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    private Haftpflicht - Wer kennt sich aus??? - Sind Versicherungsspezialisten hier??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.01 09:10:27 von
    neuester Beitrag 10.10.01 09:59:04 von
    Beiträge: 12
    ID: 485.450
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      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:10:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage!!!

      Mein Auto steht in der Garage, ein anderes Auto fährt in die Garage (Doppelgarage) ein, parkt und ein Kind steigt aus dem parkenden Auto aus. Das Kind ist ein Wirbelwind, reißt die Tür auf, ohne darauf zu achten das es mit der Tür heftig an ein Fahrrad stößt. Dieses fällt um und verursacht an meinem Auto eine Beule.

      Welche Versicherung könnte für diesen Schaden eintreten?
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:12:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist doch toll, da kann man seine eigene unfähigkeit
      und tollpatschigkeit versichern :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:18:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      das ist ein klarer fall für den optimalist - der alte versicherungshai

      :D
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:18:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Haftpflicht des Kfz des Kindesvaters.

      Wenn das Kind jedoch nach dem Aussteigen das Fahrrad umrannte, dann die Privathaftpflicht es Kindesvaters.

      Jedoch nur dann, wenn das Kind bereits über 12 Jahre alt ist, darunter ist es ein Glückspiel. Manche Versicherer bezahlen, manche aber auch nicht.

      CU FRANK
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:20:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      ist das kindchen unter 7, hat es narrenfreiheit
      und kann die autos in der ganzen straße kreativ verschönern,
      ohne das man ansprüche geltend machen kann :D

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      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:31:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Beule im Auto ist doch super. Jetzt die Kiste 1 Jahr lang nicht waschen, noch 1-2 Beulen reinfahren und du hast im Stadtverkehr Narrenfreiheit. So einem auto weichen nämlich alle aus.
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:33:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die private Haftpflicht.

      Hatte mal einen ähnlichen Fall:
      Hatte mit meinem Fahrrad die Tür des PKW`s eines Arbeitskollegen zerkratzt.
      Meine Vers. hat anstandslos gezahlt.

      Beovoxx
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:40:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn der Schaden so gemeldet wird, wie oben beschrieben :), dann kann es nur eine Antwort geben: die Kfz-Haftpflicht des Auto, aus dem das Kind entstiegen ist. Das Alter des Kindes ist völlig irrelevant, da es sich beim dem Betrieb eines Kfz um Gefährdungshaftung handelt und in dieser Größenordnung keine Schuld notwendig ist. Die Kfz-Haftpflicht des Schädigerautos zahlt aber nur dann, wenn es sich um einen Dritten handelt. Sonnst ist es ein Eigenschaden.

      Hoffe geholfen zu haben.

      cu
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:42:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      an weisvonix:

      Meines Erachtens ganz klar ein Schaden, der nur über die Kfz-Haftpflicht
      des Fahrzeughalters abgewickelt werden kann. Es sollte hier eigentlich
      auch keine Probleme bei der Schadenabwicklung geben.

      Da dort das Prinzip der "Gefährdungshaftung" gilt, dürfte auch das Alter
      des Kindes keine Rolle spielen.

      Allerdings muß der Fahrzeughalter hier eine Rückstufung seiner
      Schadenfreiheitsklasse hinnehmen (sofern er keinen Rabattretter hat).

      Tschüß,
      HeRe
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:46:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      RE:

      ganz klar die Kfz Haftpflicht.
      Ein und Aussteigen ist da mitversichert.

      Die Hochstufung droht...


      SOM
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:56:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn`s also doch die Kfz-Haftpflicht sein sollte, was ich nicht glaube, müsste man es ja nicht so melden, um einer Hochstufung zu entgehen.
      Man sagt eben, es wäre beim Spielen passiert u. dann ist es die private H.
      Avatar
      schrieb am 10.10.01 09:59:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke @ all!!!

      Das ist wohl eindeutig eine Sache der KFZ-Haftpflicht.


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