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    Verluste aus "sterfreien" Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.00 16:28:50 von
    neuester Beitrag 22.12.00 19:14:34 von
    Beiträge: 9
    ID: 319.377
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      Avatar
      schrieb am 21.12.00 16:28:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte um Hilfe:

      Habe im Mai 1999 zwei Aktien im Wert von 12 000 DM gekauft ( NSE und SER). Leider sind beide weit unter den Einstandskurs gefallen. Kann ich diese Verluste in 2000 ( ggfls 2001?) steuerlich noch geltend machen???

      Mit freundlichen Grüßen
      &Vielen Dank
      A_B
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 16:36:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja !
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 16:40:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      nee - nur wenn innerhalb der spekulationsfrist verkauft - also innerhalb von 12 Monaten nach Kauf. Wenn Du sie jetzt noch hast dann ist diese Frist abgelaufen.

      schöne Festtage trotz Verlust!
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 16:43:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry !

      War vor lauter Schock im Mai 2000
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 20:33:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      @alle

      Vielen Dank für die Antworten.
      Habe in 99 27 000 DM "an der Börse" für die Steuer zusammenverdient.
      SER/NSE Einstandskurse 61/22 EURO.
      Zahle für die 27000 DM rd 40% Steuern, durch die steuerlich nicht abziehbaren Verluste von
      SER/NSE sind in 2000 reale, noch nicht realisierte, Verluste von rd 10000 DM aufgelaufen.
      Mit anderen Worten: 2 Jahre Börse für die Steuer!!
      Schöne Grüße an Hans Eichel
      Euch schöne Feiertage
      A_B

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      Avatar
      schrieb am 21.12.00 20:37:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      C`est la vie!

      augur
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 11:53:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Man muss halt immer nach einem Jahr die Verluste realisieren, und die Aktien auf einem anderen Konto sofort oder auf dem eigenen Konto einen Tag später zurückkaufen!
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 17:14:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist aber steuerlich nicht ganz unproblematisch ! Besonders wenn du innerhalb kürzester Zeit aufs eigene Depot zurückkaufts, kann das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch unterstellen.

      Am besten Depots auf verschiedene Namen laufen lassen, z.B. auf Ehepartner, Kind oder Eltern, dann gibts beim sofortigen Rückkauf keine Probleme. Außerdem kann man auf dann meherere Freigrenzen ausschöpfen.
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 19:14:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi fishhawk!

      Kompliment!
      Du hast es verstanden!

      Nur wie treibe ich das hart verdiente Geld wieder von
      Verwandten ein wenn der Gewinn mal so richtig hoch ist?
      Du kannst mir nicht erzählen, daß die Gewinne immer nur
      auf Deinem Depot landen und Deine Freunde und Verwandte
      leer ausgehen! Die Verluste geben sie mir gern alle zurück.

      Machst Du verher einen Vertrag mit den Leuten?
      Dann wären wir doch nichts weiter, gell? Dann hätten wir
      vor dem Richter unsere Steuersparpläne ja sogar schwarz
      auf weiß!

      Und die Kinder würde ich auch bei Verlusten immer aus
      dem Spiel lassen. Für die sind langfristige Gewinne
      besser, sonst sieht`s nicht gut aus mit der Rente.
      Mit der Zukunft seiner Kinder zockt man nicht!!!
      (Du weißt schon, wie ich das meine.)

      Im ürigen heißt das Spiel nicht Verluste machen, sondern
      Gewinne erzielen! Versucht es doch mal damit.

      Trotzdem ein frohes Fest und einen guten Rutsch -aber
      nicht an der Börse-!

      Ciao, UHT


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