Teilweise Rückerstattung von bereits gezahlter Schweizer Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.06.09 18:09:54 von
neuester Beitrag 30.08.09 07:26:53 von
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Bräuchte mal Hilfe:
Habe in 2008 Dividende auf eine Schweizer AG erhalten. Vom Bruttobetrag wurden 35% Quellensteuer abgezogen. Von diesen 35% kann man sich 20% direkt beim Schweizer Fiskus wieder zurückholen.
Hat jemand einen Link zu dem entsprechenden Formular, damit ich mir dies dann ausdrucken kann?
Besten Dank
Smarttrader
Habe in 2008 Dividende auf eine Schweizer AG erhalten. Vom Bruttobetrag wurden 35% Quellensteuer abgezogen. Von diesen 35% kann man sich 20% direkt beim Schweizer Fiskus wieder zurückholen.
Hat jemand einen Link zu dem entsprechenden Formular, damit ich mir dies dann ausdrucken kann?
Besten Dank
Smarttrader
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.817 von smarttrader1 am 29.06.09 18:09:54Wenn Dir der Schweizer Fiskus 35% Quellensteuer abzieht, dann kannst Du nicht wieder 20% geltend machen, als Deutscher schon mal gar nicht, da Du Steuerausländer bist.
Was Du machen kannst, die 35% beim Deutschen FA zur Veranlagung bringen.
Bye.
Was Du machen kannst, die 35% beim Deutschen FA zur Veranlagung bringen.
Bye.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.956 von Fasu am 29.06.09 18:29:10Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1971! 20% gibt es von der Schweiz erstattet, da du beim Heimatfinazamt die Dividende voll angibst. Sonst zahlst du ja doppelt Steuer. Einmal auf den Betrag X in der Schweiz und einmal in Deutschland.
Im Formular bitte das klein Gedruckte auf der letzten Seite lesen. Du brauchtst von deiner Depotbank einen Tax-Voucher und eine Ansässigkeitsbescheinigun vom Heimatfinazamt.
Im Formular bitte das klein Gedruckte auf der letzten Seite lesen. Du brauchtst von deiner Depotbank einen Tax-Voucher und eine Ansässigkeitsbescheinigun vom Heimatfinazamt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.488.008 von Elefant1 am 29.06.09 18:36:05Ganz herzlichen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
ST
Beste Grüße
ST
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.488.008 von Elefant1 am 29.06.09 18:36:05Hallo, was versteht man den unter "tax-voucher" ?? reicht da die Dividendenabrechnung ? ( Auf der die Einbehaltene bzw. rückvorderbare Quellensteuer ausgewiesen ist oder stellt das die Bank speziell aus ? ) Ist der ganze Spaß eigentlich mit Gebühren verbunden ?? Gruß Uli
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.562.334 von ulitemp am 13.07.09 16:53:21"Hallo, was versteht man den unter 'tax-voucher' ??"
"Tax-Voucher" heißt Steuerbeleg.
Ein Beleg für die in der Schweiz abgeführten Steuern?
Genau das versuche auch ich gerade rauszukriegen.
Gruß
Sworsh
"Tax-Voucher" heißt Steuerbeleg.
Ein Beleg für die in der Schweiz abgeführten Steuern?
Genau das versuche auch ich gerade rauszukriegen.
Gruß
Sworsh
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