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eröffnet am 29.06.01 14:54:28 von
neuester Beitrag 29.06.01 15:08:00 von
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ID: 429.613
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*vwd DGAP-Ad hoc: LetsBuyIt.Com N.V. <NL0000233989> deutsch
*vwd DGAP-Ad hoc: LetsBuyIt.Com N.V. <NL0000233989> deutsch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
LetsBuyIt.com N.V.: Beendung der Verhandlungen mit Hauptinvestor
LetsBuyIt.com N.V. (die "Gesellschaft") ist dazu gezwungen, die Verhandlungen
mit einem der Hauptinvestoren abzubrechen. Wie bereits zu einem früheren
Zeitpunkt bekannt gegeben, hatte sich Shmulik Stein International Limited
("SSII") verpflichtet, LetsBuyIt.com eine Finanzierung in Höhe von Euro 30
Millionen zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzierungszusagen sind abhängig
von
dem Erreichen bestimmter Meilensteine in den Jahren 2001 und 2002. Obwohl die
Gesellschaft bisherige Meilensteine erreicht hat, hält sich SSII nicht an die
ihnen aus dem bestehenden Finanzierungsvertrag entstehenden Verpflichtungen.
SSII hat nachfolgend versucht, die Konditionen des Finanzierungsvertrags
nachzuverhandeln. Diese Nachverhandlungen wurden heute aufgrund von
unakzeptablen neuen Forderungen abgebrochen. Des weiteren hat sich SSII
geweigert, Sicherheiten vor der Ausgabe und Zulassung von neuen Aktien an SSII
bereit zu stellen, die der Vorstand der Gesellschaft eingefordert hat, nachdem
Zahlungen wiederholt verspätetet geleistet wurden.
Daher wurde die für heute vorgesehene Einreichung des Zulassungsprospektes
verschoben. Die Gesellschaft sucht gegenwärtig alternative
Finanzierungsmöglichkeiten, um das Weiterbestehen des Geschäftsgangs sicher zu
stellen. Des weiteren werden die Konsequenzen für das operative Geschäft
abgewägt. Die Anwälte der Gesellschaft haben rechtliche Schritte eingeleitet,
um
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Contact: Citigate Dewe Rogerson GmbH, Christoff Schramm, Tel.: +49-211-5775904
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ) DGAP 29.06.2001
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 938006; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
*vwd DGAP-Ad hoc: LetsBuyIt.Com N.V. <NL0000233989> deutsch
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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LetsBuyIt.com N.V.: Beendung der Verhandlungen mit Hauptinvestor
LetsBuyIt.com N.V. (die "Gesellschaft") ist dazu gezwungen, die Verhandlungen
mit einem der Hauptinvestoren abzubrechen. Wie bereits zu einem früheren
Zeitpunkt bekannt gegeben, hatte sich Shmulik Stein International Limited
("SSII") verpflichtet, LetsBuyIt.com eine Finanzierung in Höhe von Euro 30
Millionen zur Verfügung zu stellen. Diese Finanzierungszusagen sind abhängig
von
dem Erreichen bestimmter Meilensteine in den Jahren 2001 und 2002. Obwohl die
Gesellschaft bisherige Meilensteine erreicht hat, hält sich SSII nicht an die
ihnen aus dem bestehenden Finanzierungsvertrag entstehenden Verpflichtungen.
SSII hat nachfolgend versucht, die Konditionen des Finanzierungsvertrags
nachzuverhandeln. Diese Nachverhandlungen wurden heute aufgrund von
unakzeptablen neuen Forderungen abgebrochen. Des weiteren hat sich SSII
geweigert, Sicherheiten vor der Ausgabe und Zulassung von neuen Aktien an SSII
bereit zu stellen, die der Vorstand der Gesellschaft eingefordert hat, nachdem
Zahlungen wiederholt verspätetet geleistet wurden.
Daher wurde die für heute vorgesehene Einreichung des Zulassungsprospektes
verschoben. Die Gesellschaft sucht gegenwärtig alternative
Finanzierungsmöglichkeiten, um das Weiterbestehen des Geschäftsgangs sicher zu
stellen. Des weiteren werden die Konsequenzen für das operative Geschäft
abgewägt. Die Anwälte der Gesellschaft haben rechtliche Schritte eingeleitet,
um
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Contact: Citigate Dewe Rogerson GmbH, Christoff Schramm, Tel.: +49-211-5775904
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ) DGAP 29.06.2001
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WKN: 938006; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Denkt doch einmal selbständig nach: Wer sollte denn einer Firma, die derzeit mit fast 85 Mio. DM bewertet ist, aber nichts besitzt außer ihren Firmennamen, Geld zuschießen ?
Kursziel: 0,0 Euro
Grüße Germanist
Kursziel: 0,0 Euro
Grüße Germanist
Powershopping wird endlich legal: PrimusPowershopping zu der heutigenEntscheid
Powershopping wird endlich legal: PrimusPowershopping zu der heutigen
Entscheidung des Deutschen Bundestages, das Rabattgesetz ersatzlos zu
streichen
Köln (ots) - Endlich ist es so weit. Der Deutsche Bundestag hat in
seiner heutigen Sitzung die Abschaffung des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung beschlossen. Nach der einfachen Zustimmung durch den
Bundesrat am 13. Juli und der anschließenden Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten werden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung
Anfang August ihre Wirkung verlieren.
Für den Powershopping-Anbieter PrimusPowershopping bedeutet das:
Ab Anfang August gibt es keinen Zweifel mehr an der Legalität des
Geschäftsmodell, bei dem sich mehrere Käufer in
Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen und so Rabatte von bis zu 50
Prozent erzielen.
Dazu Bassam Doukmak, Geschäftsführer von PrimusPowershopping: "Es
wurde höchste Zeit, dass der Standort Deutschland nicht länger
gegenüber den europäischen Nachbarn benachteiligt wird. Wir sind
überglücklich und stolz, dass wir daran beteiligt waren, ein in jeder
Hinsicht antiquiertes Gesetz zu Fall gebracht zu haben. Bei uns wird
heute erst einmal ausgiebig gefeiert."
Nach dem Fall des Rabattgesetzes erwartet PrimusPowershopping eine
verstärkte Nachfrage. Dazu Doukmak: "Die Deutschen sind ein Volk der
Schnäppchenjäger. Aber die wenigsten wollen um ihre Rabatte wie auf
dem Basar feilschen. Das Powershopping-Modell ist transparent und
einfach: Unsere Kunden bekommen ohne jedes Feilschen Rabatte bis zu
50 Prozent. Und das ab August ohne den geringsten Zweifel an der
Legalität unseres Geschäftsmodels."
Für ein laufendes Verfahren, in dem PrimusPowershopping ein
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen
wird, erwartet das Unternehmen eine Signalwirkung. Dazu Bassam
Doukmak: "Der Fall des Rabattgesetzes wird sich positiv auf die
richterliche Kritik an unserem Preisstufenmodel auswirken. Ich bin
mir sicher, dass der BGH bei seiner Entscheidung in ein, zwei Jahren
nicht mehr von einem sittenwidrigen Ausnutzen der Spiellust reden
wird, nur weil wir versuchen, unseren Kunden immer den günstigsten
Preis zu verschaffen."
Das seit Mitte 1999 betriebene Geschäftsmodell Powershopping
gehört zu den populärsten Einkaufsarten im Internet. So hat sich
allein in den letzten sechs Monaten die Zahl der Kunden bei
PrimusPowershopping um 25 Prozent erhöht. Durch monatlich
erscheinende Kataloge mit Bestellpostkarten und durch TV-Werbspots
mit eingeblendeter Telefon-Hotline zum Bestellen können auch Kunden
ohne Zugang zum Internet am Powershopping teilnehmen.
PrimusPowershopping in Kürze: Mit einem durchschnittlichen Angebot
von rund 1000 attraktiven Markenartikeln zu Schnäppchenpreisen zählt
das Kölner E-Commerce-Unternehmen zu den erfolgreichsten
Powershoppern Europas. Powershopping ist ein dynamisches Preismodell,
bei dem die Verbraucher ihre Einkaufsmacht gemeinsam mit anderen
bündeln können, um Preisnachlässe zu erzielen, die sonst nur im
Großhandel möglich sind. PrimusPowershopping ist eine Tochter der
PrimusOnline GmbH und der RTL NEWMEDIA.
ots Originaltext: PrimusOnline GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Kontakt:
PrimusOnline GmbH
René Hingst
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0221/8885-110
Fax: 0221/8885-106
Hingst@primus-online.de
Powershopping wird endlich legal: PrimusPowershopping zu der heutigen
Entscheidung des Deutschen Bundestages, das Rabattgesetz ersatzlos zu
streichen
Köln (ots) - Endlich ist es so weit. Der Deutsche Bundestag hat in
seiner heutigen Sitzung die Abschaffung des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung beschlossen. Nach der einfachen Zustimmung durch den
Bundesrat am 13. Juli und der anschließenden Unterzeichnung durch den
Bundespräsidenten werden das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung
Anfang August ihre Wirkung verlieren.
Für den Powershopping-Anbieter PrimusPowershopping bedeutet das:
Ab Anfang August gibt es keinen Zweifel mehr an der Legalität des
Geschäftsmodell, bei dem sich mehrere Käufer in
Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen und so Rabatte von bis zu 50
Prozent erzielen.
Dazu Bassam Doukmak, Geschäftsführer von PrimusPowershopping: "Es
wurde höchste Zeit, dass der Standort Deutschland nicht länger
gegenüber den europäischen Nachbarn benachteiligt wird. Wir sind
überglücklich und stolz, dass wir daran beteiligt waren, ein in jeder
Hinsicht antiquiertes Gesetz zu Fall gebracht zu haben. Bei uns wird
heute erst einmal ausgiebig gefeiert."
Nach dem Fall des Rabattgesetzes erwartet PrimusPowershopping eine
verstärkte Nachfrage. Dazu Doukmak: "Die Deutschen sind ein Volk der
Schnäppchenjäger. Aber die wenigsten wollen um ihre Rabatte wie auf
dem Basar feilschen. Das Powershopping-Modell ist transparent und
einfach: Unsere Kunden bekommen ohne jedes Feilschen Rabatte bis zu
50 Prozent. Und das ab August ohne den geringsten Zweifel an der
Legalität unseres Geschäftsmodels."
Für ein laufendes Verfahren, in dem PrimusPowershopping ein
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen
wird, erwartet das Unternehmen eine Signalwirkung. Dazu Bassam
Doukmak: "Der Fall des Rabattgesetzes wird sich positiv auf die
richterliche Kritik an unserem Preisstufenmodel auswirken. Ich bin
mir sicher, dass der BGH bei seiner Entscheidung in ein, zwei Jahren
nicht mehr von einem sittenwidrigen Ausnutzen der Spiellust reden
wird, nur weil wir versuchen, unseren Kunden immer den günstigsten
Preis zu verschaffen."
Das seit Mitte 1999 betriebene Geschäftsmodell Powershopping
gehört zu den populärsten Einkaufsarten im Internet. So hat sich
allein in den letzten sechs Monaten die Zahl der Kunden bei
PrimusPowershopping um 25 Prozent erhöht. Durch monatlich
erscheinende Kataloge mit Bestellpostkarten und durch TV-Werbspots
mit eingeblendeter Telefon-Hotline zum Bestellen können auch Kunden
ohne Zugang zum Internet am Powershopping teilnehmen.
PrimusPowershopping in Kürze: Mit einem durchschnittlichen Angebot
von rund 1000 attraktiven Markenartikeln zu Schnäppchenpreisen zählt
das Kölner E-Commerce-Unternehmen zu den erfolgreichsten
Powershoppern Europas. Powershopping ist ein dynamisches Preismodell,
bei dem die Verbraucher ihre Einkaufsmacht gemeinsam mit anderen
bündeln können, um Preisnachlässe zu erzielen, die sonst nur im
Großhandel möglich sind. PrimusPowershopping ist eine Tochter der
PrimusOnline GmbH und der RTL NEWMEDIA.
ots Originaltext: PrimusOnline GmbH
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Kontakt:
PrimusOnline GmbH
René Hingst
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0221/8885-110
Fax: 0221/8885-106
Hingst@primus-online.de
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