Was macht die Steuerklage vom Steuerexperte Klaus Tipke aus Köln?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.07.00 17:12:51 von
neuester Beitrag 30.07.02 15:04:14 von
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Giebt es da schon irgendwelche News?? Müsste meines Wissens nach vor dem Bundesfinanzhof in München in der zweiten Instanz sein. Wer weiß noch was dazu??
Mfg
Mfg
Habe mit ihm Anfang Mai telefonisch gesprochen.
Er erwartet in den nächsten Monaten eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Im besten Fall sieht diese allerdings so aus, dass der BFH die Sache dem Bundesverfassunfsgericht
zur Entscheidung vorgelegt. Bis zu dessen Entscheidung dürfte dann wahrscheinlich nochmal mind. 1 Jahr
vergehen.
Er erwartet in den nächsten Monaten eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Im besten Fall sieht diese allerdings so aus, dass der BFH die Sache dem Bundesverfassunfsgericht
zur Entscheidung vorgelegt. Bis zu dessen Entscheidung dürfte dann wahrscheinlich nochmal mind. 1 Jahr
vergehen.
Danke dir Doktor Dax!
immer wieder das gleiche, hin und her und die Jahre vergehen!!
Cu
immer wieder das gleiche, hin und her und die Jahre vergehen!!
Cu
wollte das alte thema noch mal auskramen.
gibt wohl immer noch keine neuigkeiten? oder weiss jemand mehr?
gibt wohl immer noch keine neuigkeiten? oder weiss jemand mehr?
die sache ist iim vormarsch bleib dran!!
dance? ewig nichts mehr von dir gehört (gelesen)
wenn ich mich recht entsinne bist du schon so ziemlich von anfang an im wo-board
user nr. 3663; - die neuzugänge haben dicke 6 stellige nummern, irgendwo bei der viertelmillion
na ja, im vormarsch ist ja schön und gut, aber die mühlen mahlen offenbar sehr langsam;
offen gestanden erwarte ich keinen sieg für den ehrenwerten herrn tippke, das lässt das system nicht zu...
rolf
wenn ich mich recht entsinne bist du schon so ziemlich von anfang an im wo-board
user nr. 3663; - die neuzugänge haben dicke 6 stellige nummern, irgendwo bei der viertelmillion
na ja, im vormarsch ist ja schön und gut, aber die mühlen mahlen offenbar sehr langsam;
offen gestanden erwarte ich keinen sieg für den ehrenwerten herrn tippke, das lässt das system nicht zu...
rolf
Weiß jemand was neues?
Lohnt sich ein Einspruch, oder stachelt man damit das FA nur auf?
Stoxfox
Lohnt sich ein Einspruch, oder stachelt man damit das FA nur auf?
Stoxfox
gibts hier was neues?
hallo allerseits,
habe diesen alten thread wieder einmal hervorgekramt;
meine frage: gibts irgendwelche neuen erkenntnisse betr. dieses falles
schönen sonntag
rolf
habe diesen alten thread wieder einmal hervorgekramt;
meine frage: gibts irgendwelche neuen erkenntnisse betr. dieses falles
schönen sonntag
rolf
Irgendwas Neues?
@ Stoxfox,
ein Einspruch mehr oder weniger spielt keine Rolle.
Für das Finanzamt ist dies Routine.
Der Einpruch wird aufgenommen und kann dann gemäß § 363 AO ruhen bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
Wenn dann der BFH oder das Bundesverfassungsgericht in ein paar Jahren feststellt, dass die Ermittlung der Spekulationsgeschäfte zwar nicht lückenlos ist, eine Stattgabe der Klage trotzdem nicht in Frage kommt, werden die Einsprüche wieder aufgegriffen und die Einspruchsführer zur Rücknahme aufgefordert werden.
Wie gesagt, alles Routine. Aufgestachelt wird dabei niemand.
cu
pegru
ein Einspruch mehr oder weniger spielt keine Rolle.
Für das Finanzamt ist dies Routine.
Der Einpruch wird aufgenommen und kann dann gemäß § 363 AO ruhen bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
Wenn dann der BFH oder das Bundesverfassungsgericht in ein paar Jahren feststellt, dass die Ermittlung der Spekulationsgeschäfte zwar nicht lückenlos ist, eine Stattgabe der Klage trotzdem nicht in Frage kommt, werden die Einsprüche wieder aufgegriffen und die Einspruchsführer zur Rücknahme aufgefordert werden.
Wie gesagt, alles Routine. Aufgestachelt wird dabei niemand.
cu
pegru
Bald ist es soweit, der Bundesfinanzhof spricht:
Dienstag,16.07.02 10:00 IX R 62/99 Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Nr 1/b EStG - Ist der -- Spekulationsgewinne erklärende Kläger-- in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG? Schleswig-Holsteinisches FG
V 7/99 EFG 2000, 178
Gruß SR
Dienstag,16.07.02 10:00 IX R 62/99 Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs 1 Nr 1/b EStG - Ist der -- Spekulationsgewinne erklärende Kläger-- in seinem Grundrecht nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, weil das beklagte Finanzamt ebenso wie andere Finanzämter die Erklärungen über Wertpapier-Spekulationseinkünfte regelmäßig nur entgegennimmt, aber nicht verifiziert, was eine ungleichmäßige und unvollständige Besteuerung dieser Einkünfte zu Lasten der Steuerehrlichen und damit zu Lasten des Klägers zur Folge hat - Aussetzung des Verfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das BVerfG? Schleswig-Holsteinisches FG
V 7/99 EFG 2000, 178
Gruß SR
Wie wurde entschieden - kam es zu einer Vorlage zum BVerfG?
Verhandlung war gestern - Urteil kommt in 6 - 8 Wochen
Bundesfinanzhof ruft wahrscheinlich Karlsruhe an
Eichel droht Schlappe bei der Spekulationsteuer
Nach der Anhörung beim Bundesfinanzhof sind sich Steuerexperten einig: Karlsruhe soll über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer entscheiden. Sollten die Verfassungsrichter ihrer Linie treu bleiben, dürften sie das jetzige Erhebungsverfahren kippen. Damit droht ein ähnliches Debakel wie bei der Zinsbesteuerung.
Mehr zum Thema: Spekulationssteuer
Die Spekulationsteuer auf dem Prüfstand (16.07.)
Stichwort: Spekulationssteuer (16.07.)
asr/ke DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Sollte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in der nächsten Legislaturperiode noch im Amt sein, wird er wahrscheinlich die Besteuerung von Spekulationsgewinnen reformieren müssen. Dazu könnte auch das Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) machte gestern in einer mündlichen Verhandlung deutlich, dass es bei der gegenwärtigen Besteuerungspraxis klare Parallelen zur Zinsbesteuerung in den 80er Jahren gäbe. Diese musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geordnet werden. Die Karlsruher Richter hatten die damals ebenfalls nur auf freiwilligen Angaben beruhende Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.
Der Vorsitzende Richter des IX. Senats, Wolfgang Spindler, machte aus seinen erhebliche verfassungsrechtlichen Zweifeln am geltenden Besteuerungsverfahren keinen Hehl: „Nach wie vor erfolgt die Besteuerung der Spekulationsgewinne offenbar nur per Einzelfallermittlung. Wir haben allerdings die Vorstellung, dass das nicht der Fall sein darf“, sagte der BFH-Vizepräsident.
Führende Steuerrechtler erwarten jetzt, dass der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Der Kölner Rechtswissenschaftler Joachim Lang geht davon aus, dass der Fall in Karlsruhe landet und die Richter ähnlich wie im Fall der Zinsbesteuerung entscheiden werden. Die Verfassungsrichter hatten 1991 entschieden, „der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“. Daraus folge, dass Steuergesetze in ein Umfeld eingebettet sein müssen, so dass die Gleichheit der Besteuerung auch hinsichtlich des Erfolges gewährleistet sei. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg sagte, wenn man das Zinsurteil eins zu eins auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen übertrage, sei davon ausgehen, dass die gegenwärtige Praxis verfassungswidrig ist. „Letztlich läuft das auf eine freiwillige Besteuerung raus.“
Bankgeheimnis gerät unter Beschuss
Hintergrund des aktuellen Streits ist eine Klage des Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke (Az.: IX R 62/99). Er bemängelt, die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu Spekulationsgewinnen zu verifizieren. Der Professor sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da derjenige benachteiligt werde, der seine Spekulationsgewinne angebe. Tipke wehrt sich gegen die Besteuerung seiner Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Jahr 1997.
Tipkes Prozessvertreter Franz Salditt führte vor allem das Bankgeheimnis (§ 30a Abgabenordnung) als Grund für diesen Mangel an, da es Kontrollen bei Banken nur bei begründetem Verdacht zulasse. „Die bestehenden Gesetze ermöglichen damit keinen Einstieg in die geregelte Nachfrage nach Wertpapiertransaktionen. Wir haben es hier nicht mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sondern nach Ehrlichkeit zu tun.“
Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, betonte, zwar habe 1997 eine umfangreiche Überprüfung nicht statt gefunden. Die Finanzverwaltung hätten heute aber Möglichkeiten, Steuerpflichtigen mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen. So sei ein Anlass für Nachfragen etwa die Angabe von Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Zudem habe der 7. Senat des BFH kürzlich Sammelauskunftsverfahren gegenüber Kreditinstituten zugelassen.
Außerdem war gestern bekannt geworden, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf ihre Betriebsprüfer angewiesen hat, im Zuge von Bankbetriebsprüfungen Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Bankkunden zu erstellen (Handelsblatt, 16.7.). Eine Sprecherin der OFD Frankfurt/M. sagte dem Handelsblatt, „auch bei uns kann sich niemand sicher sein“. Zwar sei keine Aktion wie in Düsseldorf geplant, weil dazu das Personal fehlte. Gleichwohl würden Zufallsstichproben gezogen und Kontrollmitteilungen erstellt – die meisten Großbanken haben ihren Sitz in Frankfurt, so dass entsprechende Kontrollen hier den größten Erfolg hätten. Ein Sprecher des Hessischen Finanzministeriums sagte, Kontrollmitteilungen wie in Nordrhein-Westfalen seien aber in Hessen nicht geplant.
HANDELSBLATT, Dienstag, 16. Juli 2002, 19:02 Uhr
Eichel droht Schlappe bei der Spekulationsteuer
Nach der Anhörung beim Bundesfinanzhof sind sich Steuerexperten einig: Karlsruhe soll über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer entscheiden. Sollten die Verfassungsrichter ihrer Linie treu bleiben, dürften sie das jetzige Erhebungsverfahren kippen. Damit droht ein ähnliches Debakel wie bei der Zinsbesteuerung.
Mehr zum Thema: Spekulationssteuer
Die Spekulationsteuer auf dem Prüfstand (16.07.)
Stichwort: Spekulationssteuer (16.07.)
asr/ke DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Sollte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in der nächsten Legislaturperiode noch im Amt sein, wird er wahrscheinlich die Besteuerung von Spekulationsgewinnen reformieren müssen. Dazu könnte auch das Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) machte gestern in einer mündlichen Verhandlung deutlich, dass es bei der gegenwärtigen Besteuerungspraxis klare Parallelen zur Zinsbesteuerung in den 80er Jahren gäbe. Diese musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geordnet werden. Die Karlsruher Richter hatten die damals ebenfalls nur auf freiwilligen Angaben beruhende Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.
Der Vorsitzende Richter des IX. Senats, Wolfgang Spindler, machte aus seinen erhebliche verfassungsrechtlichen Zweifeln am geltenden Besteuerungsverfahren keinen Hehl: „Nach wie vor erfolgt die Besteuerung der Spekulationsgewinne offenbar nur per Einzelfallermittlung. Wir haben allerdings die Vorstellung, dass das nicht der Fall sein darf“, sagte der BFH-Vizepräsident.
Führende Steuerrechtler erwarten jetzt, dass der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Der Kölner Rechtswissenschaftler Joachim Lang geht davon aus, dass der Fall in Karlsruhe landet und die Richter ähnlich wie im Fall der Zinsbesteuerung entscheiden werden. Die Verfassungsrichter hatten 1991 entschieden, „der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“. Daraus folge, dass Steuergesetze in ein Umfeld eingebettet sein müssen, so dass die Gleichheit der Besteuerung auch hinsichtlich des Erfolges gewährleistet sei. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg sagte, wenn man das Zinsurteil eins zu eins auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen übertrage, sei davon ausgehen, dass die gegenwärtige Praxis verfassungswidrig ist. „Letztlich läuft das auf eine freiwillige Besteuerung raus.“
Bankgeheimnis gerät unter Beschuss
Hintergrund des aktuellen Streits ist eine Klage des Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke (Az.: IX R 62/99). Er bemängelt, die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu Spekulationsgewinnen zu verifizieren. Der Professor sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da derjenige benachteiligt werde, der seine Spekulationsgewinne angebe. Tipke wehrt sich gegen die Besteuerung seiner Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Jahr 1997.
Tipkes Prozessvertreter Franz Salditt führte vor allem das Bankgeheimnis (§ 30a Abgabenordnung) als Grund für diesen Mangel an, da es Kontrollen bei Banken nur bei begründetem Verdacht zulasse. „Die bestehenden Gesetze ermöglichen damit keinen Einstieg in die geregelte Nachfrage nach Wertpapiertransaktionen. Wir haben es hier nicht mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sondern nach Ehrlichkeit zu tun.“
Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, betonte, zwar habe 1997 eine umfangreiche Überprüfung nicht statt gefunden. Die Finanzverwaltung hätten heute aber Möglichkeiten, Steuerpflichtigen mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen. So sei ein Anlass für Nachfragen etwa die Angabe von Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Zudem habe der 7. Senat des BFH kürzlich Sammelauskunftsverfahren gegenüber Kreditinstituten zugelassen.
Außerdem war gestern bekannt geworden, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf ihre Betriebsprüfer angewiesen hat, im Zuge von Bankbetriebsprüfungen Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Bankkunden zu erstellen (Handelsblatt, 16.7.). Eine Sprecherin der OFD Frankfurt/M. sagte dem Handelsblatt, „auch bei uns kann sich niemand sicher sein“. Zwar sei keine Aktion wie in Düsseldorf geplant, weil dazu das Personal fehlte. Gleichwohl würden Zufallsstichproben gezogen und Kontrollmitteilungen erstellt – die meisten Großbanken haben ihren Sitz in Frankfurt, so dass entsprechende Kontrollen hier den größten Erfolg hätten. Ein Sprecher des Hessischen Finanzministeriums sagte, Kontrollmitteilungen wie in Nordrhein-Westfalen seien aber in Hessen nicht geplant.
HANDELSBLATT, Dienstag, 16. Juli 2002, 19:02 Uhr
Kann ich dann nicht den Staat auf Schadensersatz verklagen, weil ich wegen der Besteuerung von Spekulationseinkünften Aktien nicht verkauft habe und diese dann bis zum Ablauf der Spekulationsfrist stark gefallen sind?
@ GulOcram
Ahhh,ja!
Ich hab da mal ne indiskrete Frage: Bist du gebürtiger Türke (wg. Nickname)? Wenn ja, gratuliere ich zur absolut erfolgreichen Assimilierung, denn....
...deutscher kann man wirklicht nicht reagieren....
....als jeden Verursacher von Ungemach gleich verklagen zu wollen.
MunfG
Ignatz
Ahhh,ja!
Ich hab da mal ne indiskrete Frage: Bist du gebürtiger Türke (wg. Nickname)? Wenn ja, gratuliere ich zur absolut erfolgreichen Assimilierung, denn....
...deutscher kann man wirklicht nicht reagieren....
....als jeden Verursacher von Ungemach gleich verklagen zu wollen.
MunfG
Ignatz
Ignatz Wrobel,
Ich hab da mal ne indiskrete Frage: Bist du Israeli (wg. Nickname)? Wenn ja, gratuliere ich zur absolut erfolgreichen Assimilierung, denn....
...israelischer kann man wirklicht nicht reagieren....
....als alles besser zu wissen und mit belehrendem Fingerzeig auf anderen zu zeigen...
MunfG
exelbub
Ich hab da mal ne indiskrete Frage: Bist du Israeli (wg. Nickname)? Wenn ja, gratuliere ich zur absolut erfolgreichen Assimilierung, denn....
...israelischer kann man wirklicht nicht reagieren....
....als alles besser zu wissen und mit belehrendem Fingerzeig auf anderen zu zeigen...
MunfG
exelbub
Danke EXELBUB, an das Gleiche habe ich auch gedacht, vor allem als ich den Nickname "Ignatz" gelesen habe.
@ Ignatz: Ich bin natürlich kein Türke, sondern Cardassianer. Deswegen auch "Gul".
@ Ignatz: Ich bin natürlich kein Türke, sondern Cardassianer. Deswegen auch "Gul".
Hallo Gul, sehe, daß sich Ignatz bei Dir in einem anderen Thread bei Dir entschuldigt hat. Das freut mich, denn dann habe ich mit der Gedankenanspielung ins Schwarze getroffen und zum Nachdenken angeregt
PS: Soll nicht heißen, daß ich antisemitistisch bin, aber mich stören die Vorurteile gegenüber Deutschen, die sehr gerne von Israelis erwähnt werden. Ich hoffe, das regt auch mal zum Nachdenken an.
(@Ignatz!)
MfG
exelbub
PS: Soll nicht heißen, daß ich antisemitistisch bin, aber mich stören die Vorurteile gegenüber Deutschen, die sehr gerne von Israelis erwähnt werden. Ich hoffe, das regt auch mal zum Nachdenken an.
(@Ignatz!)
MfG
exelbub
Geht es hier um die Verfassungsmäßigkeit der Speku-Steuer?
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Der Steuerrechtler Tipke wird mit seiner Klage, bei der es um lächerliche 1700 DM (oder Euro) geht, niemand glücklich machen.
Möglich, dass das BVerfG für das Streitjahr von einem Erhebungsdefizit ausgeht und dass diese Steuer verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Aber es glaubt doch wirklich niemand, dass es eine Verfassungswirdigkeit für alle Fälle, auch nicht für alle offenen Fälle geben wird.
Am Ende wird das Bankgeheimnis, das es in Fällen der Steuerhinterziehung sowieso nicht gibt, fallen wird.
Vielen Dank, Herr Professor.
cu
pegru
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Der Steuerrechtler Tipke wird mit seiner Klage, bei der es um lächerliche 1700 DM (oder Euro) geht, niemand glücklich machen.
Möglich, dass das BVerfG für das Streitjahr von einem Erhebungsdefizit ausgeht und dass diese Steuer verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Aber es glaubt doch wirklich niemand, dass es eine Verfassungswirdigkeit für alle Fälle, auch nicht für alle offenen Fälle geben wird.
Am Ende wird das Bankgeheimnis, das es in Fällen der Steuerhinterziehung sowieso nicht gibt, fallen wird.
Vielen Dank, Herr Professor.
cu
pegru
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