5. GUB KG / Verlusteintrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.07.99 19:34:12 von
neuester Beitrag 15.07.99 15:11:05 von
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Wie mir das Finanzamt mitgeteilt hat, nimmt die 5.GUB KG mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Verfahren zur Anerkennung von vorläufigen Verlusten teil.
Was sind die Hintergründe und welche Auswirkungen hat das?
Michael
Was sind die Hintergründe und welche Auswirkungen hat das?
Michael
Die Betriebsprüfung im April 1999 hat keine Anhaltspunkte für eine Verlustzuweisungsgesellschaft ergeben. Da man jedoch dem Finanzamt eine klare Richtlinie zugesagt hat, gibt es ab dem 30.6.99 keine vorläufigen Verlustzuweisungen mehr.
Die steuerlichen Verluste, die ja tatsächlich in den jungen High-Tech-Unternehmen anfallen, können jedoch trotzdem nach der Bilanz (logischerweise erst nächstes Jahr möglich) des Funds zugewiesen werden, um dann mit den positiven Einkünften des Investors verrechnet werden. Ledicglich die VORLÄUFIGE Verlustverrechnung ist nicht mehr möglich.
Die steuerlichen Verluste, die ja tatsächlich in den jungen High-Tech-Unternehmen anfallen, können jedoch trotzdem nach der Bilanz (logischerweise erst nächstes Jahr möglich) des Funds zugewiesen werden, um dann mit den positiven Einkünften des Investors verrechnet werden. Ledicglich die VORLÄUFIGE Verlustverrechnung ist nicht mehr möglich.
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