US Treuhand verweigert uns die Geschäftsberichte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.02.14 15:42:17 von
neuester Beitrag 03.02.14 21:33:05 von
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Der US Treuhand verweigert uns die Geschäftsberichte des UST XV Madison, Ltd.
Meine Geschwister und ich erbten von unserem Vater Anteile des Fonds.
Seit einigen Jahren bekommen wir nur auf Umwegen Informationen, bzw. nur kurze öffentlich zugängliche Informationen.
Begründung seitens der US Treuhand ist, dass wir Erben nicht als offizille Anteilsinhaber eingetragen sind. Dies trifft zu, da eine Schwester sich weigert hier zuzustimmen.
Jedoch hat die US Treuhand den Erbschein und kennt so die Eigentumsverhältnisse.
Nun soll nach einem Kurz-Brief die UST XV Madison, Ltd. aufgelöst werden und die Gesellschaft möchte das wir die Anteile auf einen Erben übertragen. Damit könne man eine komplzierten Verwaltungsakt bzgl. der Auszahlung vermeiden.
Dies geht jedoch wegen der unkooperativen Haltung eines Miterben leider nicht.
Meine Frage:
- Kann die US Treuhand uns den aktuellen Geschäftsbericht und Miteilungen verweigern?
- Reicht für die Auszahlung es nicht aus wenn wir das Erbengemeinschaftkonto angeben?
Danke vorab für die Hilfe!
Meine Geschwister und ich erbten von unserem Vater Anteile des Fonds.
Seit einigen Jahren bekommen wir nur auf Umwegen Informationen, bzw. nur kurze öffentlich zugängliche Informationen.
Begründung seitens der US Treuhand ist, dass wir Erben nicht als offizille Anteilsinhaber eingetragen sind. Dies trifft zu, da eine Schwester sich weigert hier zuzustimmen.
Jedoch hat die US Treuhand den Erbschein und kennt so die Eigentumsverhältnisse.
Nun soll nach einem Kurz-Brief die UST XV Madison, Ltd. aufgelöst werden und die Gesellschaft möchte das wir die Anteile auf einen Erben übertragen. Damit könne man eine komplzierten Verwaltungsakt bzgl. der Auszahlung vermeiden.
Dies geht jedoch wegen der unkooperativen Haltung eines Miterben leider nicht.
Meine Frage:
- Kann die US Treuhand uns den aktuellen Geschäftsbericht und Miteilungen verweigern?
- Reicht für die Auszahlung es nicht aus wenn wir das Erbengemeinschaftkonto angeben?
Danke vorab für die Hilfe!
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.366.311 von Steffus am 03.02.14 15:42:17Hallo,
Nachdem das ja schon ein paar Jahre geht ... Warum klagt ihr nicht auf einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?
Die Fondsgesellschaft wird das nicht einfach auf das Konto der Erbengemeinschaft über weisen - ein geschlossener fonds ist halt leider kein normales Wertpapier.
Rene
Nachdem das ja schon ein paar Jahre geht ... Warum klagt ihr nicht auf einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?
Die Fondsgesellschaft wird das nicht einfach auf das Konto der Erbengemeinschaft über weisen - ein geschlossener fonds ist halt leider kein normales Wertpapier.
Rene
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