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    2008: Student und Beginn Festanstellung: Absatz von Diplomkosten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.09 11:04:22 von
    neuester Beitrag 27.03.09 01:06:56 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 13.02.09 11:04:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe im März 2008 mein Studium abgeschlossen, habe dann mit auf meinem Gewerbeschein freiberuflich gearbeitet bis zum Sommer (Erträge lagen unter der magischen Grenze von 7640 Euro). Ab dem Sommer bin ich nun in einer festen Anstellung beschäftigt. Was kann ich vom letzten Semester und an Diplomkosten absetzten? Ich habe mal gelesen es geht bis 4000 €. Da ich die Studiengebühren (750€) für das letzte Semester in 10/2007 bezahlt habe, jedoch noch bis 04/2008 Student war, stellt sich mir die Frage ob ich diese noch absetzen kann? Danke für die Tips :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:35:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Studiengebühren sind in dem Jahr abzusetzen, in dem sie gezahlt wurden (§ 11 EStG).
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 17:21:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt, das Ganze läuft unter dem Begriff des sg. "Zufluss-Abfluss-Prinzips" i.S.d. §11(1) EStG. Dieser besagt, dass Einnahmen die in einem Kalenderjahr bezogen wurden, dem Steuerpflichtigen auch in diesem zugeflossen sind.
      Gleichermaßen gilt i.S.d. §11(2) EStG, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, in welchem sie angefallen sind.
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 13:57:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke für die infos! Aber ich kann doch meine Mieten absetzten, die ich von Januar 2008 bis zum Ende meines Studentenstatus (03/2008) hatte, oder? Was wird dafür benötigt? Ein damaliger Mietvertrag? danke :lick:
      Avatar
      schrieb am 12.03.09 17:44:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.752.506 von Balkong am 12.03.09 13:57:55Miete lässt sich in diesem Falle nicht absetzen, da private Lebensführung.

      Bis 4000€ pro Jahr lässt es sich absetzen-wenn man im gleichen Jahr auch Steuern zahlt. wer keine Steuern zahlt/gezahlt hat, kann es nicht geltend machen.

      Kosten: Fahrtkosten, Studiengebühren, Bücher, laptop, etc...

      Ist bei mir auch so.

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      schrieb am 26.03.09 11:21:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.754.628 von techniker2005 am 12.03.09 17:44:17ist auch ein laptop abzusetzen, den ich während des studiums gekauft habe (also paar jahre später)?
      Avatar
      schrieb am 27.03.09 01:03:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.851.651 von Balkong am 26.03.09 11:21:15Wenn Du Deinen Laptop z.B. 2006 gekauft hast, dann kannst Du diesen für 2006/ 2007 und Anteilig auch für 2008 absetzen, weil Du diesen für Dein Studium benutzt hast.

      Laptopkosten sind mittlerweile auf 4 Jahre zu verteilen.

      Bei einem Gerät von z.B. 1000 €

      - sind 250€ in 2006
      - 250€ in 2007
      und Anteilig 250€/Monat in 2008 absetzbar.

      Papier und Tinte/Patronen sind verbrauchsmittel und auch komplett absetzbar-aber leider willkürlich vom FA behandelt.

      Je FA kann es "genehmigt" werden, manche stellen sich sehr quer und unterstellen einem privaten Gebrauch, etc.

      Googel: Stichwort "Afa"
      Avatar
      schrieb am 27.03.09 01:06:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.860.211 von techniker2005 am 27.03.09 01:03:15Achja,

      da Du ja anscheinen ind 2006 und 2007 nichts verdient /zumindest keine Steuern gezahlt hast oder nicht steuerpflichtig warst-brauchst für diese nichts abzugeben-bekommst, da es nicht zum Tragen kommt.

      erst für Jan bis März 2008 gibts es diese Möglichkeit.


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