Gegenrechnen von Verlusten in 2000. Zeitspanne? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.10.00 11:21:02 von
neuester Beitrag 10.10.00 08:30:24 von
neuester Beitrag 10.10.00 08:30:24 von
Beiträge: 14
ID: 262.223
ID: 262.223
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 540
Gesamt: 540
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 18:41 | 236 | |
heute 00:26 | 154 | |
22.06.20, 20:50 | 149 | |
gestern 23:55 | 126 | |
gestern 22:49 | 98 | |
heute 02:54 | 85 | |
04.02.24, 15:01 | 75 | |
gestern 23:37 | 74 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.002,02 | -1,44 | 264 | |||
2. | 2. | 26,58 | -0,63 | 137 | |||
3. | 3. | 178,01 | -2,44 | 77 | |||
4. | Neu! | 479,00 | -5,71 | 69 | |||
5. | 6. | 0,1855 | -1,85 | 67 | |||
6. | 15. | 17,550 | -4,10 | 63 | |||
7. | 5. | 131,88 | +1,75 | 48 | |||
8. | 18. | 5,2900 | -1,89 | 43 |
Kann ich die Verluste aus 2000 nur in das nächste Jahr mitnehmen oder auch auf mehrere Jahre mitnehmen?
Selbst die genialste Endrally kann mich nicht mehr ins Plus retten.
Danke slash
Selbst die genialste Endrally kann mich nicht mehr ins Plus retten.
Danke slash
Es gelten nur die realisierten Verluste keine Buchverluste.
Realisierte Verluste können stehen bleiben und mit Gewinnen abgebaut werden. Über mehrere Jahre.
Gruß mike2001
Realisierte Verluste können stehen bleiben und mit Gewinnen abgebaut werden. Über mehrere Jahre.
Gruß mike2001
imo: Stimt nicht. Du musst Spekulationsverluste eines Jahres immer zuerst mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres verrechnen und kannst das, was an Verlusten übrig bleibt ein Jahr rück- oder vortragen. Wenn Du dann in 2001 keine Spekulationsgewinne hast, kannst Du die Verluste wieder ein Jahr vortragen. Was nicht geht, ist Verluste aus 2000 direkt in 2002 vorzutragen.
imo: Stimt nicht. Du musst Spekulationsverluste eines Jahres immer zuerst mit Spekulationsgewinnen des gleichen Jahres verrechnen und kannst das, was an Verlusten übrig bleibt ein Jahr rück- oder vortragen. Wenn Du dann in 2001 keine Spekulationsgewinne hast, kannst Du die Verluste wieder ein Jahr vortragen. Was nicht geht, ist Verluste aus 2000 direkt in 2002 vorzutragen.
Stimmt immer noch nicht ganz:
Zuerst muß ein Jahr rückgetragen werden, wenn da was ist, bzw. war. Also Verluste in 2000 zuerst mit Gewinnen 1999 verrechnen.
Der Rest wird jedes Folgejahr bis ins unendliche weiter vorgetragen, wenn keine Gewinne gemacht werden.
Verluste und Gewinne heißt hier: realisieren innerhalb von 12 Monate Kauf/Verkauf. .
Außerhalb von 12 Monaten entstehen für das Finanzamt keinerlei Gewinne und Verluste(!)
Zuerst muß ein Jahr rückgetragen werden, wenn da was ist, bzw. war. Also Verluste in 2000 zuerst mit Gewinnen 1999 verrechnen.
Der Rest wird jedes Folgejahr bis ins unendliche weiter vorgetragen, wenn keine Gewinne gemacht werden.
Verluste und Gewinne heißt hier: realisieren innerhalb von 12 Monate Kauf/Verkauf. .
Außerhalb von 12 Monaten entstehen für das Finanzamt keinerlei Gewinne und Verluste(!)
Nööö, das ist nicht richtig. Der Fiskus schreibt keineswegs vor, dass Du zurücktragen MUSST Wär ja auch schön blöd, würde er sich ja gezahlte Steuern auf Spekulationsgewinne nehmen.
Steht übrigens eindeutig im Gesetz, dass der Steuerpflichtige rücktragen KANN.
Servus
Steht übrigens eindeutig im Gesetz, dass der Steuerpflichtige rücktragen KANN.
Servus
hallo zusammen,
nach dem EStG dürfen Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
1. Zunächst sind Verluste mit Gewinnen desselben Jahres zu verrechnen
2. Verlustvortrag/-rücktrag nach § 10d EStG bezogen auf Veräusserungsgewinne des Vorjahres bzw. nachfolgender Jahre
§ 10 d sieht zunächst einen Rücktrag vor dann erst einen Vortrag (nicht kann) !
Mann kann allerdings auf Antrag, den Verlustrücktrag begrenzen, max. auf DM 0. Also kein Verlustrücktrag.
Wird keine Begrenzung vorgenommen, wird das Finanzamt zurücktragen, sofern positive Spekulationseinnahmen vorliegen.
Michael J
nach dem EStG dürfen Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
1. Zunächst sind Verluste mit Gewinnen desselben Jahres zu verrechnen
2. Verlustvortrag/-rücktrag nach § 10d EStG bezogen auf Veräusserungsgewinne des Vorjahres bzw. nachfolgender Jahre
§ 10 d sieht zunächst einen Rücktrag vor dann erst einen Vortrag (nicht kann) !
Mann kann allerdings auf Antrag, den Verlustrücktrag begrenzen, max. auf DM 0. Also kein Verlustrücktrag.
Wird keine Begrenzung vorgenommen, wird das Finanzamt zurücktragen, sofern positive Spekulationseinnahmen vorliegen.
Michael J
Hallo Michael J.,
das mit dem Antrag stimmt natürlich auf der formellen Ebene. Prkatisch betrachtet gibt es aber doch keinen Grund, warum das Finanzamt dem Vortrag widersprechen kann, oder?
Mir wurde das bis jetzt zumindest immer als rein formaler Akt dargestellt und nicht als Hürde.
Was meinst Du?
das mit dem Antrag stimmt natürlich auf der formellen Ebene. Prkatisch betrachtet gibt es aber doch keinen Grund, warum das Finanzamt dem Vortrag widersprechen kann, oder?
Mir wurde das bis jetzt zumindest immer als rein formaler Akt dargestellt und nicht als Hürde.
Was meinst Du?
Hallo, kann man Gewinne auch ins nächste Jahr übertragen um dann mit möglichen Verlusten gegenzurechnen.
Gruß Sporty 08
Gruß Sporty 08
hallo ihr
bin relativ neu im geschaeft, bedeutet trade seit ca 1 jahr und wuerd gern mal wissen wer die arbeit des gewinn, verlust, zeitraum des aktienhaltens ..., uebernimmt. ich denke fuer einen ungelehrnten ist dies eine ganze menge arbeit, wie teuer waer son steuermensch?
danke im voraus.
bin relativ neu im geschaeft, bedeutet trade seit ca 1 jahr und wuerd gern mal wissen wer die arbeit des gewinn, verlust, zeitraum des aktienhaltens ..., uebernimmt. ich denke fuer einen ungelehrnten ist dies eine ganze menge arbeit, wie teuer waer son steuermensch?
danke im voraus.
Neee, geht nicht. Gewinne sind im Jahr ihrer Entstehung zu verrechnen und gegebenenfalls zu versteuern.
Nur Verluste können verschoben werden. Musst Du also im Jahr 2000 Speku-Gewinne versteuern, weil Deine Speku-Verluste kleiner sind, dann lässt sich nix machen.
Aber in 2001 kannst Du, wenn alle Speku-Gewinne und -Verluste des Jahres 2001 verrechnet sind und immer noch Verluste übrig bleiben, diese ins Jahr 2000 zurücktragen. Dann bekommst Du die gezahlte Steuer zurück. Wenn Du durch den Rücktrag unter die Freigrenze (999 Mark) rutscht, bekommst Du die Gewinne aus 2000 quasi nachträglich steuerfrei.
Nur Verluste können verschoben werden. Musst Du also im Jahr 2000 Speku-Gewinne versteuern, weil Deine Speku-Verluste kleiner sind, dann lässt sich nix machen.
Aber in 2001 kannst Du, wenn alle Speku-Gewinne und -Verluste des Jahres 2001 verrechnet sind und immer noch Verluste übrig bleiben, diese ins Jahr 2000 zurücktragen. Dann bekommst Du die gezahlte Steuer zurück. Wenn Du durch den Rücktrag unter die Freigrenze (999 Mark) rutscht, bekommst Du die Gewinne aus 2000 quasi nachträglich steuerfrei.
Hallo Ferkel,
einfache Steuerberater kosten AB 180 Mark die Stunde, je nach Erfahrung, Standort, .... Kannst aber auch ein stundenunabhängiges Honorar vereinbaren.
Gute Steuerberater lassen sich am Besten über den eigenen Freundeskreis akquirieren.
einfache Steuerberater kosten AB 180 Mark die Stunde, je nach Erfahrung, Standort, .... Kannst aber auch ein stundenunabhängiges Honorar vereinbaren.
Gute Steuerberater lassen sich am Besten über den eigenen Freundeskreis akquirieren.
danke apu (nahasa pimapetila... oder so aehnlich)
ich werd mich mal umhoeren. mich wuerd allerdings noch interessieren ob ich alle transaktionsbenachrichtigungen aufheben muss, oder der monatliche bericht aussreichend ist? trade uebrigens ueber comdirect, gibt es fuer studenten bessere anbieter?
ich werd mich mal umhoeren. mich wuerd allerdings noch interessieren ob ich alle transaktionsbenachrichtigungen aufheben muss, oder der monatliche bericht aussreichend ist? trade uebrigens ueber comdirect, gibt es fuer studenten bessere anbieter?
Hallo apura,
du hast vollkommen Recht: Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrag ist rein formal. Wenn du nicht zurücktragen möchtest und den Antrag stellst, kann das Finanzamt nur dem Antrag entsprechen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, das logisch zunächst der rücktrag vorgesehen ist. Vielleicht möchte man ja eher vortragen.
Michael J.
du hast vollkommen Recht: Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrag ist rein formal. Wenn du nicht zurücktragen möchtest und den Antrag stellst, kann das Finanzamt nur dem Antrag entsprechen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, das logisch zunächst der rücktrag vorgesehen ist. Vielleicht möchte man ja eher vortragen.
Michael J.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
59 | ||
37 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
15 | ||
14 | ||
14 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
13 | ||
12 | ||
12 | ||
11 | ||
11 | ||
11 | ||
11 | ||
10 | ||
10 | ||
10 |