ja um taetigkeiten geht, die jahrelang vernachlaessigt wurden und der nachbar motzt.

      dies ist ja dann wohl keine normale baumpflege mehr, fuer die die mietparteien aufkommen muessen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.08 11:56:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.605.905 von angkorwat am 11.03.08 11:09:08.

      am besten fragst du beim mieterschutz nach.

      .


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