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    Rueckzahlung der Umsatzsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.00 03:41:03 von
    neuester Beitrag 16.10.00 17:15:48 von
    Beiträge: 15
    ID: 237.935
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      Avatar
      schrieb am 09.09.00 03:41:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie lange braucht das Finanzamt denn, wenn es mir gegenueber eine Umsatzsteuerschuld hat (aus dem Jahr 1999). Da warte ich schon seit Monaten drauf, dauert das immer so lange?
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 07:02:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich weiß zwar nicht wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält, aber die Mutter eines Freundes von mir
      hat Anfang vergangener Woche ein Schreiben von ihrem zuständigen Finanzamt bekommen. Es handelt
      sich dabei um die endgültige Abrechnung ihrer Steuererklärung von 1991. Kein Witz...!!!

      Gruß,
      Deerhunter
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 08:29:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Natong,

      ich kann Dir nur empfehlen, den Sachbearbeiter anzurufen und
      mal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Meist kommt dann ganz schnell die Erstattung.

      stoxfish
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 10:25:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schau mal nach, ob die Deine Erstattung nicht mit anderen Steuerschulden verrechnen, falls Du welche hast.
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 17:25:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Natong und Deerhunter

      ein Umsatzsteuerguthaben wird erst dann fällig, wenn das FA der negativen Zahllast zugestimmt hat und das wiederum hängt davon ab, wann der Fall beim FA bearbeitet wird. Eine Verrechnung mit Steuerschulden, wie "wasserdrache" vorschlägt, ist so ohne weiteres nicht möglich! Es besteht lediglich die Möglichkeit, fällige Steuerschulden stunden und dann bei Fälligkeit des USt-Guthabens verrechnen zu lassen! Nur so geht es!

      Bei der endgültigen Abrechnung von Deerhunters Mutter des Freundes (oder so ähnlich) handelt es sich sicherlich um die Änderung des Bescheides wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich. Hier habe ich letzte Woche Steuerbescheide erhalten, die bis in das Jahr 1986 zurück gingen. Eine Änderung 1991 ist also nicht ungewöhnlich.

      Gruß
      StRa

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      Avatar
      schrieb am 10.09.00 00:24:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na so wie ich das sehe, wird das Finanzamt einen auf lahmarschig machen und mir erst naechstes Jahr das Geld ueberweisen. Dann koennten die das auch gleich mit den dann faelligen Umsatzsteuernachzahlungen verrechnen. Aber eigentlich waers doch schon besser, wenn die mal genau so schnell zahlen wie wir!? SChliesslich muessen wir gleich Verzugszinsen loehnen, wenn wir mal nicht superpunektlich zahlen. Ungerecht!

      Noch ein Punkt:
      Wie verhaelt sich das bei Fahrten mit einem Betriebsfremden PKW den ich beruflich ab und an nutze. Die Kilometer kann ich mit 52 Pfennig ansetzen so weit ich weiss. Nur:
      1. Wie muss dies protokolliert werden
      2. Kann ich davon Vorsteuer ziehen, ich hab da mal was von einem reduzierten Steuersatz um die 12 % gehoert, stimmt das?

      Natong
      Avatar
      schrieb am 12.09.00 10:02:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es hängt sehr vom Finanzamt ab, wie schnell die ihre Sachen bearbeiten, das kann zwischen 10 Tagen und einem halben Jahr sein. Zu Deinen Fragen bzgl. PKW: 52 Pf, ja. Einzelnachweis wäre wichtig (es wird ja nur bei einer Betriebsprüfung geprüft, dann kann das alles schon Jahre her sein), also selber ne Übersicht aufstellen, pol. Kennz., Halter, gefahrene km von...bis (wie z.B. auf den Vordrucken von Reisekostenbrechnungen). Vorsteuer ist abziehbar, Prozentsatz könnte hinkommen, weiss ich jetzt nicht genau.
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 00:29:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey, gestern kam die Ueberweisung vom Finanzamt :-))) Hat zwar insgesamt nun rund 7 Monate gedauert aber besser spaet als nie ;-)
      Fragt sich nur, wie man das im naecshten Jahr etwas beschleunigen koennte...
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 08:23:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das Finanzamt kann sich mit der Bearbeitung ein halbes Jahr Zeit lassen. Danach solltest Du beim Sachbearbeiter anrufen. Wenn dies nicht hilft, wäre der nächste Weg die Untätigkeitsbeschwerde.
      Diese solltest Du an den Vorsteher des Finanzamtes richten. Erfolgt hierauf keine Reaktion ist die Untätigkeitsklage beim Finanzgericht gegeben. Hierauf läßt die Finanzverwaltung aber es nicht ankommen, da
      sie sonst das Honorar für den Steuerberater zahlen müßte, wenn Du einen in Anspruch nimmst. Die Rechtsprechung ist hierbei eindeutig auf Deiner Seite.

      Gruß

      SteuerMeyer (Steuerberater)
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 15:25:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      @SteuerMeyer

      Die Untätigkeitsbeschwerde heißt seit einigen Jahren `Einspruch wegen Untätigkeit`, nach dem die Beschwerden aus der AO getilgt wurden.

      Kleine Verbesserung ;)
      auch Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 03.10.00 10:03:48
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.10.00 11:54:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dann leg ich auch noch einen drauf!!!

      Wenn aus der Jahresumsatzsteuererklärung ein Guthaben (in bestimmter Grössenordnung) heraus kommt, wer hat dann bei der (den) Voranmeldung(en) geschlampt???

      Den drei Steuerberatern grossen Dank! ;-)))))

      Mick (kein Stb)
      Avatar
      schrieb am 14.10.00 16:41:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Mick99

      Du meinst sicher, die Antwort könnte nur lauten: der finanzbuchführende Steuerberater! Das wolltest du doch provozieren!

      Stimmt aber (zumindest) nicht immer! Umsatzsteuerguthaben in der Jahreserklärung können die verschiedensten Ursachen haben. So kann man als Berater z.B. bei den Jahresabschlußarbeiten erfahren, daß eine größere Kundenforderung definitiv ausfällt und abgeschrieben werden muß. Soll man dann durch eine Falschbuchung auf eine Umsatzsteuererstattung verzichten (provokativ gefragt)?

      Im Übrigen vertrete ich seit Jahren die Auffassung, daß jeder seinen Steuerberater jederzeit wechseln kann, sollte er mit diesem unzufrieden sein! Ich habe immer wieder erlebt, daß Mandanten lauthals über den Berater schimpften, aber ihm treuer waren, als ihrem Partner(in). Wechselt doch!! Warum hängt ihr an euerem Berater, wenn ihr ihn als Lusche erkannt habt oder erkennen wollt?

      Gruß
      immer noch Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 07:48:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es könnte bei der Umsatzsteuer der Fall auftreten, dass z. B. der Steuerberater beim Jahresabschluss
      feststellt, der Mandant hat eine steuerfreie Ausfuhrlieferung getätigt, dafür aber Umsatzsteuer in Rechnung
      gestellt, da der Rechnungsempfänger im Inland sitzt. Dann ist es schon toll, wenn das der Steuerberater
      (vielleicht) merkt.

      Ansonsten sind Steuerberater auch nichts anderes als KFZ-Mechaniker usw. Ist halt einfach ein Beruf, in
      dem es begabte und weniger Begabte gibt.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 16.10.00 17:15:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Mick99

      Glaube mir, es gibt kaum ein Fall, bei dem die Umsatzsteuerjahreserklärung exakt mit den Voranmeldungen übereinstimmt. Mal abgesehen von den Fällen, wo nur Vorsteuer anfällt oder kaum Geschäftsvorfälle anfielen.
      Gruss
      HotS


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