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    Wie lange und wofuer lassen sich Verlustvortraege nutzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.00 20:38:52 von
    neuester Beitrag 03.12.00 19:33:45 von
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      schrieb am 02.12.00 20:38:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand von den Steuerexperten hier helfen? Ich habe immer noch nicht richtig verstanden, wie das mit den Verlustvortraegen genau funktioniert. Es ist ja wohl so, dass noch in diesem Jahr realisierte Verluste aus Spekulationsgeschaeften in das naechste Jahr vorgetragen werden koennen, so dass dann aufgrund des Halbeinkuenfteverfahrens der doppelte Spekulationsgewinn steuerfrei eingestrichen werden kann. Hierzu meine konkreten Fragen:

      1. Wie lange gilt der Verlustvortrag? Ich habe etwas von einer 12-Monats-Frist gehoert. Heisst das, dass die Verluste nur exakt bis 12 Monate nach ihrem Entstehen (also Verauesserung der betreffenden Aktie) verwertet werden koennen oder kann ich die in 2000 entstandenen Verluste wenigstens insgesamt mit den in 2001 entstandenen Gewinnen verrrechnen?

      2. Ist eine Verrechnung der Speku-Gewinne und -Verluste mit anderen Einkunftsarten vollkommen ausgeschlossen?

      3. Gelten Spekufrist und Verlustvortragsmoeglichkeit nur fuer Aktien und Optionsscheine oder auch fuer Zertifikate und Fonds?

      4. Gilt es auch als Speku-Verlust, wenn ein Optionsschein, der weniger als ein Jahr vor Ende der Laufzeit erworben wurde, wertlos geworden ist und schlicht aus dem Depot ausgebucht worden ist?

      5. Kann man nur die Bankgebuehren als Verlust geltend machen, die auf Speku-Geschaefte entfallen oder saemtliche Depot- und Transaktionsgebuehren? Reicht dem FA hier einen pauschale Aufstellung (z. B. DAB 512,60 DM, Comdirectbank 128,20 DM etc) oder muss das nach Transaktionen aufgegliedert und/oder von der Bank bestaetigt werden.

      Vielen Dank im voraus fuer Eure Antworten

      Spaetlerner
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:33:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      bin leider auch kein Experte und hatte daher auch auf Antworten gehofft. Die Fachleute sind aber scheint´s alle im Wochenende.

      Der Verlustvortrag gilt meines Wissens unbegrenzt für die Folgejahre und kann auch ins Vorjahr rückgetragen werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.

      Sorry, mehr weiß ich nicht. Vielleicht erbarmt sich ja noch einer.

      dg
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:33:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      bin leider auch kein Experte und hatte daher auch auf Antworten gehofft. Die Fachleute sind aber scheint´s alle im Wochenende.

      Der Verlustvortrag gilt meines Wissens unbegrenzt für die Folgejahre und kann auch ins Vorjahr rückgetragen werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.

      Sorry, mehr weiß ich nicht. Vielleicht erbarmt sich ja noch einer.

      dg


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