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    Aktien in effektiven Stücken Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.08 12:04:02 von
    neuester Beitrag 22.02.09 23:19:10 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 29.10.08 12:04:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo


      ich bin österreicher und habe aktien in effektiven stücken zuhause liegen. sagen wir mal sie verbrennen bei einem wohnungsbrand. sind diese dann endgültig vernichtet oder werden neu urkunden ausgestellt. bin jetzt kein erxperte aber bei verlorenen sparbüchern gibt sowas wie eine kratftloserklärung.

      also verliere ich den wert wie wenn bargeld verbrennt oder kann ich die aktien retten. versichert sind sie nicht.


      danke
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 13:22:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ALs ich meine ersten aktien kaufte , hab ich genau diese frage meinem banker gestellt --
      seine antwort : KLAR KÖNNENS SIE Zu hause ihr depot selber verwalten:rolleyes: , aaaaaaaaaber ......
      + aus diesem grund hab ich sie bei der bank "liegen" lassen ...
      ich frage mich nur WARUM HAST DU AKTIEN ZU HAUSE?????????:confused:
      Das macht doch heutzutage kein mensch mehr :(

      WEnnst sie schon selber verwalten willst , leg sie in ein schliessfach --- da sind sie wenigstens sicher :look:
      Gruss LYTA , auch ösi ;)
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 13:27:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.745.024 von gewinnwarner am 29.10.08 12:04:02Es gibt eine Kraftloserklärung bei Aktien, aber frag mich nicht wie das geht bzw. ob du einen Rechtsanspruch darauf hast.
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 13:56:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ohne es im Detail zu wissen, würde ich zumindest dringend empfehlen, die Seriennummern gesondert zu notieren. Das wird bei der Kraftloserklärung jedenfalls hilfreich sein.

      Früher ist sowas sicher recht häufig vorgekommen, aber nachdem so gut wie niemand mehr seine Aktien zuhause hat, hab ich schon lang keine Anzeige über so ein Kraftloserklärungsverfahren gesehen (bei Sparbüchern kommts andauernd vor).

      Übrigens kann man bei den meisten Gesellschaften die Aktien auch von der Gesellschaft selbst verwalten lassen, gegen Quittung. Das sollte auch massiv Spesen sparen (Kuponinkasso, Hauptversammlungshinterlegung, etc.).

      Darf ich fragen, welche Gesellschaft es ist?
      Avatar
      schrieb am 29.10.08 14:17:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo


      danke für die antworten :)

      ich hab von jeder aktie und den kaufabrechnungen einen scan gemacht und an einem zweit- und zusätzlich drittort eine cd mit den daten hinterlegt. also seriennummern habe ich alle :D

      mfg gw

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      schrieb am 21.02.09 11:50:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      bin zwar kein österreicher, aber habe auch eine frage zu effektiven stücken:

      Hallo,

      habe dieser tage eine jahresbescheinigung meiner bank bekommen, aufgeführt sind veräußerungsgeschäfte.

      hatte nach dem 11.9.01 fondanteile als tafelpapiere gekauft (war damals keinesfalls verboten etc.). rendite war schlecht und als im januar 08 die krise begann habe ich verkauft. dazu musste ein depot eröffnet werden, da tafelgeschäfte nun nicht mehr erlaubt sind (so jedenfalls die aussage der bank). also wurden die anteile angenommen, eingebucht und verkauft.

      diese transaktion steht nun in der bescheinigung, allerdings ohne anschaffungswert und ergebnis (gewinn oder verlust).

      meine frage:
      spekulationsfrist war ja lange überschritten, muss ich trotzdem was in der steuererklärung angeben, quasi gibt es eine sonderregelung tafelgeschäfte etc.?
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 13:10:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.625.976 von allofsklaus am 21.02.09 11:50:18Hallo,

      hinsichtlich der Spekufrist ergibt sich keine Erklärungspflicht, es könnte allerdings eine Nachfrage kommen. Daher wäre es gut, wenn Du die Kaufabrechnung noch hast.

      Falls es ein thesaurierender Fonds war, müsste auch geprüft werden, ob Du die Erträge von 2001 bis 2008 versteuert hast um ggfs. den zuviel einbehaltenen ZAStabzug zu korrigieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 14:55:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke für die antwort. kaufquittung habe ich vernichtet, nachdem der deal abgeschlossen war...

      würde jetzt so vorgehen:
      nichts erklären für diese bank (hab da nur ein unverzinstes girokonto), da keine erklärungspflicht. die aufgeführten 10,50 (ingesamt, nicht pro anteil) zeile 8 KAP wären mir da egal.

      also pragmatischer ansatz, oder muss man alle jahresbescheinigungen aller banken einreichen?
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 23:19:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.521 von allofsklaus am 21.02.09 14:55:08nichts erklären für diese bank ...da keine erklärungspflicht
      alle KAP-Erträge sind erklärungspflichtig....

      also pragmatischer ansatz, oder muss man alle jahresbescheinigungen aller banken einreichen?

      NEIN, man muss überhaupt keine Jahresbescheinigung einreichen und für 2009 gibt es auch keine mehr.

      Gruß
      Taxadvisor


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