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    Fonds-LV und Börsenspekulation - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.01 10:35:44 von
    neuester Beitrag 14.06.01 21:30:23 von
    Beiträge: 24
    ID: 378.409
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 10:35:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Wissen über Fonds-LV`s resultiert aus den 80-er
      Jahren. Damals und auch noch in den 90-er Jahren konn-
      te mit Fonds-LV`s Börsenspekulation betrieben werden -
      - wußte allerdings kaum jemand; war geheime Verschluß-
      sache bei den Versicherern.
      Nun meine Frage an das hier versammelte beballte Versi-
      cherungswissen: Ist das heute auch noch möglich?

      raiku
      Avatar
      schrieb am 10.04.01 23:00:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sollte wirklich niemand wissen, worum es geht?

      raiku
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 12:02:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Klar funzt das noch !

      lies hierzu meinen Thread "nie wieder spekusteuern"
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 13:41:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Mister100

      Nee, die in Deinem Thread "nie wieder Spekusteuer"
      beschriebenen Möglichkeiten meine ich nicht. Es
      geht noch viel besser. Es war und ist vielleicht auch
      heute noch möglich, die Fonds-LV zu jedem Zeitpunkt als Spekulationsvehikel zu benutzen, ohne daß dabei anfallende Gewinne zu versteuern sind. Denk mal darüber nach.
      Was mich heute wie auch damals erstaunt hat, ist, daß
      diese Möglichkeit der Nutzung der Fonds-LV selbst bei
      Fachleuten so gut wie unbekannt ist ; würde ihnen bisher
      nicht bekannte Vertriebsargumente liefern. Die Versi-
      cherer würden sich allerdings nicht darüber freuen, da
      dieses Spiel -erfolgreich durchgeführt - zu ihren Lasten
      geht.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 15:46:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ raiku

      spielen wir jetzt "Rate mal mit Rosenthal" ?

      worauf willst du hinaus ? Abrechnungsmodalitäten bei An-Verkauf ausnutzen ???

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      Avatar
      schrieb am 11.04.01 16:40:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Mister100

      Anscheinend hast Du wirklich keine Ahnung, worum es
      geht; sonst hättest Du nicht "Abrechnungsmodalitäten
      bei An-Verkauf ausnutzen" ins Spiel gebracht.
      Spielen wir wirklich mal Hänschen Rosenthal.
      Also noch einmal, ich habe gesagt, daß mit einer ver-
      tragsgemäßen Nutzung der Fonds-LV "Börsenspekulation"
      betrieben werden kann, wobei der Versicherer im Er-
      folgsfall der Dumme ist, da die "Gewinne" zu seinen
      Lasten gehen.
      Mir ist natürlich klar, daß Du ,als 6%-Netto-Mann, sagen
      wirst, das sei Zockerei, wenn Du das Rätsel löst.
      Noch eine Hilfe, läuft die Sache schief, freut sich
      der Versicherer. Es besteht mithin Chancengleichheit.
      Wenn Du das Produkt Fonds-LV gut kennst, sollte Dir
      die Antwort wirklich nicht schwer fallen.
      Bist Du allerdings, wie ich aufgrund Deiner bisherigen
      Postings vermute, von einem Versicherer abhängig, wird
      Dir dieser den Hals umdrehen, wenn Du das Ergebnis ver-
      öffentlichst. raiku
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 12:45:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ alle

      Ich gebe ja zu, daß ich die hier versammelten Spezia-
      listen provozieren will.
      In fast allen Threads geht es ausschließlich darum,
      welche Versicherung das beste Angebot macht; und das
      das mit Vehemenz und dem Gebrauch von persönlichen Be-
      leidigungen.
      Ich dachte mir deshalb, stell mal eine Frage, die unab-
      hängig vom jeweiligen Angebot eines Versicherers zu be-
      antworten ist und lediglich solide Kenntnisse im Finanz-
      dienstleistungsbereich sowie etwas Phantasie erfordert.
      Ihr seid doch überwiegend Finanzdienstleister?
      Ich bin keiner!
      Also, äußert Euch mal! Es würde mich freuen, wenn die neue Generation der Finanzdienstleister zu etwas mehr, als dem
      "Blättern von Tarifbüchern" und dem Beharren auf der ei-
      genen Position - im Besitz des besten Angebots zu sein-
      in der Lage ist. Die Antwort hat etwas mit der kreativen
      Verwendung von Finanzprodukten zu tun. raiku
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 17:21:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Geh doch in den Kindergarten, da sind spiele ala
      "ich weis was was du nicht weist, aber ich sag nicht was"
      vieleicht üblicher
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 18:32:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Mister100

      Wir hatten ja schon einmal das Vergnügen.
      Du bleibst Deiner Linie treu. Unwissenheit bzw
      Nichtwissen überdeckst Du mit Agressionen, Beleidigungen
      und Selbstgerechtigkeit. Na ja, das ändert jedoch nichts
      daran, daß Du keinen Schimmer hast, worum es eigentlich
      geht und das scheint Dich zu ärgern. Das geht aber den
      meisten kindischen Windmachern so. Wenn Du wirklich
      irgendwie und irgendwo beratend tätig bist, mach erst
      einmal Deine Hausarbeiten, damit man Dich auch ernst
      nehmen kann; anscheinend bist Du der einzige, der das
      wirklich tut.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 19:21:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @raiku
      Z.B. bei der Skandia könnte man theoretisch (kostenlos) alle paar Tage die Fonds tauschen- von Renten in Aktien...von Blue-Chips in Techs...
      nur weiß ich nicht, wie sich der Zeitverzug auswirkt, scheint mir eher sinnlos...

      mfg kein Profi nur ein gespannter "USER"
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 00:52:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Klingt ja nach einer spannenden Herausforderung,
      ich behaupte eigentlich ein "Profi" zu sein, da ich mich verantwortlich zeichne , ein Fonds-Produkt bei einer Versicherung lanciert zu haben. Was das Rätsel allerdings für eine Lösung haben könnte - bislang zermartere ich mir noch den Schädel. Grundsätzlich gibt es zwei Vorteile bei einer Fonds-LV: den steuerunschädlichen switch zwischen unterschiedlichen Investment-Fonds, die die Vers. vertreibt - und die Todesfallabsicherung. Ich vermute mal es geht um Letzteres, allerdings kann ich mir noch keinen genauen Reim drauf machen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 19:39:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ wesdaq

      Nein, ist es auch nicht.
      Vorab noch eines, ich wollte mit meiner Frage nur fest-
      stellen, ob diese Nutzungsvariante der Fonds-LV mitler-
      weile bekannt ist. Anscheinend immer noch nicht. Nie-
      mand braucht sich deshalb auf den Schlips getreten füh-
      len, wenn er die Anwort nicht weiß, er muß sich höchstens den Vorwurf machen lassen, sich nie richtig mit dem Fi-
      nanzprodukt Fonds-LV beschäftigt zu haben; Mister 100 Reaktion war allerdings aufgrund seiner bisherigen Postings zu erwarten - ein Generelagent, wie ihn sich eigentlich keine Gesellschaft leisten dürfte.
      Nun zum Thema. Stell Dir mal vor, Du hättest im März 2000
      Geld benötigt und hättest es Dir durch Beleihung der
      Fonds-LV besorgt. Wie hätte die Rückzahlung in der Folge-
      zeit ausgesehen? Ein Blick in die Vertragsbedingungen
      und schon hast Du die Lösung. Sie ist nicht nur einfach,
      sondern auch sehr überraschend im Ergebnis.
      Überraschend ist allerdings auch, daß sie immer noch so
      unbekannt ist. Frohe Ostern raiku
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 11:18:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ raiku

      also zu meinen mit so olle Kamelle hier punkten zu können... peinlich, peinlich, peinlich.

      Wozu Die FLV beleihen ?
      Ein switchen innerhalb der Police ist vollkommen ausreichend, sogar der Beleihung vorzuziehen, da Zinserträge aus einem Renten- oder Geldmarktfonds innerhalb der Fonds-LV steuerfrei bleiben, bei einer Beleihung
      und alternativen Investition jedoch steuerpflichtig sind!!!


      Tja mein lieber Raiku, da haste Dir ein dickes Ei gelegt, aber macht ja nichts , ist ja Ostern, da darf mann das 
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 19:02:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Peinlich Peinlich Peinlich ;-)
      Frohe Ostern wüncht der FinanzArzt.de
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 19:31:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Mister100

      Du lernst es wirklich nicht! Immer schießt Du, ohne vorher
      nachzudenken. Geh mal davon aus, daß nicht jeder so dumm
      ist, wie Du glaubst. Der Gedanke zu meiner "Frage" kam mir
      beim Durchlesen Deines Threads "Nie wieder Spekusteuer. Ich
      bin der Ansicht, daß Du die Sache nicht zu Ende gedacht hast
      Es gibt noch eine bessere Lösung! Switchen - so einfach
      und klar, wie Du glaubst, ist die steuerrechtliche Seite des Switchens ganz sicher nicht. Sobald Finanzverwaltung und -gerichte von dieser Handhabung Wind bekommen, dürfte es mit der Steuerfreiheit vorbei sein, da hierausschließlich
      der Anleger und nicht der Versicherer über den Fondswechsel
      entscheidet und genau hier liegt der Hund begraben; eine
      ähnlich steuerrechtlich Problematik gibt es beim wirtschaft-
      und rechtlichen Eigentum.
      Als Ergänzung zum Switchen, erklär doch mal einem Laien, was
      bei der Beleihung passieren kann. Es kann passieren, daß man
      ein Darlehen iHv 100.000 DM aufnimmt und bei fallenden Bör-
      sen nur 70.000 DM zurückzahlen muß - macht also 30.000 DM,
      die in meiner Tasche bleiben; ob die steuerfrei sind, darü-
      ber ließe sich trefflich streiten. Auf jeden Fall hat sich,
      so weit ich weiß, die Rechtsprechung noch nicht zu dieser
      Thematik geäußert. Auf jeden Fall ist dieses Ergebnis sehr
      ärgerlich für den Versicherer, zahlt er doch in Mark und
      Pfennig 30.000 DM dazu; ist doch schön.
      Jetzt zu meiner neuen Frage: Da Du ja so klug bist, warum
      bist du noch nicht, da ja Beleihungen von Fonds-LV`S olle Kamelllen sind, auf die Idee gekommen, Switchen und Be-
      leihung zu kombinieren? Erst das wäre der richtige Turbo!
      Einerseits "Kleinkram" durch Switchen, andererseits "rich- tig Geld verdienen" mit dem Geld aus der Beleihung.
      Noch Fragen?
      Ich wünsche Dir noch einen erfreulichen Osterspaziergang
      und das danach der Geist (vieleicht der Erkenntnis) auch
      an Deine Tür klopft.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 10:44:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ raiku

      Leider gibst du nur sinnloses Geschwafel von dir !

      Eine Beleihung macht keinen Sinn, ist sogar kontraproduktiv !

      1.) wie bereits geschildert bleiben Zinserträge und Kursgewinne beim switchen in Renten- oder Geldmarktfonds im Rahmen der Fonds-LV steuerfrei.

      2.) Bleibt das Kapital beim switchen in voller Höhe in der Fonds-LV !!!
      Beim Beleihen kannst du nur soviel Fondsanteile wieder einzahlen, wie zuvor entnommen wurden !
      mit dem Ergebnis, das bei erfolgreicher Spekulation ( Aktienkurse sind tatsächlich gesunken)
      du nur einen Teil des zu Verfügung stehen Kapitals wieder in die steuerfreie LV einzahlen kannst und den Rest alternativ ( mit steuerpflichtigen Erträgen ) investieren mußt.


      P.S. Eine Diskussion über die möglichkeiten des spekulationssteuerfreien switchens in der Fonds-LV
      fangen wir ja wohl nicht schon wieder an, die Sache ist eindeutig geklärt!
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 19:55:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Mister100

      Also mein selbst ernannter Steuerrechtsexperte, viel
      scheinst Du vom Steuerrecht nicht zu verstehen. Wo
      steht geschrieben, daß Zinserträge und Kursgewinne beim
      Switchen spekulationssteuerfrei sind? Hat sich schon je-
      mals eine Finanzbehörde, ein FG oder der BFH zu diesem
      Problem geäußert? Wenn nicht, so heißt das doch noch lange
      nicht, daß eindeutig Steuerfreiheit vorliegt, nur weil ein
      GA der Continentale und ein voreingenommener Versiche-
      rungsjurist dies behaupten. Warte ab, bis dieses Problem
      zum ersten Mal einem FG zur Entscheidung vorliegt, dann
      ist es mit dem Traum "Steuerfreiheit" vorbei; das sagt
      Dir ein FAfStR, der sicher etwas weniger über Kranken-
      und Haftpflichtversicherungen, ganz sicher aber mehr über
      das Steuerrecht als Du weiß.

      Jetzt noch einmal zum Switchen und zur Beleihung.
      Vielleicht bekomme ich ja doch noch eine richtige Antwort
      von Dir.
      Was hindert Dich daran, mit der beliehenen Fonds-LV in der
      Folgezeit zu switchen. Liege ich richtig in meiner An-
      nahme, daß die Ausgangsposition zum Switchen gleich ist, egal ob vorher eine Beleihung stattgefunden hat oder nicht. Wenn dem so ist, warum sträubst Du Dich dann dagegen, diesen
      zusätzlichen Effekt der Beleihung auch noch mitzunehmen, der im Erbnis durchaus um einiges höher liegen dürfte, als die Vorteile aus dem Switchen.
      Nun mal eine Antwort ohne Beleidigungen, was spricht aus
      Deiner Sicht dagegen die Vorteile von Switchen und Beleih-
      ung parallel zu nutzen.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 00:50:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ raiku
      ganz einfach:

      Durch Switchen wird Beleihen überflüssig wie ein Kropf und dein sinnloses Geschwafel ! Es gibt keinen "Effekt aus der Beleihung" !!! Zudem kann man nach einer ( vollständigen) Beleihung nichts mehr switchen, da nichts mehr zum switchen da ist, die Fondsanteile werden praktisch der LV "entnommen"
      deswegen wird die Rückzahlung des "LV-Darlehens" ja auch in Fondsanteilen berechnet und nicht in absoluten DM Beträgen..

      Zur Frage der Besteuerung:

      Nicht ich muß sagen wo steht das etwas NICHT besteuert wird, sondern DU mußt sagen wo es steht DAS etwas steuerpflichtig ist !!! DU FafStR .

      Aber diese Diskussion hab ich ja schon geführt , mit dem bekannten Ergebnis!

      Siehe noch mal den Thread “nie wieder spekusteuern“

      P.S. tut mir wirklich leid für dich armer Raiku, erster Thread und direkt in die Kacke...... :-)
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 19:36:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Mister 100

      Oh Gott, oh Gott, Du bist ja noch lustiger und bornierter,
      als ich bisher angenommen habe. Es hat sich gelohnt, Dich
      mit diesem Thread aus Deiner Kloake zu locken, denn nur
      dort kannst Du wohnen; wo solltest Du sonst die Sch..
      hernehmen, mit der Du laufend um Dich schmeißt.
      Es ist schon gewaltig, wenn ein steuerrechlicher Analphabet
      eine Diskussion über die Steuerfreiheit des Switchens führt
      und dann entscheidet, es bestehe "Steuerfreiheit". Wow .
      Es lohnt nicht, Dir zu erklären, wieso es mit der Steuer-
      freiheit vorbei ist, sobald diese Sache einem FG zur Ent-
      scheidung vorliegt, Du würdest es doch nicht verstehen.

      Nun zum Versicherungsfachmann Mister100. Weit kann es auch
      damit nicht her sein, wenn Du von Dir gibst, "daß bei einer
      Beleihung die Fondsanteile der LV entnommen werden und des-
      halb nicht mehr zum Switchen vorhanden seien und dies damit
      begründet wird, daß die Rückzahlung des LV-Darlehens ja auch
      in Fondsanteilen und nicht in absoluten DM-Beträgen zu er-
      folgen habe". Das tut weh, so etwas von einer Kapazität
      auf dem Gebiet der Fonds-LV zu höre. Mach Dich mal schlau,
      was bei einer Beleihung passiert. Du weißt ja, Bildung
      schadet nicht, aber manchmal ist sie auch Glücksache.
      Die Fonds-LV ist nach einer Beleihung eben nicht wie Fla-
      sche leer; leer ist höchstens etwas anderes.
      Durch Deine Tiraden wird Deine Unkenntnis über die Zusam-
      menhänge von Switchen und Beleihung auch nicht besser!
      Wieso durch Switchen die Beleihung grundsätzlich überflüssig
      wie ein Kropf sei, kannst wohl nur Du erklären, ebenso die
      Frage, wer denn nun wirklich einen Vorteil vom Switchen hat.
      Du willst Doch wohl nicht behaupten, daß der typische Fonds
      LV-Erwerber in der Lage ist bzw. das nötige Börsenwissen hat, sich durch Switchen Vorteile zu verschaffen. Besäße er das erforderliche Wissen, würde er Börsenspekulation ganz sicher nicht über den Umweg Fonds-LV beteiben.
      Nehmen wir aber trotzdem mal an, der FondsLV-Erwerber ist
      ein Profi. Welche Spekulationsmöglichkeiten böten sich ihm
      jetzt?
      Paralleles Switchen und Beleihen ist grundsätzlich immer
      möglich, aber nur bei fallenden Kursen auch sinnvoll.
      Bei steigenden Kursen lohnt nur das Switchen. Eine Belei-
      hung bei steigenden Kursen ist ein teueres Vergnügen.
      Anders sieht es bei fallenden Kursen aus. Dort nützt
      Dir alles Switchen nichts, es sei denn man sucht den "si-
      cheren" Hafen der Rentenfonds auf, wenn ein solcher über-
      haupt im Angebot ist. Parallel zum Wechsel in den Renten-
      fonds wird ein Darlehen aufgenommen. Die Darlehenssumme
      wird dann zum Shorten benutzt. Im Idealfall sieht nach
      Rückzahlung des Darlehens das Ergebnis dann so aus: 1) Erträge aus dem Rentenfonds 2) Differenz aus dem erhaltenen und dem zurückgezahlten Darlehen 3) Spekulationsgewinne aus dem Shorten.
      Noch eine Frage? Zu beachten ist hierbei, daß die Gewinne,
      die Folge der Beleihung sind, deutlich höher ausfallen wer-
      den, als die durch das Switchen erzielten Gewinne.
      Aber wie gesagt, solche Ergebnisse bekommen nur Börsen-
      profis hin und nicht ganz mormale FondLV-Erwerber.
      Insoweit ist die Möglichkeit des Switchens genau das, was die Anbieter damit bezwecken, eine Leimrute zum ankurbeln des Umsatzes und zum Abkassieren, wenn die Möglichkeit des
      Switchens in Anspruch genommen wird - nicht alle Kosten
      werden ausgewiesen.
      Tauch jetzt am besten in Deiner Kloake unter. Im günstigs-
      ten Fall hört man dann längere Zeit nichts mehr von Dir.

      Servus mein Lieber

      raiku
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 21:45:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Raiku

      Von einem Berhördenfurzer wie dir brauch ich mich noch lange nicht belehren lassen !

      1.) Zeig mir ne Fonds-LV bei der du nach erfolgter vollständiger Beleihung switchen kannst !!

      2.) Auf Kredit shorten, ist wohl alles andere als eine
      Spezialität der Fonds-LV !! !!!
      Dafür kann ich auch mein Haus beleihen, meine KLV , ja man kann dafür sogar einen Konsumentenkredit bei der Spardabank aufnehmen LOL LOL LOL LOL LOL LOL LOL

      So einen hirnlosen Quatsch hat hier echt noch keiner gebracht !!!

      Komm geh wieder ins Amt pupsen du Hirni !!!

      Auf was für Ideen unterbeschäftigte Finanzamtsheinis kommen wenn die um 12:00 Feierabend mache...n tse tse tse
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 22:50:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Mister100

      Nur nicht aufregen Kleiner! Der FAfStR, der, um eine
      erneute Bildungslücke bei Dir zu schließen, kein Be-hördenfurzer, sondern so einer ist, den Du (Ihr) in
      Deinem Thread als letzte Instanz anrufen wolltet, hat das von mir Geschilderte schon des öfteren durchgezogen, da
      er zu dem Teil dieser Gesellschaft gehört, der im Gegen-
      satz zu Dir, weiß, wie man sich mit kalkulierbarem Risiko
      an der Börse bewegt. Bleib Du bei Deinen 6% und dem Ab-
      zocken Deiner Kunden.
      Halte Du es am besten in der nächsten Zeit mit dem alten
      Testament: Deine Worte seien ja,ja oder nein, nein, alles
      andere ist von übel. Würde dem Publikum viel heiße Luft
      ersparen.

      raiku
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 23:39:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ raiku

      Ach, DU bist gar kein FAsfStR ?
      was bist du denn ? Postschalterbeamter ? LOL

      Wenn Dir dein FAfStR noch mal was erzählen sollte, hör besser zu bevor du wieder so eine gequirlte Kacke verzapfst!

      Ich erkläre es Dir jetzt mal für Doofe :

      Wenn du in einer Fonds-LV z.B. 100 Nordinternet Anteile hast zum Kurs von z.B. 250€ und du beleihst den Vertrag z.B.
      mit 20.000,-- €, dann werden 80 Anteile verkauft.
      So das du bei Rückzahlung eben diese 80 Nordinternetanteile wieder einzahlen mußt ( bzw. den dann gültigen Gegenwert, die Anteile selbst kauft natürlich der VR ) !!!

      Sind die Anteile jetzt auf 40€ gefallen, brauchst du natürlich nur noch 3200€ einzahlen !!

      Dein Vermögen sieht dann so aus:

      100 Anteile Nordinternet in der FLV = 4.000,--€
      Cash : 16.800,--€

      Summe 20.800,-- €

      Switched Du alternativ die 80 Nordinternetanteile in einen Geldmarktfonds zum Kurs von z.B. 20€, hast du in der FLV
      dann halt noch 20 Anteile Nordinternet und 1000 Anteile Geldmarktfonds

      Bei Rückgang Nordinternet auf 40€ ergibt sich ein Vermögen von:

      20 Nordinternet = 800 €
      1000 Geldmarktfonds = 20.000,-- €

      Summe: 20.800,-- €

      Wie man unschwer erkennen kann, ist das Ergebnis das gleiche, mit dem Unterschied, das bei switchen das ganze Kapital noch IN der Fonds-LV ist, während beim beleihen nur noch schlappe 800 € im Vertag vorhanden sind !!!


      Alles weitere hat nichts originär mit der Fonds-LV zu tun, Kredite kann man viele aufnehmen
      als geniale Besonderheit der Fonds-LV kann man das beim besten Willen nicht bezeichnen,
      und wenn Du jemanden kennst, der mit shorten Glück gehabt hat, bitte freue dich mit ihm, aber prahle hier nicht
      mit Geistesblitzen , die sich als stinkende Hirnfurze entpuppen !! Kotz würg
      Avatar
      schrieb am 18.04.01 08:21:12
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Mister100

      Amen!! Wisch dir erst einmal den Schaum vom Mund.
      Durch Gezeter wird Deine Darstellung nicht richtiger.

      Du bist wirklich eine Ziede Deines Berufes!!
      Avatar
      schrieb am 14.06.01 21:30:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      @raiku

      schau mal in Dein Postfach, mein Kommentar dürfte mich qualifiziert haben, im Gegensatz zur permanenten Disqualifikation von Mister100. War ja richtig anstrengend zu lesen, ob es jemand gerafft hat oder nicht.

      Grüße an alle vom


      Superbeagle


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      Fonds-LV und Börsenspekulation