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    Infomatec-Aktionäre bekommen ihr Geld zurück - Rückgabegarantie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.00 18:06:38 von
    neuester Beitrag 22.11.00 18:44:56 von
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      schrieb am 22.11.00 18:06:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Schadenersatz

      Aktien-Krimi

      Geprellte Infomatec-Aktionäre machen gegen verhaftete Ex-Vorstände mobil – mit guten Chancen.

      Der Abpfiff kam schneller als geplant. Noch im September kündigten Gerhard Harlos und Kompagnon Alexander Häfele ihren Rücktritt als Infomatec-Vorstände an. Jetzt stellte sie die Staatsanwaltschaft vorzeitig vom Platz. Am vergangenen Freitag wurden die Gründer des Augsburger Software-Hauses in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: verbotene Insider-Geschäfte, Kursbetrug und falsche Angaben auf der Hauptversammlung im Juni 1999. »Es bestand die Gefahr, dass sich beide ins Ausland absetzen«, begründete der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz in Augsburg das harte Durchgreifen seiner Behörde.

      Nicht wenige Infomatec-Aktionäre dürften den Einsatz der Ermittler mit Genugtuung registriert haben. Seit dem Hoch im Februar 1999 schrumpfte der Börsenwert um 96 Prozent. Jetzt hoffen die Anleger auf Schadenersatz. Stimmen die Vorwürfe des Staatsanwalts, stehen die Chancen gut, durch einen Zivilprozess Geld zurückzuholen.

      HARTE VORWÜRFE


      Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Alexander Häfele und Georg Harlos unter anderem eines verbotenen Insider-Geschäfts und des zweifachen Kursbetrugs. Durch Falschmeldungen hätten die Vorstände den Aktienkurs in »irreale Höhen« getrieben und anschließend in sieben Tranchen private Aktien verkauft. Erlös: Rund 56 Millionen Mark. Beim anschließenden Kursverfall verloren Privatanleger noch mehr Geld. Jetzt wollen sie Schadenersatz.


      »Fast schon im Stundentakt« melden sich bei der Münchner Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aufgebrachte Infomatec-Aktionäre, die Entschädigung für ihre Kursverluste suchen. »Als Schaden kommt jeweils die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs oder dem aktuellen Kurs in Betracht«, rechnet Bergdolt, Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), vor.

      Viel zu holen. Geradestehen sollen für diese Verluste die beiden hart gelandeten Himmelsstürmer Alexander Häfele und Gerhard Harlos. Und zwar mit ihrem Privatvermögen: »Da müssen noch ausreichend Mittel vorhanden sein«, ist sich Bergdolt sicher. Schließlich hat laut Staatsanwaltschaft allein der Verkauf eigener Aktien im Februar 1999 je 28 Millionen Mark in die Privatschatullen des dubiosen Duos gespült. Zumindest ein Teil davon lagert offensichtlich auf Konten im Ausland – für die Ermittler ein wesentlicher Grund, den Haftbefehl zu beantragen. Neben diesen Verkaufserlösen verfügen die beiden Beschuldigten zumindest noch über jeweils rund 30 Prozent der Infomatec-Aktien. Selbst im jetzigen Kurstal von etwa 2,77 Euro macht das immer noch knapp 50 Millionen Mark pro Mann.

      Den besten Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche sieht DSW-Anwältin Bergdolt derzeit bei den vollmundigen, vermutlich aber falschen Vorabveröffentlichungen der schwäbischen Ex-Vorstände: »Bewusst unwahre Ad-hoc-Mitteilungen verpflichten immer zum Schadenersatz.« Außerdem wären dadurch auch Straftatbestände wie Betrug oder Kapitalanlagebetrug erfüllt, was ebenfalls eine Haftung der Partner zur Folge hätte.

      Allerdings: Um ihre Schäden ersetzt zu bekommen, müssen Aktionäre in jedem Einzelfall nachweisen, dass sie auf Grund einer solchen falschen Mitteilung gekauft haben. Denn anders als in den USA – so Bergdolt – gibt es hier keine Bestimmung, die den Urheber einer Falschmeldung gegenüber Investoren automatisch in die Pflicht nähme.

      AKTIONÄRSRECHTE


      • Prospekt.
      Wer für die Inhalte eines Börsenprospekts verantwortlich ist, muss Schäden ersetzen, die Anleger im Vertrauen auf den Prospekt erleiden. Haften müssen neben den Emittenten auch beteiligte Banken, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer. Laut BGH ziehen nicht nur falsche Tatsachenbehauptungen, sondern auch aus der Luft gegriffene Prognosen eine Haftung nach sich. Ansprüche wegen falscher Prospekte verjähren spätestens drei Jahre nach der Erstnotiz der Aktie.
      • Delikte.
      Begehen Vorstände zum Schaden der Gesellschaft Straftaten wie Betrug, Untreue oder Kapitalanlagebetrug, müssen sie auch den einzelnen Aktionären Schäden ersetzen, die aus diesen Delikten resultieren.
      • Ad-hoc.
      AGs müssen Tatsachen mitteilen, die den Kurs positiv oder negativ beeinflussen können. Sind die Mitteilungen falsch, unvollständig oder fehlen sie ganz, können auch Aktionäre Schadenersatz verlangen. Ausnahme: Die Meldung war nur fahrlässig falsch.



      Beweise sichern. Damit Ansprüche nicht an Beweisproblemen scheitern, empfiehlt die Anwältin Geschädigten daher jetzt vor allem, Unterlagen zu sammeln und wenn möglich die Motive zu dokumentieren, aus denen sie Infomatec-Papiere gekauft haben. Hilfreich, so Bergdolt, wären besonders Belege über Kaufdatum und -preis oder Stückzahl. Auch Zeugen für die Umstände der Kaufentscheidung dürften das Durchsetzen von Forderungen erleichtern.

      Einen anderen Weg zum Schadenersatz könnten die Prospekte weisen, die bei einer Aktienemission oder Kapitalerhöhung aufgelegt werden müssen. Weshalb sich die DSW auch bereits mit dem Prospekt zur Infomatec-Kapitalerhöhung vom Februar 1999 beschäftigt.

      Ähnlich argumentiert Anwalt Andreas W. Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen, der ebenfalls Infomatec-Aktionäre vertritt: »Weist ein Prospekt Mängel auf, haften die Herausgeber.« Positiv für Anleger: »Neben falschen Tatsachenbehauptungen stellen auch falsche Prognosen, etwa über die Gewinnsituation, einen solchen Mangel dar.«

      Größter Vorteil für Geschädigte wäre bei der Prospekthaftung jedoch, dass sie es auf jeden Fall mit zahlungskräftigen Anspruchsgegnern zu tun hätten. Anwalt Tilp: »Haften müssten auch die im Prospekt genannten Banken.« Bei Infomatec etwa Konsortialführerin WestLB.

      Selbst die Gesellschaft könnte ihre beiden Ex-Vorstände auf Schadenersatz verklagen. Das sei zwar derzeit nicht geplant, heißt es aus dem Unternehmen, doch das könnte sich schnell ändern. Der arg gebeutelten Infomatec droht das Geld auszugehen. Um die noch in diesem Jahr anfallenden laufenden Verpflichtungen von schätzungsweise 37 Millionen Euro zu befriedigen, verkaufte Finanzvorstand Karl-Heinz Gruns bereits die Infomatec-Anteile an der Wapme-AG für geschätzte 20 Millionen Euro. Sollte die Gesellschaft nicht klagen, können einzelne Aktionäre oder -vereinigungen im Namen des Unternehmens klagen, erläutert Wirtschaftsanwalt Helmut Görling vom Düsseldorfer Büro der Kanzlei Beiten, Burkhardt.

      Enttäuschte Sportsfreunde. Dem früheren Bodybuilder Harlos und seinem Unternehmen drohen weitere Prozesse. In besseren Zeiten förderte der Mäzen Augsburger Sportvereine mit Millionen. Jetzt wartet etwa der Fußballverein FC Augsburg auf eine Million Mark an versprochenen Sponsorengeldern. Allein 100 000 davon will Manager Fritz Bäumel bei Infomatec einklagen: »Das Geld holen wir uns zurück.«

      Uli Kühn/Thomas Wolf

      {URL]http://www.focus-money.de/PM3F/PM3FA/2000/48/Steuern/schaden…[/url]

      Bericht in der morgigen Focus-money
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      schrieb am 22.11.00 18:44:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dran glaube ich nicht. Anwälte stoßen sich daran gesund. Ich zweifle ob so viel Geld vorhanden ist bzw. gefunden wird. Obwohl, schlecht wäre es nicht, dann würden andere Vorsichtiger. Allerdings wenn alle Vorsichtiger mit meldungen werden dann sehen wir noch sehr viel niedrigere Kurse. Nicht nur im NM.


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