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    Teilweise Rückerstattung von bereits gezahlter Schweizer Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.09 18:09:54 von
    neuester Beitrag 30.08.09 07:26:53 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.151.461
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      Avatar
      schrieb am 29.06.09 18:09:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bräuchte mal Hilfe:

      Habe in 2008 Dividende auf eine Schweizer AG erhalten. Vom Bruttobetrag wurden 35% Quellensteuer abgezogen. Von diesen 35% kann man sich 20% direkt beim Schweizer Fiskus wieder zurückholen.

      Hat jemand einen Link zu dem entsprechenden Formular, damit ich mir dies dann ausdrucken kann?

      Besten Dank
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 18:29:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.817 von smarttrader1 am 29.06.09 18:09:54Wenn Dir der Schweizer Fiskus 35% Quellensteuer abzieht, dann kannst Du nicht wieder 20% geltend machen, als Deutscher schon mal gar nicht, da Du Steuerausländer bist.
      Was Du machen kannst, die 35% beim Deutschen FA zur Veranlagung bringen.

      Bye.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 18:32:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 18:36:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.487.956 von Fasu am 29.06.09 18:29:10Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1971! 20% gibt es von der Schweiz erstattet, da du beim Heimatfinazamt die Dividende voll angibst. Sonst zahlst du ja doppelt Steuer. Einmal auf den Betrag X in der Schweiz und einmal in Deutschland.

      Im Formular bitte das klein Gedruckte auf der letzten Seite lesen. Du brauchtst von deiner Depotbank einen Tax-Voucher und eine Ansässigkeitsbescheinigun vom Heimatfinazamt.
      Avatar
      schrieb am 29.06.09 19:02:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.488.008 von Elefant1 am 29.06.09 18:36:05Ganz herzlichen Dank für die Hilfe!

      Beste Grüße
      ST

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      Avatar
      schrieb am 13.07.09 16:53:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.488.008 von Elefant1 am 29.06.09 18:36:05Hallo, was versteht man den unter "tax-voucher" ?? reicht da die Dividendenabrechnung ? ( Auf der die Einbehaltene bzw. rückvorderbare Quellensteuer ausgewiesen ist oder stellt das die Bank speziell aus ? ) Ist der ganze Spaß eigentlich mit Gebühren verbunden ?? Gruß Uli
      Avatar
      schrieb am 30.08.09 07:26:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.562.334 von ulitemp am 13.07.09 16:53:21"Hallo, was versteht man den unter 'tax-voucher' ??"

      "Tax-Voucher" heißt Steuerbeleg.
      Ein Beleg für die in der Schweiz abgeführten Steuern?

      Genau das versuche auch ich gerade rauszukriegen.

      Gruß
      Sworsh


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