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    WICHTIG!!! kann mir irgend ein RECHTSGELEHRTER folgende rechtsfrage beantworten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.01 17:41:24 von
    neuester Beitrag 11.02.01 21:51:12 von
    Beiträge: 9
    ID: 341.394
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      Avatar
      schrieb am 11.02.01 17:41:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      dies soll kein aufruf zur rechtsberatung im einzelfall, sondern lediglich die beantwortung einer abstrakten rechtsfrage sein:

      wie ist die rechtslage, wenn jemand zu einem rechtsanwalt geht und mit einer rechtsschutzversicherung ein mandat in arbeitsrechtssachen erteilt

      später stellt sich heraus, daß die rechtsschutzversicherung, die kosten nicht trägt, weil das übertragene mandat nicht in diesen schutz fällt

      ist der rechtsanwalt unverzüglich verpflichtet darüber aufzuklären, daß die rechtschutzversicherung die kosten nicht trägt???
      muß der rechtsanwalt schon bei übertragung des mandats prüfen, ob die rechtsschutzversicherung überhaupt die ihm angetragene sache übernimmt???

      könnte mir jemand vielleicht entscheidungen der obersten rechtssprechung zu diesem problem nennen, vorausgesetzt es gibt welche??
      danke klarius
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 18:17:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      sorry,
      ich hätte gern gewußt, ob mir jemand diese frage beantworten kann

      rechtssprechungsurteile sind zweitrangig

      klarius
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 18:30:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Klarius,

      betreibst Du wieder mal Deine hypothetischen Fallstudien? ;)

      Mein Geheimtip: Suche einen Rechtsanwalt auf, stelle dort Deine Frage und laß Dich beraten! :D

      Lifetrader
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 18:48:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      @liftrader

      ne keine hypothetischen Fallstudie
      ist ernst gemeint

      zu deinem geheimtip:
      sehr toll, aber leider zu teuer:(
      würde ja selbst in juris- online nach urteilen suchen, hab ich leider aber nicht privat

      kannst du nun die fragen beantworten oder warum hast du dich gemeldet???

      gruss klarius
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 19:19:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Deine Frage:

      Nein, der Rechtsanwalt muß nach Mandatserteilung nicht die Deckungszusage abwarten.

      Ausnahme: Wenn Du vertraglich vorher etwas anderes vereinbart hast.

      Grüße

      mpk

      PS: Rechtsanwaltshotlines:

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      Avatar
      schrieb am 11.02.01 20:53:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      danke mpk!!!!

      noch eine frage:

      1) ist der rechtsanwalt unverzüglich zur aufklärung gegenüber dem mandanten verpflichtet, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt???

      2) was sind die rechtsfolgen, wenn er dies unterläßt (z.b. 14 tage später erst aufklärt)???

      danke klarius
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 21:24:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Mandatserteilung durch Dich, darf der Rechtsanwalt auch bei nicht Fortführung des Rechtsstreites bis zu DM 358,- verlangen.

      Ich nehme an, daß die an Dich gestellte Rechnung in diesem Rahmen ist. Deshalb verzichte ich vorerst auf ausführliche Ausführungen.

      Sollte die Rechnung an Dich höher ausgefallen sein, so werde ich mir gerne die Mühe machen und ausführlicher auf das Thema eingehen.

      Grüße

      mpk
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 21:40:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke nochmals mpk!!!

      die gestellte rechnung beträgt rund 1800,- DM;
      der rechtsanwalt führt den prozeß noch
      muß man die rechnung zahlen, obwohl die aufgezählten punkte vorliegen???

      weitere probleme:
      - der rechtsanwalt hat ende dezember gewußt, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt
      - er hat jetzt erst den mandanten informiert und einen tag später die rechnung geschickt mit zahlungsaufforderung innerhalb von 5 tagen
      - er hat bei erteilung des mandats nicht geprüft, ob der vertrag der rechtsschutzversicherung, welcher ihm vorlag, die entsprechende rechtssache überhaupt enthält (du hast ja aber schon geschrieben, daß er dazu nicht verpflichtet ist, sich den vertrag anzusehen um festzustellen, ob die rechtsschutzversicherung die kosten trägt)
      - liegt nicht sogar in dem vorgehen des rechtsanwalts ein betrug bzw. betrugsversuch???(zumindestens ab dem zeitpunkt, wo er wußte, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt und er erst über einen monat später darüber informiert???

      danke klarius
      Avatar
      schrieb am 11.02.01 21:51:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ruf mich einfach mal kurz an. Tel. 07461- 966 810. Bin bis 23:00 erreichbar.

      Grüße

      mpk


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