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    Der Artikel 5 des Grundgesetzes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.09 14:16:16 von
    neuester Beitrag 31.07.09 14:21:25 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.152.091
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      Avatar
      schrieb am 31.07.09 14:16:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Artikel 5 Grundgesetz
      Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


      Ergänzung von mir: dies gilt auch für die sachliche Kritik an Angehörigen und Sympathisanten der Partei der Grünen und gilt ebenso in der virtuellen Welt des Internets!
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 14:21:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.wallstreet-online.de/hilfe/regeln.html
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      MfG MaatMOD


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