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    34 Monate für U-Bahn Treter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.11 13:28:37 von
    neuester Beitrag 27.09.11 09:48:51 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.169.118
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      schrieb am 19.09.11 13:28:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Montag, 19. September 2011, 13:16 UHR Haftstrafe für U-Bahn-Schläger

      Berlin – Wegen eines brutalen Angriffs auf einen 29-Jährigen auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße ist der Angeklagte Torben P. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 18-Jährigen des versuchten Totschlags schuldig. Der Gymnasiast hatte am Karsamstag auf dem Bahnsteig der Linie 6 sein Opfer nach einem Streit mit einer Flasche niedergeschlagen und danach viermal mit großer Wucht gegen und auf den Kopf getreten. Mit dem Urteil folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert.

      http://www.bild.de/newsticker-meldungen/home/13-u-bahn-schla…

      Das "harte" Urteil überrascht mich. Da das Opfer noch lebt, hatte ich fest mit einer Bewährungsstrafe gerechnet im Täterfreundlichen Deutschland. :rolleyes:

      In 17 Monaten isser also wegen "guter Führung" wieder draussen :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 13:53:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hoffentlich setzt das ein Zeichen!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 14:50:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, rigoros wegsperren......Gestern oder heute gab es schon wieder einen Vorfall....Ein junger Mann flüchtete vor Schlägern aus der U-Bahn Station. Und wurde dabei von einm Auto angefahren und getötet.....Wegsperren diese Idioten bei Wasser und Brot....
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 15:41:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.105.396 von DonJohn93 am 19.09.11 13:53:53
      Warum sollte es ein Zeichen setzen? Der hat doch Haftverschonung.
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 19:07:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von niemwolf: Warum sollte es ein Zeichen setzen? Der hat doch Haftverschonung.


      habs gerade gehört auf n-tv. Der Treter darf erst noch sein Abitur machen bevor er in den
      Knast muss :eek:

      das werden sich viele künftige Treter merken....ähm hab keine Zeit für Knast, muss erst meine
      Karriere voran treiben, mal sehen wann in meinem Terminkalender was frei ist für Knackhausen :keks:

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      Avatar
      schrieb am 19.09.11 20:33:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.105.279 von Frickhasserin am 19.09.11 13:28:37Da irrst Du. Der fast Totschläger ist weiterhin auf freiem Fuß Haftverschonung ! Wahnsinn das kranke deutsche Rechtssystem. Wenn ich sehe das der Typ mit 2 Anwälten da sitzt der reinste Irrsinn. In was für einem scheiß Staat leben wir eigentlich ? 10 Jahre normale Haft, und kein Jugendstrafrecht !, wegen versuchten Totschlags wäre angemessen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 21:35:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      passend in diese Zusammenhang ist der Berufswunsch dieses Verbrechers:
      Er möchte JURA studieren.

      ---Diese Text wurde aus Bayrerische Dialekt ohne Gewehr übersetzt---
      V06.81beta
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 21:58:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erstmal hat der Kerl Haftverschonung bekommen, er ist also weiter auf freiem Fuß und zweitens besteht für ihn die Möglichkeit des offenen Vollzugs. Das heißt salopp gesagt, er geht weiter zur Schule und muß nur im Knast pennen. Die 34 Monate werden sowieso verkürzt, nämlich wegen guter Führung. Daß er Gutachtern für eine günstige Prognose in den Hintern kriechen kann, hat er ja schon im Prozeß bewiesen.

      Bloß nicht zu hart anfassen, den Kerl! Angeblich ist er stark suizidgefährdet. Die Staatsgewalt wird allso alles tun, um dieses überaus nützliche Mitglied unserer Gesellschaft am Leben zu halten. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 23:08:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      das ist echt alles traurig, da kann ich mich kaum noch drüber aufregen. Als ichs heute im Radion gehört habe, war mein erster Gedanke: Oh, das ging ja schnell...bis mir auffiel, daß das ja noch "die alte Geschichte war"...

      ich dachte erst das wäre bereits die Verurteilung der Leute gewesen, die den jungen Mann am Samstag in den Rod gehetzt haben.

      Ich könnte echt kotzen.
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 01:01:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Pappi Rechtsanwalt wird ihm schon einen "Knast" mit Schwimmhalle "besorgen". Dort kann er dann auch noch kostenlos sein Schwimmabzeichen und den Rettungsschwimmer "machen"



      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 13:58:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und so besoffen , wie seine Anwälte dem Gericht weisgemacht haben, konnte der auch garnicht gewesen sein, auf dem Video machte der einen sehr nüchternen Eindruck, da war wohl ein gewaltiger Nachtrunk im Spiel.
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 19:33:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      jetzt redet man schon von 11 Monaten "übernachten im Knast"

      nach der Revision werden es dann wohl 6 Monate Fußfessel zu Hause bei Mami


      http://www.bild.de/news/inland/urteil/kommt-er-mit-11-monate…
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 21:55:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      irgendwann wird dieser Verbrecher von den Medien als "Gast" in irgendwelche der zahlreichen Tokshows eingeladen ( Tok-Tok=indonesisch,mein Kopf ist hohl,und ihrer?).

      Es winkt hierbei eine fünfstellige Ga...nein..Unkostenpauschale.

      Dort wird ihm Gelegenheit zu geben,den gewandelten Sünder zu spielen.
      Dabei?:
      Psychologen,Gutachter und Staatsanwälte halten Schwä.........Händchen.

      ---Diese Text wurde aus Bayrerische Dialekt ohne Gewehr übersetzt---
      V06.81beta
      Avatar
      schrieb am 24.09.11 23:55:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ziel Bewährungsstrafe und ich bin mir schon jetzt sicher das
      es genauso kommen wird

      http://www.n-tv.de/panorama/U-Bahnschlaeger-legt-Revision-ei…
      Avatar
      schrieb am 25.09.11 11:51:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von Frickhasserin: Ziel Bewährungsstrafe und ich bin mir schon jetzt sicher das
      es genauso kommen wird

      http://www.n-tv.de/panorama/U-Bahnschlaeger-legt-Revision-ei…
      Glaube ich nicht. Bei einer Revision geht es nur um das evt. Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, der Verletzung von Verfahrensrecht oder der Verletzung von materiellem Recht. Das alles dürfte hier nicht gegeben sein. Der Prozeß ist ordnungsgemäß abgewickelt worden, die Beurteilung der Tat (versuchter Totschlags und gefährliche Körperverletzung) geht in Ordnung und auch das Strafmaß ist OK, eher zu niedrig als zu hoch.
      Avatar
      schrieb am 27.09.11 09:48:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von Encelados: ...das Strafmaß ist OK, eher zu niedrig als zu hoch.
      Viel zu niedrig! :mad:


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