checkAd

    5. GUB KG / Verlusteintrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.99 19:34:12 von
    neuester Beitrag 15.07.99 15:11:05 von
    Beiträge: 2
    ID: 4.042
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 259
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.07.99 19:34:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie mir das Finanzamt mitgeteilt hat, nimmt die 5.GUB KG mit sofortiger Wirkung nicht mehr am Verfahren zur Anerkennung von vorläufigen Verlusten teil.

      Was sind die Hintergründe und welche Auswirkungen hat das?

      Michael
      Avatar
      schrieb am 15.07.99 15:11:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Betriebsprüfung im April 1999 hat keine Anhaltspunkte für eine Verlustzuweisungsgesellschaft ergeben. Da man jedoch dem Finanzamt eine klare Richtlinie zugesagt hat, gibt es ab dem 30.6.99 keine vorläufigen Verlustzuweisungen mehr.

      Die steuerlichen Verluste, die ja tatsächlich in den jungen High-Tech-Unternehmen anfallen, können jedoch trotzdem nach der Bilanz (logischerweise erst nächstes Jahr möglich) des Funds zugewiesen werden, um dann mit den positiven Einkünften des Investors verrechnet werden. Ledicglich die VORLÄUFIGE Verlustverrechnung ist nicht mehr möglich.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      5. GUB KG / Verlusteintrag