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    Türkei stellt Frauen in Ehe und Familie dem Mann gleich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.01 00:00:18 von
    neuester Beitrag 24.11.01 21:36:25 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 23.11.01 00:00:18
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      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:05:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      eloy1 ...

      Das gilt dann aber nur für Türken in der Türkei - ja ...?

      Guerilla (trotzdem begeistert ...)
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:40:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi eloy1,
      was hat das diese nachrichten mit dem wirtschat zutun??

      vergiss nich das türkische frauen 1930 wahlrecht erhalten haben.
      mach dir die mühe und suche welche länder in europa

      1930 wahlrecht für frauen gehabt hat ;-)
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:43:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      sarikanarya ...

      hehehe :D ... ruhig Blut - er hat nur `ne Meldung reingestellt, ohne einen Kommentar abzugeben.
      Im Allgemeinen Forum geht es nicht nur um Wirtschaft ...

      Guerilla (Die Meldung als recht wichtig einstufend ...)
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:51:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      @sarikanarya

      man könnte nun Kommentare abgeben, die sowohl die Türken als auch die Frauen beleidigen, aber wird die doppelte politische Unkorrektheit dadurch politisch korrekt? Ich glaube nicht...

      :look: :look: :look:

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      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:54:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      @sarikanarya
      ...alles gut und recht !! ..war auch vor 2 jahren in der türkei in urlaub !!1
      war super !!! gehe sicherlich wieder einmal dahin!!!
      aber jetzt meine frage :
      wir haben hier in unserer stadt einen türkischen blumenhändler . supernettertyp, immer sehr freundlich, ich kaufe öfters dort blumen für meine frau oder meine mutter.
      cooler netter typ , macht immer scherze mit den weiblichen kunden, macht auch mal super-sonderpreis !! prima ...
      alles sehr nett.... seitein paar wochen hat er seine frau und familie nach deutschland gebracht.... super ... ich möchte auch nicht ohne meine frau und tochter leben.. aber meine frau und meine tochter soll doch nicht n der stadt , in der fußgängerzone 2 schritte hinter mir laufen.
      aber die frau von unserem lieben blumenhändler muß das. !
      wie soll ich das verstehen .
      erstens sieht das ziemlich albern aus und zweitens find ich das nicht sehr sozial.
      wie siehst du das ?
      Gruß
      V@n
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:56:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      #3
      Nix dagegen dass die Frauen wählen dürfen, nur sollte man in der Türkei nicht immer die politischen Parteien verbieten.
      Da ist die Auswahl ja nicht mehr so gross und das Wahlrecht ein übler Scherz.

      :D
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 01:03:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      peace ...

      Mit der Tradition von einem Tag auf den andern zu brechen wird nicht funktionieren - das ist ein allmählicher Prozess.
      Die Meldung #1 ist ein Schritt dahin und zwar ein sehr wichtiger ...:)

      Guerilla (für schnelle Revolutionen nix übrig habend ...)
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 01:33:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ V@nTheM@n

      Mein Vorschlag:
      Frag doch den netten Blumenverkäufer einfach selbst,und schreib das was er geantwortet hat hier rein.

      @ peace_boxer

      Dienstag 31. Juli 2001, 15:45 Uhr

      Verbot der Wohlfahrtspartei kein Verstoß gegen Grundrechte

      Europäischer Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg weist Klage Erbakans zurück

      Straßburg (AP) Das Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei in der Türkei vor drei Jahren stellt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keinen Verstoß gegen die Grundrechte dar. Die Richter entschieden am Dienstag in Straßburg mit vier zu drei Stimmen, dass die Türkei mit dem Verbot nicht gegen das Recht der Versammlungsfreiheit für die Mitglieder der Partei verstoßen habe.

      Der damalige Parteivorsitzende und frühere türkische Ministerpräsident Necmettin Erbakan hatte in Straßburg im Mai 1998 unter Berufung auf die Europäische Konvention für Menschenrechte gegen das Verbot geklagt. Das Gericht entschied, dass die Entscheidung des türkischen Staates gerechtfertigt gewesen sei, um ein Funktionieren des demokratischen Systems zu garantieren. Gegen das Urteil kann innerhalb von drei Monaten Einspruch erhoben werden.

      Das türkische Verfassungsgericht hatte die Partei mit der Begründung verboten, sie habe das Prinzip der Säkularisierung gefährdet - also der Trennung von Staat und Kirche. In dem Urteil der Straßburger Richter hieß es nun, der frühere Ministerpräsident Erbakan habe mit seiner Partei das islamische Recht durchsetzen wollen, was «im Gegensatz zu den Werten der (Europäischen) Konvention steht».
      (......)
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 11:52:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      mag sein,das in der türkei hier und dort die demokratie nicht ganz ausgereift ist,aber trotzdem können sich andere islamisch geprägte staaten an der türkei ein beispiel nehmen.
      man sieht eindeutig das die türkei sich mühe gibt.
      ich persönlich begrüsse dies.
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 12:11:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      gibt es in der türkei auch die gleichstellung der religionen? ist z.b. der bau von christlichen und jüdischen gotteshäusern erlaubt?
      rh
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 15:26:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute in der RP:

      Türken, seid Ihr verrückt geworden ?...Wollt Ihr die Kopftücher jetzt selber tragen ??

      MMC
      Avatar
      schrieb am 24.11.01 21:36:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ roland hausse

      Schau doch mal hier rein >>>Thread: *** KIRCHEN IN DER TÜRKEI ***
      Dort wird Deine Frage evtl. etwas beantwortet.

      eloy1


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