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    Gegenrechnen von Verlusten in 2000. Zeitspanne? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.00 11:21:02 von
    neuester Beitrag 10.10.00 08:30:24 von
    Beiträge: 14
    ID: 262.223
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      schrieb am 06.10.00 11:21:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann ich die Verluste aus 2000 nur in das nächste Jahr mitnehmen oder auch auf mehrere Jahre mitnehmen?
      Selbst die genialste Endrally kann mich nicht mehr ins Plus retten.
      Danke slash
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 11:39:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gelten nur die realisierten Verluste keine Buchverluste.

      Realisierte Verluste können stehen bleiben und mit Gewinnen abgebaut werden. Über mehrere Jahre.

      Gruß mike2001
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 12:10:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      imo: Stimt nicht. Du musst Spekulationsverluste eines Jahres immer zuerst mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres verrechnen und kannst das, was an Verlusten übrig bleibt ein Jahr rück- oder vortragen. Wenn Du dann in 2001 keine Spekulationsgewinne hast, kannst Du die Verluste wieder ein Jahr vortragen. Was nicht geht, ist Verluste aus 2000 direkt in 2002 vorzutragen.
      Avatar
      schrieb am 06.10.00 12:10:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      imo: Stimt nicht. Du musst Spekulationsverluste eines Jahres immer zuerst mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres verrechnen und kannst das, was an Verlusten übrig bleibt ein Jahr rück- oder vortragen. Wenn Du dann in 2001 keine Spekulationsgewinne hast, kannst Du die Verluste wieder ein Jahr vortragen. Was nicht geht, ist Verluste aus 2000 direkt in 2002 vorzutragen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.00 19:34:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Stimmt immer noch nicht ganz:

      Zuerst muß ein Jahr rückgetragen werden, wenn da was ist, bzw. war. Also Verluste in 2000 zuerst mit Gewinnen 1999 verrechnen.
      Der Rest wird jedes Folgejahr bis ins unendliche weiter vorgetragen, wenn keine Gewinne gemacht werden.
      Verluste und Gewinne heißt hier: realisieren innerhalb von 12 Monate Kauf/Verkauf. .
      Außerhalb von 12 Monaten entstehen für das Finanzamt keinerlei Gewinne und Verluste(!)

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      Avatar
      schrieb am 09.10.00 11:30:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nööö, das ist nicht richtig. Der Fiskus schreibt keineswegs vor, dass Du zurücktragen MUSST Wär ja auch schön blöd, würde er sich ja gezahlte Steuern auf Spekulationsgewinne nehmen.
      Steht übrigens eindeutig im Gesetz, dass der Steuerpflichtige rücktragen KANN.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 13:06:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo zusammen,

      nach dem EStG dürfen Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

      1. Zunächst sind Verluste mit Gewinnen desselben Jahres zu verrechnen

      2. Verlustvortrag/-rücktrag nach § 10d EStG bezogen auf Veräusserungsgewinne des Vorjahres bzw. nachfolgender Jahre

      § 10 d sieht zunächst einen Rücktrag vor dann erst einen Vortrag (nicht kann) !

      Mann kann allerdings auf Antrag, den Verlustrücktrag begrenzen, max. auf DM 0. Also kein Verlustrücktrag.

      Wird keine Begrenzung vorgenommen, wird das Finanzamt zurücktragen, sofern positive Spekulationseinnahmen vorliegen.

      Michael J
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 14:47:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Michael J.,

      das mit dem Antrag stimmt natürlich auf der formellen Ebene. Prkatisch betrachtet gibt es aber doch keinen Grund, warum das Finanzamt dem Vortrag widersprechen kann, oder?
      Mir wurde das bis jetzt zumindest immer als rein formaler Akt dargestellt und nicht als Hürde.
      Was meinst Du?
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 16:30:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo, kann man Gewinne auch ins nächste Jahr übertragen um dann mit möglichen Verlusten gegenzurechnen.
      Gruß Sporty 08
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 16:42:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo ihr

      bin relativ neu im geschaeft, bedeutet trade seit ca 1 jahr und wuerd gern mal wissen wer die arbeit des gewinn, verlust, zeitraum des aktienhaltens ..., uebernimmt. ich denke fuer einen ungelehrnten ist dies eine ganze menge arbeit, wie teuer waer son steuermensch?

      danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 16:51:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Neee, geht nicht. Gewinne sind im Jahr ihrer Entstehung zu verrechnen und gegebenenfalls zu versteuern.
      Nur Verluste können verschoben werden. Musst Du also im Jahr 2000 Speku-Gewinne versteuern, weil Deine Speku-Verluste kleiner sind, dann lässt sich nix machen.
      Aber in 2001 kannst Du, wenn alle Speku-Gewinne und -Verluste des Jahres 2001 verrechnet sind und immer noch Verluste übrig bleiben, diese ins Jahr 2000 zurücktragen. Dann bekommst Du die gezahlte Steuer zurück. Wenn Du durch den Rücktrag unter die Freigrenze (999 Mark) rutscht, bekommst Du die Gewinne aus 2000 quasi nachträglich steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 17:00:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Ferkel,

      einfache Steuerberater kosten AB 180 Mark die Stunde, je nach Erfahrung, Standort, .... Kannst aber auch ein stundenunabhängiges Honorar vereinbaren.
      Gute Steuerberater lassen sich am Besten über den eigenen Freundeskreis akquirieren.
      Avatar
      schrieb am 09.10.00 18:49:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      danke apu (nahasa pimapetila... oder so aehnlich)

      ich werd mich mal umhoeren. mich wuerd allerdings noch interessieren ob ich alle transaktionsbenachrichtigungen aufheben muss, oder der monatliche bericht aussreichend ist? trade uebrigens ueber comdirect, gibt es fuer studenten bessere anbieter?
      Avatar
      schrieb am 10.10.00 08:30:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo apura,

      du hast vollkommen Recht: Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrag ist rein formal. Wenn du nicht zurücktragen möchtest und den Antrag stellst, kann das Finanzamt nur dem Antrag entsprechen.

      Ich wollte nur darauf hinweisen, das logisch zunächst der rücktrag vorgesehen ist. Vielleicht möchte man ja eher vortragen.

      Michael J.


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