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    Wer weiss wie Gewinne aus US-Futures zu versteuern sind? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.01 11:49:45 von
    neuester Beitrag 29.10.01 21:29:02 von
    Beiträge: 9
    ID: 493.262
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      Avatar
      schrieb am 24.10.01 11:49:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      wer kann mir sagen, wie Gewinne/Verluste aus US-Futures
      (z.B. E-Mini S&P500) in Deutschland zu versteuern sind?

      Gilt hier auch wie für US-Aktien das Halbeinkünfte-
      Verfahren?

      Danke für Infos.

      Gruss
      Guido
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 12:44:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach menem Info-Stand gilt das Halbeinkünfte-Verfahren für Unternehmensbeteilgungen. Davon kann bei Futures wohl keine Rede sein.
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 17:33:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für Gewinne aus Futures, sondern nur für Gewinne aus der "Veräußerung von Anteilen an Körperschaften...., deren Leistungen beim Emfpänger zu den Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören", § 3 Nr. 40 Satz i Buchst. j EStG. "Anteile an Körperschaften" sind nur die Aktien selbst, nicht Aktienderivate wie Aktienindexfutures, Aktienoptionen, -optinsscheine etc.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 12:30:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für Eure Meinungen. Ist eigentlich logisch. Das hat
      gegenüber Aktien den Nachteil, 100% Kursgewinn versteuern
      zu müssen, aber auch den Vorteil, die gesamten Werbungskosten
      ansetzen zu können.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 13:41:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Guido3
      Ich persönlich lasse daytraden mit Optionsscheinen usw.
      Der Trader hat hierbei den Umweg über einen Genußschein mit WKN Nr. gewählt. So bleiben meine Gewinne (seit KW45/00 bis heute runde +520% Kurssteigerung) steuerfrei, wenn ich diesen Genußschein 1 Jahr und 1Tag halte. Natürlich kann ich auch kurzfristig mein Geld zurückfordern, muß dann aber den Gewinn versteuern. Bleib also frei in meiner Entscheidungsfindung.

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      Avatar
      schrieb am 25.10.01 14:29:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Guido 3

      Ich halte diese Struktur für gefährlich, denn der Emittent des Genußscheins (wohl die Tradinggesellschaft, oder ?) muß nach meiner Meinung eine vom Gewinn des gesamten Unternehmens, nicht von irgendeinem einzigen Trading-portfolio "(gewinn)abhängige" Ausschüttung versprechen, wenn es wirklich ein "Genußschein" bzw. Genußrecht i.S. von § 20 Abs.2 Nr. 4 Satz 5 EStG sein soll.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 14:30:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...sorry die Antwort galt natürlich der "alternative"
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 20:35:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Shortguy
      Ich glaube Du hast hier nicht recht.
      Im Vertrag welcher von den zuständigen Stellen abgesegnet wurde (sonst keine WKN.Nr. Erteilung) steht unter anderem geschrieben :
      " Das Anlagevermögen-GR ist das Vermögen, daß den Genußrechtsinhabern zugeschrieben ist.
      Das Anlagevermögen-GR befindet sich ausschließlich auf den entsprechenden Depots, entweder in Geld oder Derivaten.....
      Das Anlagevermögen-GR wird getrennt vom Betriebsvermögen der XXX verwaltet."

      Der Ausgabe bzw. Kaufkurs wird berechnet:
      Anlagevermögen-GR minus Erfolgsprämie geteilt durch die Summe der ausgegebenen Genußrechte.

      Ich bin begeistert von der bisherigen Performance und kann jedem nur empfehlen sich einmal selbst vorort beim Trader über alles zu informieren.
      Ein sehr großes Anliegen der Tradinggesellschaft ist die Transparenz!
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 21:29:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Guido 3: Wenn du damit rechnest, dass die Werbungskosten höher sind als der Gewinn aus den Futures, ist es sicher ein Vorteil gegenüber Aktien, dass die Werbungskosten voll abzugsfähig sind ...


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