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    Bankenliste, die Sicherheit für Zwangsversteigerungen in Form von Bürgschaft oder Scheck ausstellt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.16 16:08:22 von
    neuester Beitrag 21.05.16 15:11:18 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 20.05.16 16:08:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Suche Bank und gerne auch als Freundschaftswerbung!
      Die Sache ist Folgende: Ich komme gerade aus dem Ausland zurück, bin selbstständig und werde zukünftig an mehreren Zwangsversteigerungsterminen, die auch zeitlich dicht aufeinander folgen können, teilnehmen. Ich suche daher eine (Filial)bank mit gutem Service, die entweder bankbestätigte Schecks für die erforderlichen Sicherheiten ausstellt oder eine Bankbürgschaft ausstellt. Es gibt zwar immer die Möglichkeit von meinem Onlinekonto an das Amtsgericht zu überweisen, aber die Laufzeiten dauern mir zu lange. Bei den Banken, bei denen ich angefragt habe, gibt es die Möglichkeit bankbestätigter Scheck und Bürgschaft nicht mal für alle Altkunden. Dass ich ausreichend Sicherheiten habe, darf vorrausgesetzt werden;-).
      Kann jemand (s)eine Bank empfehlen? Eine Auflistung ist sicher nicht nur für mich interessant....

      Hintergrund ist folgende Rechtslage: (kopiert von Zwangsversteigerungs.de)

      Wenn Sie bieten, wird meist eine sofortige Sicherheit von 10% des festgesetzten Verkehrswertes verlangt. Können Sie bei Abgabe Ihres Gebotes eine der unten genannten Sicherheitsleistung bei Verlangen nicht oder nicht vollständig erbringen, dann muss der Rechtspfleger Ihr Gebot als unwirksam zurückweisen.

      Sicherheitsleistungen können seit dem 16.2.2007 nicht mehr durch Bargeld erbracht werden. Weiterhin sind Euro-Schecks, Sparbücher, Wertpapiere oder sonstige "Ersatzsicherheiten" nicht zugelassen.

      Es gelten nur noch die folgenden Sicherheitsleistungen:

      Bundesbankscheck und Verrechnungsscheck
      bitte unbedingt beachten:
      Der Scheckaussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein.
      Der Scheck darf nicht auf Ihr eigenes Konto bezogen sein.
      Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Die Vorlagefrist muss eingehalten werden.

      Bürgschaft eines Kreditinstitutes - diese muss unbefristet und unbedingt sein.

      Überweisung des Betrages an die zuständige Gerichtskasse.
      1 Antwort
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      schrieb am 20.05.16 17:08:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für die Filialbanken ist der bestätigte Bankscheck keine ungewöhnliche Dienstleistung.
      (Commerzbank und die örtliche Volksbank machen es jedenfalls, die Sparkasse bestimmt auch.)

      Problem ist wohl eher, dass man ja zeitnah zur Versteigerung in der Bankfiliale erscheinen muss, da wird räumlich wohl nur eine eingeschränkte Anzahl Filialen in Frage kommen. Und dann will man ja seine Sicherheiten nicht unbedingt bei einer Filialbank deponieren, wo man noch Depotgebühr zahlt. Und ohne Wertpapiere = keine Kreditlinie, dann muss man da Barguthaben deponieren, dann zahlt die Bank dafür noch Strafzins bei der EZB, kein wundern wimmeln die dann einen Neukunden, der nur das eine will, lieber ab.

      Ich würde da nochmal das Gespräch suchen, insbesondere mit der Bank, die ggfs auch eine Immobilienfinanzierung anbieten kann und will. Nichts gegen vorhandene Sicherheiten, aber man sollte die Bedeutung einer Kredithistorie und Kundenbeziehung nicht unterschätzen. Und viele Versteigerungsobjekte haben irgendwelche Haken, über die eine Bank vor Ort vielleicht hinwegschaut, die aber eine Finanzierung zu Discountkonditionen bei überregionalen Anbietern erschweren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.16 17:30:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.448.679 von honigbaer am 20.05.16 17:08:03Commerzbank ist jedenfalls nicht bereit.- Müssen die Banken auch Strafzinsen auf das bei ihnen deponierte Geld zahlen? Ich hatte mich schon gewundert, warum ich mit x00.000 eur auf der Bank in die Servicewüste gelangt bin.-Volksbank muss ich mal nachfragen. Sparkasse wollte ich nicht, weil da jede Filiale für sich arbeitet und die vor Ort sind vorsichtig ausgedrückt minderbemittelt...
      Avatar
      schrieb am 20.05.16 17:59:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Strafzinsen 0,4% wenn die Bank das Geld über Nacht bei der Notenbank deponiert.
      (Statt im eigenen Tresor oder wie auch immer man sich das vorzustellen hat.)

      Ob die Commerzbank das je nach Kunde macht oder jede Filiale wie sie will?

      Sonst muss es halt doch mit den Überweisungen gehen, wenn da so große Summen rumliegen, ist das ja kein Problem. Zig- oder Hunderttausende auf dem Girokonto ist aber auch ein Frevel! Das kann man doch mal sinnvoll anlegen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.16 15:11:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.448.040 von Suluper am 20.05.16 16:08:22Hi,

      empfehle "Überweisung des Betrages an die zuständige Gerichtskasse." - Ist am einfachsten, bequemsten, schnellsten, günstigsten u. auch i.d.R. den (meist) Rechtspflegerinnen* am liebsten!

      Und wenn Du nicht gerade jeden Tag auf fünf verschiedene Termine (in verschiedenen AG-Bezirken) rennen willst u. das Geld sowieso frei hast, machts doch auch nichts, wenn vllt. mal max. 2-3 Sicherheiten übern paar Tage gleichzeitig "im Umlauf"/blockiert sind. Die Rücküberweisungen gehen von den AGen direkt nachm Termin wieder an den Einzahler raus, soferns nicht explicit nicht so haben willst, wegen:

      Weiterer Vorteil: Wenn mehrere Termine beim gleichen AG wahrzunehmen geplant hast, hinterlegst nur einmal den max. notwendigen Betrag, den dann auch noch für jeden der weiteren ZV-Termine nutzen kannst!

      *Allgemeiner Rat beim Thema ZVen: Stell Dich schon im Vorfeld gut mit den Mädels! So, daß die Dich bereits positiv kennen, wenn anrufst oder vorbeikommst! Die wissen viel und können, wenns wollen, sehr vieles beantworten! Ruhig maln Becher Eis zum Gutachtenabholen mitbringen, o.ä.... ;)

      Viel Erfolg! (auch wenn ich persönlich inzwischen glaube, daß die Zeit der Schnäppchenchancen bei ZVen vorbei ist; z.B. im Bodenseeraum langst Dir nur noch an Kopp, was teils für Mondpreise bei solchen Terminen bezahlt werden, wenn sich erstmal 60-80 "g'stopfte" Leut' um manchmal wirklich nen "Schuppen" kloppen... - aber gut, "hier" ist auch bissl Specialsituation: Daß selbst einfache Dönermacher im neuen i8 rumfahren, ist inzw. eher normal, als Ausnahme!)

      VG, tp


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