WICHTIG!!! kann mir irgend ein RECHTSGELEHRTER folgende rechtsfrage beantworten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.02.01 17:41:24 von
neuester Beitrag 11.02.01 21:51:12 von
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dies soll kein aufruf zur rechtsberatung im einzelfall, sondern lediglich die beantwortung einer abstrakten rechtsfrage sein:
wie ist die rechtslage, wenn jemand zu einem rechtsanwalt geht und mit einer rechtsschutzversicherung ein mandat in arbeitsrechtssachen erteilt
später stellt sich heraus, daß die rechtsschutzversicherung, die kosten nicht trägt, weil das übertragene mandat nicht in diesen schutz fällt
ist der rechtsanwalt unverzüglich verpflichtet darüber aufzuklären, daß die rechtschutzversicherung die kosten nicht trägt???
muß der rechtsanwalt schon bei übertragung des mandats prüfen, ob die rechtsschutzversicherung überhaupt die ihm angetragene sache übernimmt???
könnte mir jemand vielleicht entscheidungen der obersten rechtssprechung zu diesem problem nennen, vorausgesetzt es gibt welche??
danke klarius
wie ist die rechtslage, wenn jemand zu einem rechtsanwalt geht und mit einer rechtsschutzversicherung ein mandat in arbeitsrechtssachen erteilt
später stellt sich heraus, daß die rechtsschutzversicherung, die kosten nicht trägt, weil das übertragene mandat nicht in diesen schutz fällt
ist der rechtsanwalt unverzüglich verpflichtet darüber aufzuklären, daß die rechtschutzversicherung die kosten nicht trägt???
muß der rechtsanwalt schon bei übertragung des mandats prüfen, ob die rechtsschutzversicherung überhaupt die ihm angetragene sache übernimmt???
könnte mir jemand vielleicht entscheidungen der obersten rechtssprechung zu diesem problem nennen, vorausgesetzt es gibt welche??
danke klarius
sorry,
ich hätte gern gewußt, ob mir jemand diese frage beantworten kann
rechtssprechungsurteile sind zweitrangig
klarius
ich hätte gern gewußt, ob mir jemand diese frage beantworten kann
rechtssprechungsurteile sind zweitrangig
klarius
@Klarius,
betreibst Du wieder mal Deine hypothetischen Fallstudien?
Mein Geheimtip: Suche einen Rechtsanwalt auf, stelle dort Deine Frage und laß Dich beraten!
Lifetrader
betreibst Du wieder mal Deine hypothetischen Fallstudien?
Mein Geheimtip: Suche einen Rechtsanwalt auf, stelle dort Deine Frage und laß Dich beraten!
Lifetrader
@liftrader
ne keine hypothetischen Fallstudie
ist ernst gemeint
zu deinem geheimtip:
sehr toll, aber leider zu teuer
würde ja selbst in juris- online nach urteilen suchen, hab ich leider aber nicht privat
kannst du nun die fragen beantworten oder warum hast du dich gemeldet???
gruss klarius
ne keine hypothetischen Fallstudie
ist ernst gemeint
zu deinem geheimtip:
sehr toll, aber leider zu teuer
würde ja selbst in juris- online nach urteilen suchen, hab ich leider aber nicht privat
kannst du nun die fragen beantworten oder warum hast du dich gemeldet???
gruss klarius
Antwort auf Deine Frage:
Nein, der Rechtsanwalt muß nach Mandatserteilung nicht die Deckungszusage abwarten.
Ausnahme: Wenn Du vertraglich vorher etwas anderes vereinbart hast.
Grüße
mpk
PS: Rechtsanwaltshotlines:
0190- 873 241 13
0190- 882 660
PPS:
Beste RA in Ba-Wü: Haller & Haller & Bentele. Tel: 07720 - 30 09 0
Nein, der Rechtsanwalt muß nach Mandatserteilung nicht die Deckungszusage abwarten.
Ausnahme: Wenn Du vertraglich vorher etwas anderes vereinbart hast.
Grüße
mpk
PS: Rechtsanwaltshotlines:
0190- 873 241 13
0190- 882 660
PPS:
Beste RA in Ba-Wü: Haller & Haller & Bentele. Tel: 07720 - 30 09 0
danke mpk!!!!
noch eine frage:
1) ist der rechtsanwalt unverzüglich zur aufklärung gegenüber dem mandanten verpflichtet, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt???
2) was sind die rechtsfolgen, wenn er dies unterläßt (z.b. 14 tage später erst aufklärt)???
danke klarius
noch eine frage:
1) ist der rechtsanwalt unverzüglich zur aufklärung gegenüber dem mandanten verpflichtet, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt???
2) was sind die rechtsfolgen, wenn er dies unterläßt (z.b. 14 tage später erst aufklärt)???
danke klarius
Bei Mandatserteilung durch Dich, darf der Rechtsanwalt auch bei nicht Fortführung des Rechtsstreites bis zu DM 358,- verlangen.
Ich nehme an, daß die an Dich gestellte Rechnung in diesem Rahmen ist. Deshalb verzichte ich vorerst auf ausführliche Ausführungen.
Sollte die Rechnung an Dich höher ausgefallen sein, so werde ich mir gerne die Mühe machen und ausführlicher auf das Thema eingehen.
Grüße
mpk
Ich nehme an, daß die an Dich gestellte Rechnung in diesem Rahmen ist. Deshalb verzichte ich vorerst auf ausführliche Ausführungen.
Sollte die Rechnung an Dich höher ausgefallen sein, so werde ich mir gerne die Mühe machen und ausführlicher auf das Thema eingehen.
Grüße
mpk
danke nochmals mpk!!!
die gestellte rechnung beträgt rund 1800,- DM;
der rechtsanwalt führt den prozeß noch
muß man die rechnung zahlen, obwohl die aufgezählten punkte vorliegen???
weitere probleme:
- der rechtsanwalt hat ende dezember gewußt, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt
- er hat jetzt erst den mandanten informiert und einen tag später die rechnung geschickt mit zahlungsaufforderung innerhalb von 5 tagen
- er hat bei erteilung des mandats nicht geprüft, ob der vertrag der rechtsschutzversicherung, welcher ihm vorlag, die entsprechende rechtssache überhaupt enthält (du hast ja aber schon geschrieben, daß er dazu nicht verpflichtet ist, sich den vertrag anzusehen um festzustellen, ob die rechtsschutzversicherung die kosten trägt)
- liegt nicht sogar in dem vorgehen des rechtsanwalts ein betrug bzw. betrugsversuch???(zumindestens ab dem zeitpunkt, wo er wußte, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt und er erst über einen monat später darüber informiert???
danke klarius
die gestellte rechnung beträgt rund 1800,- DM;
der rechtsanwalt führt den prozeß noch
muß man die rechnung zahlen, obwohl die aufgezählten punkte vorliegen???
weitere probleme:
- der rechtsanwalt hat ende dezember gewußt, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt
- er hat jetzt erst den mandanten informiert und einen tag später die rechnung geschickt mit zahlungsaufforderung innerhalb von 5 tagen
- er hat bei erteilung des mandats nicht geprüft, ob der vertrag der rechtsschutzversicherung, welcher ihm vorlag, die entsprechende rechtssache überhaupt enthält (du hast ja aber schon geschrieben, daß er dazu nicht verpflichtet ist, sich den vertrag anzusehen um festzustellen, ob die rechtsschutzversicherung die kosten trägt)
- liegt nicht sogar in dem vorgehen des rechtsanwalts ein betrug bzw. betrugsversuch???(zumindestens ab dem zeitpunkt, wo er wußte, daß die rechtsschutzversicherung die kosten nicht trägt und er erst über einen monat später darüber informiert???
danke klarius
Ruf mich einfach mal kurz an. Tel. 07461- 966 810. Bin bis 23:00 erreichbar.
Grüße
mpk
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