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    Böser Verdacht bzgl. Insidergeschäften und Veruntreuung durch Vorstände - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.12.00 13:45:13 von
    neuester Beitrag 23.12.00 19:09:56 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 22.12.00 13:45:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Immer wieder erscheinen Adhoc-Mitteilungen bei am Neuen Markt gelisteten Unternehmen, die einen bevorstehenden Aktienrückkauf ankündigen. Ich hatte mir darauf keinen Reim machen können, weil es nur für Unternehmen mit einem positiven Free Cash Flow sinnvoll ist, so zu handeln. Unternehmen mit negativen Cash Flow brauchen das Geld früher oder später selbst und somit wäre ein Aktienrückkauf nicht zu verantworten. Häufig wird argumentiert, man brauche die Aktien zur Bezahlung von Akquisitionen, was jedoch unlogisch ist, denn ersten ist Cash eine viel bessere Akquisitionswährung als Aktien und zweitens stünde ja ein genehmigtes Kapital zur Verfügung.

      Kein Unternehmen, welches am Neuen Markt bisher (in den letzten Jahren) Aktienrückkäufe angekündigt hat, verfügt über einen positiven Free Cash Flow. Daher ist diese Handlungsweise komplett unlogisch und vernichtet Aktionärsvermögen. Dennoch: Unfähigkeit von Vorständen ist nicht strafbar.

      Mein Verdacht nun:

      Die Vorstände sitzen selbst auf großen Aktienpaketen die sie verkaufen wollen. Da die Kurse häufig stark gefallen waren, ist der Markt für die Aktie äußerst illiquide. Die rettende Idee: Man lanciert eine Adhoc-Mitteilung über einen bevorstehenden Aktienrückkauf.

      Folge: Der Kurs springt um 10% nach oben, der Handel wird liquider und der Vorstand kann seine Aktien verkaufen. Notfalls eben an die eigene Firma.

      Aus diesem Blickwinkel betrachtet würde der Aktienrückkauf aus der Sicht des Vorstandes als Privatperson sinnvoll werden. Jedoch wäre es eine unglaubliche Veruntreuung von Aktionärsvermögen, denn das Aktionärsvermögen wandert in die Taschen der Vorstände, gleichzeitig erhält die Firma eigene Aktien, die ihr Geld häufig nicht wert sind.

      Wie oft kam es vor, daß die Aktien in den Monaten nach einer Rückkaufankündigung noch deutlich gefallen sind? Ohne einen konkreten Vorwurf erheben zu wollen, möchte ich hier an Teles oder SER erinnern, deren Kurse aufgrund schlechter Geschäftsentwicklung heute deutlich niedriger stehen als zum Zeitpunkt des Aktienrückkaufs.

      Was haltet ihr von diesen Überlegungen?

      Gruß

      Bourbaki
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 13:51:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin mir sogar sicher, daß solche Dinger oft passieren. Das ist in Deutschland nicht strafbar!
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 13:57:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      @boubarski

      Ich denke Du hast es erfasst.
      Ich denke auch dass, mit dem neuen, wie mit dem alten Markt
      bald die hölle auf erden bevorsteht.
      es waren viele daran beteiligt un auch wir
      alle sind dafür verantwortlich.

      Vergiss die börse und widme dich lieber anderen sachen zu.
      Schremp und andere grössenwahnsinnige lassen grüssen.
      Lies dir die beiträge von "seuchenvogel" kritisch durch.

      machs gut
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 13:57:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da bin ich anderer Meinung:
      Das ist sehr wohl strafbar, denn der Vorstand verkauft eigene Aktien, weil er über eine schlechte wirtschaftliche Performance seiner Firma informiert ist.

      Dennoch kauft er - wider besseren Wissens - auf Rechnung der Firma Aktien am Kapitalmarkt zurück. Das ist Veruntreuung von Aktionärsvermögen, absichtliches Schädigen der Firma.
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 14:02:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      :)

      Schließe mich voll und ganz obiger Theorie an.

      Bittere Realität.

      :(

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      Avatar
      schrieb am 23.12.00 17:26:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      muss ein Aktienrückkauf nicht von der HV genehmigt werden?????
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 18:56:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Börsenjörg,

      ein Aktienrückkauf muß von der HV genehmigt werden. Problem ist nur: Aktienrückkaufprogramme haben sich die meisten Vorstände vorsorglich genehmigen lassen. Damals waren die Aktionäre halt noch nicht so mißtrauisch und paranoid wie heute.
      Eigentlich sollte man diesen Hinweis mal an das Bawe richten. Ich bin mir fast sicher, daß es solche Fälle von Veruntreuung gab. Zumindest hat es abschreckende Wirkung, wenn die Vorstände erfahren, daß das BAWE in dieser Sache ermittelt und die ganzen Verapple-den-Anleger-Rückkaufaktionen haben ein Ende. Was wir am Neuen Markt brauchen sind Vorstände, die das Unternehmen wertorientiert und rational führen und nicht ständig versuchen, ihre Aktie zu pushen mit irgendwelchen fragwürdigen Aktionen.

      Erinnert ihr euch an die Zeit um Januar? Da hat jedes zweite Unternehmen eine Adhoc Mitteilung gebracht, daß sie jetzt was mit B2B oder mit WAP machen wollen. Ich will nicht wissen, wieviel Geld durch solchen halbherzigen Aktionismus verschwendet wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 19:01:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist doch ein alter Hut.

      Die sagen doch ganz offen, "Als Ziel streben wir den Börsengang an".

      Warum wohl ? Um Kasse zu machen !

      Gruss,
      Zwinker
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 19:09:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Zwinker,

      das ist eben kein alter Hut, denn Kassemachen ist ja nicht verboten. Verboten ist aber Veruntreuung. Und genau das könnte hier und da passiert sein.

      Gruß

      Bourbaki


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