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    wertlos ausgebuchter Optionsschein ohne bekannten Einstandspreis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.20 14:36:24 von
    neuester Beitrag 26.12.20 10:40:51 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.336.828
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      schrieb am 22.12.20 14:36:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe eine Frage zu einem Optionsschein, der am 18.12.20 wertlos verfiel, weil der Kurs der Aktie unter dem Basispreis lag. Das war abzusehen, deswegen habe ich ihn von meinem Smartbroker Depot auf ein anderes Depot übertragen lassen, auf dem bereits Gewinne angefallen sind.

      Das Problem ist nun, dass Smartbroker die Anschaffungsdaten nicht übermittelt hat, wie mir vom eingehenden Broker mitgeteilt wurde. Der Übertrag fand bereits im September statt, ich habe mehrmals Smartbroker kontaktiert, die aber darauf überhaupt nicht reagiert haben. Ich habe mich dann direkt an DAB gewandt, dort versprach man mir zwar das nachzuholen, aber bisher ist nichts passiert.

      Wie ist das jetzt, wird der Verlust überhaupt noch anerkannt, wenn er nun im nächsten Jahr doch noch von DAB an mein weiteres Depot übermittelt wird? Wenn nicht, was kann man tun in diesem Fall?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 16:20:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      mj25,
      also OS im April 20 (?) über SB gekauft, im September auf Consors (DAB) übertragen. SB hat bis heute keine Anschaffungsdaten an Consors übermittelt. Jetzt wird`s eng. Sollten die A-Daten noch dieses Jahr bei Consors eintreffen, ist alles gut.

      Wenn nicht – stell dich auf einen langen Kampf ein. Mit der Steuererklärung für 2020 beantragst du auch eine Verlustbescheinigung (VB) vom FA. Die Anschaffungsdaten von SB und die wertlose Ausbuchung kopierst du. Hoffentlich stellt dir dein FA eine VB aus.

      In 2021 hast du bei einer Bank Kapitalerträge. Die läßt du dir bescheinigen. Antrag an die Bank vor dem 15.12.21. Mit der Steuererklärung für 2021 reichst du diese Gewinnbescheinigung bei deinem FA ein und beantragst die Verrechnung mit der VB von 2020.
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 20:13:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo alzwo,
      danke für die Antwort.

      Wie meinst du das, eine Verlustbescheinigung beim Finanzamt beantragen? Bisher kenne ich nur die Verlustbescheinigung, die ich beim Broker beantrage. Aber die würde mir nichts nuten, weil der Verlust dort nicht in der richtigen Höhe vermerkt ist, außerdem hätte ich sie nur bis zum 15.12. beantragen können.

      Den Beleg über die Anschaffungsdaten habe ich. Wäre natürlich prima, wenn ich den Verlust selber in der Steuererklärung geltend machen kann. Aber wo müsste ich diesen dort vermerken?
      Avatar
      schrieb am 22.12.20 22:23:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      mj25,
      nun ja, das meine ich mit kämpfen. Du legst deiner Steuererklärung eine selbst formulierte Anlage Verlustvortrag bei. Ein Nachweis der Anschaffung und des Ausbuchens könnte den Beamten bewegen, dir auch ohne VB der Bank eine VB des FA auszustellen. Dein Verlust ist ja eingetreten und darf nicht wegen Schlampigkeit von Smartbroker untergehen.

      Möglicherweise stellt Consors deinen Verlust noch in den allgemeinen Verlusttopf ein, wenn Consors endlich die Anschaffungsdaten von SB erhält. Dann brauchst du das FA nicht. Die Banken haben ihre Routinen. Consors kann vielleicht einen (ur)alten Verlust nicht mehr in den Verlusttopf stellen.

      Du kannst dich also mit den Banken und deinem FA herumschlagen. Vielleicht klappt es ja einfacher als befürchtet.
      Avatar
      schrieb am 23.12.20 07:22:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.161.629 von mj25 am 22.12.20 14:36:24
      Bafin kontaktieren
      Der Verlust müsste eigentlich anerkannt werden, das Versäumnis liegt eindeutig bei smartbroker / DAB. Dass die DAB sich zum Nachholen bereit erklärt hat zeigt ja dass sie das Problem erkannt haben, möglicherweise bieten die ja eine Kulanzregelung an.

      Ich würde mal die Bafin kontaktieren und den Fall schildern. Zum Thema Optionsscheine und zugehörige Problematiken habe ich dort sehr gute Erfahrungen gemacht, Mail Antwort kommt meist recht zügig.

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      Avatar
      schrieb am 25.12.20 16:12:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn die Steuerbescheinigung der Bank nicht richtig ist, kann das im Rahmen der Veranlagung angegeben werden, das Finanzamt muss das dann natürlich anerkennen.

      BAFIN?
      Da kann man doch vorher das Beschwerdemanagement beim Smartbroker kontaktieren, dann passiert vielleicht noch vor Jahresende oder vor Erstellung der Bescheinigungen durch die Banken etwas. Könnten ja mit der entsprechenden Buchung der Einstandskosten alles noch behoben werden. Nach Jahresende ist das vielleicht wirklich nur noch über die Steuererklärung möglich, so dass die Bank gar nichts mehr machen kann.
      Avatar
      schrieb am 26.12.20 10:20:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für die Tipps. Das Beschwerdemanagement bei Smartbroker hatte ich schon vor 2 Monaten angeschrieben, man hätte mein Anliegen mit hoher Priorität an DAB weitergeleitet. Da erwarte ich jetzt nichts mehr. Es gäbe doch noch die Option einen Ombudsman einzuschalten, hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht oder ist es sinnvoller sich gleich an die Bafin zu wenden? Aber ich stelle mir das alles recht langwierig vor.

      Der Weg über die Steuerklärung erscheint mir gerade am naheliegendsten, diese steht sowieso gerade an. Das würde also bedeuten, ich korrigiere die Angaben der DAB in der Steuerbescheinigung und reiche diese zusammen mit den Anschaffungsdaten sowie die Abrechnung des OS beim FA ein. Das wird spannend.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.12.20 10:40:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 66.195.562 von mj25 am 26.12.20 10:20:54
      Korrektur
      Zitat von mj25: ...die Angaben von flatex in der Steuerbescheinigung...


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