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    first in / out ... last in / out - Regelung: gibt`s das noch ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.00 12:42:55 von
    neuester Beitrag 17.02.01 16:25:27 von
    Beiträge: 13
    ID: 255.288
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      Avatar
      schrieb am 28.09.00 12:42:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      In einem Icon-thread hatte ich gelesen, bezüglich der Berechnung von Spekulationsgewinnen
      würde das FA das Prinzip " first in - first out " anwenden. Das heißt, dass die Aktien ( eines
      Unternehmens), die zuerst gekauft wurden, gegebenenfalls auch wieder zuerst verkauft
      werden (müssen).

      In einem Urteil glaube ich gelesen zu haben ( vor ca. einem Jahr), dass dieses so nicht gilt.
      Wenn nachgewiesen werden kann, welche Aktien (eines Unternehmens) wann
      ge- und verkauft wurden, gelten als Spekulationsfristen die entsprechenden Haltezeiten.
      Begründet wurde das mit dem Hinweis, dass jeder das Recht habe, die für ihn günstigsten
      Geschäfte zu tätigen.

      Das macht in meinen Augen auch Sinn, da ich ja beispielsweise auch zwei Depots führen kann und mich
      niemand zwingen könnte, die Aktien eines bestimmten Depots zu veräußern, wenn ich statt dessen lieber den
      entsprechenden Bestand eines anderen Depots auflösen möchte. Auch lassen sich heutzutage ja technisch
      alle notwendigen Nachweise ohne größere Mühen führen.

      Da ich keinen Ärger mit dem FA bekommen möchte, bitte ich dringend um sachdienliche Hinweise ......

      Besten Dank vorab und freundliches Miau!
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 12:49:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich meine, neben einer Long-Position kann man auch mit der gleichen Aktie traden. Nur muß das abgegrenzt sein. Z. B. durch Stückzahlen die sich von der Longposition unterscheiden. Am besten wäre sogar ein anderes Depot dafür zu verwenden.
      gruß brem
      Avatar
      schrieb am 28.09.00 12:57:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      ein tipp:

      trader-konto eröffnen und ganz strikt von allen anderen
      akktivitäten trennen. und vorsicht das finanzamt kann dich
      auch zum unternehmer erklären, wenn es feststellt, dass du ausschließlich von aktiengewinnen lebst, dann kannst du sogar
      veranlagt werden. heißt du darfst etwas im voraus zahlen.
      allerdings gibts auch vorteile.
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 18:04:11
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 09:42:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Erst einmal herzlichen Dank für alle Antworten!

      Ich werde versuchen, noch ein paar Infos zu recherchieren - kann aber dauern ....

      Möge das FA niemandem von Euch auf die Pelle rücken .......

      Miau!

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      schrieb am 02.10.00 13:38:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selbstversändlich gilt FIFO. Dazu gibt es höchstrichterliches Urteil.
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 17:38:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ist mir schlecht!
      Avatar
      schrieb am 02.10.00 17:44:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi sponi!

      Was teuton_trader zum Ausdruck bringen will: FIFO gilt NICHT!!! Schau dir mal den Thread: Frage zur Spek.-Steuer an; inzwischen relativ lang, musst dich halt durch arbeiten (incl. des entscheidenden höchstrichterlichen Urteils).

      MoRe99

      @teuton_trader: habe vollstes Verständnis für dich, besonders wenn ich mir den oben angegeben Thread nochmals durchlese. Kopf hoch! Irgendwann schreibt das mit FIFO keiner mehr (vielleicht) ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.00 10:15:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi, MoRe99,

      verbindlichen Dank für Hinweis auf Thread 233399, der ja genau mein Thema beackert!

      Ich kannte diesen thread nicht und hatte meine Frage völlig unabhängig gepostet. (Auch im Icon-Thread).
      Da ich als Naturwissenschaftler k e i n e Ahnung von Steuerspezialitäten habe/hatte, stelle ich nun mit
      Vergnügen und leichtem Unbehagen fest, dass offenbar nicht nur ich nicht sicher in der Behandlung steuer-
      licher Fragen bin.

      Nochmals Danke und freundliches Miau!
      Avatar
      schrieb am 12.02.01 13:19:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      weiß vielleicht jemand den titel des threads zumindest stichwortsuchentauglich, da sich die WO-nummer geändert hat.

      mit bestem dank im voraus
      pioniergeist
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 13:17:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo,
      habe fuer alle interessierten einen link eingestellt, der das thema erschoepfend behandelt.
      (bin kein techi. hoffe, das es funktioniert)

      http://www.consors.de/servicepoint/selfservcenter/cs_vorspru…
      Avatar
      schrieb am 13.02.01 15:57:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      http://www.consors.de/servicepoint/selfservcenter/cs_vorspru…

      vor dem link url in eckigen Klammern eingeben, danach /url in eckigen Klammern, danngehts.
      Avatar
      schrieb am 17.02.01 16:25:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo zusammen,

      ist ja schon zum Mäusemelken, wenn man versucht, seine Speku-Gewinne (und -verluste) EINDEUTIG zu berechnen.
      Vielleicht kann mir jemand von euch Schützenhilfe geben.

      Gibt es übrigens einen Unterschied bei der anzuwendenden Methode für die Steuererklärung für 1999 und 2000?


      Folgendes Beispiel (Berechnung anhand der Durchschnittsmethode):

      Aktie X (in Euro)

      A)Kauf 1.1.00: 100 Stücke zu 50,00
      B)Kauf 1.2.00: 200 Stücke zu 30,00
      C)Verkauf 1.4.00: 150 Stücke zu 50,00
      D)Kauf 1.5.00: 200 Stücke zu 40,00
      E)Verkauf 1.6.00: 100 Stücke zu 60,00
      F)Verkauf 15.3.01: 250 Stücke zu 50,00

      Wie hoch ist der zu versteuernde Speku-Gewinn?

      Durchschnitt/Aktie aus A) + B) = (5000+6000):300=36,66
      C) vk 150 Stück x (50,00-36,66)= 2000,00 Euro Spekugewinn
      Bestand: noch 150 Stück zu je 36,66

      D) Zukauf 200 St. zu 40,00
      Bestand jetzt: ((150x36,66)+(200x40)):350=13500:350=38,57
      d.h. 350 Aktien zu 38,57

      E) vk 100 Stück x (60,00-38,57) =2143,00 Euro Spekugewinn
      F)?

      Schluß aus...wie geht es jetzt weiter? So schwer kann das doch nicht zu berechnen sein, oder doch?

      Hilfe!

      Gruß
      KMS


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