Abfindung.Was muss man beachten. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.06.08 16:26:45 von
neuester Beitrag 17.06.08 10:15:24 von
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Könnte ab sofoert eine Afindung von 150000 Euro Brutto in Anspruch nehmen.Hört sich zwar viel an,da es aber keine Freibeträge mehr gibt,bleibt all zuviel nicht mehr übrig.
Gibt es eine Möglichkeit mit dem Geld eine zweistellige Rendite/Jahr zu erwirtschaften ohne Risiko auf Verlust?
Werden Abfindungen genau so besteuert als normale Einkommen oder gelten andere Steuersätze?
Gibt es eine Möglichkeit auf Investition oder Abschreibung um Steuer zu sparen?Meine Frau hat eine kleine Firma mit 200000 Euro Umsatz im Jahr.Beim Steuerausgleich kommt doch alles in ein Topf, oder?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Gibt es eine Möglichkeit mit dem Geld eine zweistellige Rendite/Jahr zu erwirtschaften ohne Risiko auf Verlust?
Werden Abfindungen genau so besteuert als normale Einkommen oder gelten andere Steuersätze?
Gibt es eine Möglichkeit auf Investition oder Abschreibung um Steuer zu sparen?Meine Frau hat eine kleine Firma mit 200000 Euro Umsatz im Jahr.Beim Steuerausgleich kommt doch alles in ein Topf, oder?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.298.633 von AHEO am 13.06.08 16:26:45Informier Dich einmal über die Fünftelregelung. Wenn die Abfindung für mehrer Jahre bezahlt wird, kommt diese Regelung zur Anwendung. Die Abfindung muss dabei aber in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden. Möglichkeiten das Geld an der Steuer vorbei zu bekommen sind meines Wissens nach alle seit 2-3 Jahren gestopft. Aber bei der Summe lohnt evtl. mal ein Gang zum Steuerberater. Veilleicht erwischt Du ja sogar einen guten.
CU
Lupoa4
CU
Lupoa4
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.298.633 von AHEO am 13.06.08 16:26:45Hallo, da würde ich ersteinmal einen Steuerberater fragen,(Vorsorgeaufwendung)aber da sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.
Gruss L
Gruss L
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.299.058 von _lanzelot am 13.06.08 17:09:37Vorsorgeaufwendungen ist Quatsch, er kriegt doch was.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.298.633 von AHEO am 13.06.08 16:26:45Gibt es eine Möglichkeit mit dem Geld eine zweistellige Rendite/Jahr zu erwirtschaften ohne Risiko auf Verlust?
Sag Bescheid, wenn Du die gefunden hast!
Und für das andere, gucke da:
http://www.abfindung-steuern.de/
Sag Bescheid, wenn Du die gefunden hast!
Und für das andere, gucke da:
http://www.abfindung-steuern.de/
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.298.633 von AHEO am 13.06.08 16:26:45Wie alt bist du?
Evtl. kommt eine Bruttoentgeltumwandlung in Frage... Kannst 100.000€ steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Besteuert werden dann deine mtl. Leistungen (aber eben nicht auf einen Schlag!)
Evtl. kommt eine Bruttoentgeltumwandlung in Frage... Kannst 100.000€ steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Besteuert werden dann deine mtl. Leistungen (aber eben nicht auf einen Schlag!)
Hallo an alle.Mit dem Steuerberater hab ich mich schon konsultiert.
Der sagt das gleiche wie hier im Thread, dass die Steuerschlupflöcher gestopft sind.
Der sagt das gleiche wie hier im Thread, dass die Steuerschlupflöcher gestopft sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.302.301 von Sugar2000 am 14.06.08 12:31:15Evtl. kommt eine Bruttoentgeltumwandlung in Frage... Kannst 100.000€ steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Besteuert werden dann deine mtl. Leistungen (aber eben nicht auf einen Schlag!)
Hört sich gut an.Wie könnte so eine Reglung im Detail aussehen?
Bin erst 48 Jahre alt.
Hört sich gut an.Wie könnte so eine Reglung im Detail aussehen?
Bin erst 48 Jahre alt.
Also Du wandelst zB einen Betrag von 100.000 Euro um, der in die betriebliche Altersversorgung fliesst. Dein Arbeitgeber muss aber mitspielen, frag ihn mal, ob er entsprechende Angebote hat.
Wichtig hierbei ist, dass das umgewandelte Geld (incl. Zinsen) erst ab Alter 60 bzw. bei Invalidität oder Tod wieer vefügbar ist.
Wenn Du dann im Rentenalter eine Rente beziehst aus diesen Kapital, musst Du diese versteuern und verbeitragen.
Aber wie gesagt, informier dich bei deinen AG....
Wichtig hierbei ist, dass das umgewandelte Geld (incl. Zinsen) erst ab Alter 60 bzw. bei Invalidität oder Tod wieer vefügbar ist.
Wenn Du dann im Rentenalter eine Rente beziehst aus diesen Kapital, musst Du diese versteuern und verbeitragen.
Aber wie gesagt, informier dich bei deinen AG....
auch wichtig: bekommst du arbeitslosengeld?
guter rechner bei
www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/news/news.faces?art…
www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-17013.faces?curre…
steuerbegünstigt ist nach § 34 estg i. V. m. § 24 eine "entschädigung" für....
müsste also so vertraglich formuliert werden von deinem ag.
mit besagtem rechner lässt sich das gut durchspielen.
es ist eigentlich alles im netz zu finden, da brauchste die steuerfuzzis nicht reich machen.
guter rechner bei
www.steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/news/news.faces?art…
www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-17013.faces?curre…
steuerbegünstigt ist nach § 34 estg i. V. m. § 24 eine "entschädigung" für....
müsste also so vertraglich formuliert werden von deinem ag.
mit besagtem rechner lässt sich das gut durchspielen.
es ist eigentlich alles im netz zu finden, da brauchste die steuerfuzzis nicht reich machen.
Hallo,
deine Erfahrung spiegelt leider den Kenntnisstand der Steuerberater wieder.
Wenn Du deine 150kEuro steuerfrei haben willst, schicke mir deine Kontaktdaten per Boardmail. Ich habe so ein paar Ideen.
Für solche Fälle habe ich in der Vergangenheit schon erfolgreich Konzepte umgesetzt. Alles legal, das versteht sich von selbst.
Auch zurzeit gibt es da noch einige Möglichkeiten.
Wichtig das es sich hierbei um eine Abfindung handelt und die 5tel Regelung zutrifft.
Das lässt sich aber relativ leicht prüfen.
Grüße
deine Erfahrung spiegelt leider den Kenntnisstand der Steuerberater wieder.
Wenn Du deine 150kEuro steuerfrei haben willst, schicke mir deine Kontaktdaten per Boardmail. Ich habe so ein paar Ideen.
Für solche Fälle habe ich in der Vergangenheit schon erfolgreich Konzepte umgesetzt. Alles legal, das versteht sich von selbst.
Auch zurzeit gibt es da noch einige Möglichkeiten.
Wichtig das es sich hierbei um eine Abfindung handelt und die 5tel Regelung zutrifft.
Das lässt sich aber relativ leicht prüfen.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.304.819 von offmore01 am 15.06.08 13:21:22Wichtig das es sich hierbei um eine Abfindung handelt und die 5tel Regelung zutrifft
Werde mal mein Steuerberater fragen wie es mit der 5tel Regelung aussieht.Fakt ist aus diesen 150000 Brutto würden sich ca.90000 €.
Netto ergeben die ich mit dem letzten Lohnzettel ausbezahlt bekäme.
Werde mal mein Steuerberater fragen wie es mit der 5tel Regelung aussieht.Fakt ist aus diesen 150000 Brutto würden sich ca.90000 €.
Netto ergeben die ich mit dem letzten Lohnzettel ausbezahlt bekäme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.308.885 von AHEO am 16.06.08 13:08:17Es geht also um 60.000 Euro Steuern. Bei anderen Kunden (Abfindungen von Telekommitarbeitern) konnte ich in ähnlichen Fällen bis zu 40.000 Euro zurückholen. Es macht aber ein bisschen Arbeit und Papierkram.
Grüße
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