ERHÖHTE PfändungsFREIgrenzen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.01 21:36:07 von
neuester Beitrag 29.12.01 12:17:52 von
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"Gesetz zur Anhebung der Pfändungsfreigrenzen im Bundestag verabschiedet:
Erwerbstätigkeit muss sich für den Schuldner lohnen, damit der Gläubiger sein Geld erhält
Der Bundestag hat den von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen beschlossen.
Dadurch wird die Grenze, ab der das Arbeitseinkommen eines Schuldners gepfändet werden kann, der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und angehoben. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre jeweils zum ersten Juli dynamisch an die Preisentwicklung anzupassen. Außerdem wird das Verfahren zur Festsetzung des pfändbaren Eigentums vereinfacht.
Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: "Obwohl die Kosten für die Lebenshaltung seit 1991 um ca. 23 % gestiegen sind, wurden die Pfändungsfreigrenzen seit 1992 nicht mehr angehoben. Das ist eine erhebliche und ungerechtfertigte Belastung vor allem für diejenigen Menschen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb heben wir die Pfändungsfreigrenzen jetzt deutlich an. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass ein erwerbstätiger Schuldner trotz Pfändung künftig mehr im Geldbeutel behält als wenn er die Arbeit aufgibt und Sozialhilfe bezieht. Das heißt für ihn nicht nur, dass Arbeit sich lohnt, sondern das hilft auch dem Gläubiger. Denn der Gläubiger erhält ja nur von einem erwerbstätigen Schuldner zuverlässig sein Geld zurück."" (aus www.bmj.de)
!!!!!!!!!!!!!!!????????????????
Gesetz wirklich schon verabschiedet ? - Habe es im BGBl. noch nicht entdecken können.
Wenn die Lebenshaltungskosten seit der letzten Änderung der Pfändungsfreigrenzen vor ca. zehn Jahren um 23 % gestiegen sind, warum wird dann gleich der unpfändbare Grundbetrag (als Eingangssatz) um sageundschreibe 50 % (!) erhöht ? (anstatt ihn z.B. angemessener auf ausreichende 1.450,00 DM anzuheben.)
Diese enorme Erhöhung auf 930,00 € würde doch von einigen (vielen ?) geradezu als EINLADUNG zum Schulden machen verstanden werden.
Erwerbstätigkeit muss sich für den Schuldner lohnen, damit der Gläubiger sein Geld erhält
Der Bundestag hat den von Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen beschlossen.
Dadurch wird die Grenze, ab der das Arbeitseinkommen eines Schuldners gepfändet werden kann, der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und angehoben. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre jeweils zum ersten Juli dynamisch an die Preisentwicklung anzupassen. Außerdem wird das Verfahren zur Festsetzung des pfändbaren Eigentums vereinfacht.
Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin: "Obwohl die Kosten für die Lebenshaltung seit 1991 um ca. 23 % gestiegen sind, wurden die Pfändungsfreigrenzen seit 1992 nicht mehr angehoben. Das ist eine erhebliche und ungerechtfertigte Belastung vor allem für diejenigen Menschen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb heben wir die Pfändungsfreigrenzen jetzt deutlich an. Gleichzeitig stellen wir aber auch sicher, dass ein erwerbstätiger Schuldner trotz Pfändung künftig mehr im Geldbeutel behält als wenn er die Arbeit aufgibt und Sozialhilfe bezieht. Das heißt für ihn nicht nur, dass Arbeit sich lohnt, sondern das hilft auch dem Gläubiger. Denn der Gläubiger erhält ja nur von einem erwerbstätigen Schuldner zuverlässig sein Geld zurück."" (aus www.bmj.de)
!!!!!!!!!!!!!!!????????????????
Gesetz wirklich schon verabschiedet ? - Habe es im BGBl. noch nicht entdecken können.
Wenn die Lebenshaltungskosten seit der letzten Änderung der Pfändungsfreigrenzen vor ca. zehn Jahren um 23 % gestiegen sind, warum wird dann gleich der unpfändbare Grundbetrag (als Eingangssatz) um sageundschreibe 50 % (!) erhöht ? (anstatt ihn z.B. angemessener auf ausreichende 1.450,00 DM anzuheben.)
Diese enorme Erhöhung auf 930,00 € würde doch von einigen (vielen ?) geradezu als EINLADUNG zum Schulden machen verstanden werden.
Hallo an alle Gläubiger, spart euch die Prozesskosten für die Erwirkung eines Titels - den könnt ihr euch jetzt erst recht nur mehr noch sentimental an die Wand nageln !
Viel Spass
Viel Spass
"Bist du des Lebens nicht mehr froh,
so greife zu der ZPO."
Dieser Spruch gilt nun nur noch für Schuldner,
nicht mehr für Gläubiger.
Übrigens: Für die Zukunft ist in der ZPO jetzt auch noch eine automatische Erhöhung der Pfändungsfreigrenze eingebaut. Die Veröffentlichung im BGBl. I wird dieses Jahr noch erfolgen.
so greife zu der ZPO."
Dieser Spruch gilt nun nur noch für Schuldner,
nicht mehr für Gläubiger.
Übrigens: Für die Zukunft ist in der ZPO jetzt auch noch eine automatische Erhöhung der Pfändungsfreigrenze eingebaut. Die Veröffentlichung im BGBl. I wird dieses Jahr noch erfolgen.
Bedeutet im Umkehrschluss die Anhebung der Freigrenze auf 930 € nicht auch, daß viel weniger Konsumentenkredite vergeben werden (können), weil ja bedeutend mehr Menschen unter dieser Grenze liegen? Das bedeutet dann ja weiter, daß die Konjunktur weiter ins Stocken gerät...
@nasdaqrules
Durchaus möglich, man könnte es aber auch als Kojunktur-
programm ansehen. Konsumenten könnten angeregt werden,
noch mehr Geld auszugeben, das sie nicht haben. Es ist jetzt auch
Privatinsolvenz möglich und wenn der Schuldner 6 Jahre
lang (?) brav Beträge oberhalb der Pfändungsgrenze abführt,
ist er danach seine Schulden los. Ich habe einmal gelesen,
das in Deutschland über 2,5 Mio. Haushalte verschuldet sind,
sogar viele Jugendliche sind bereits verschuldet
(Handyrechnungen usw.).
Ich weiß nicht ob die neue Regierung dafür verantwortlich
ist (Anhebung der Pfändungsgrenze u. Privatinsolvenz),
aber man könnte das alles auch als Umverteilung von oben
nach unten bezeichnen.
Eigentlich sind wir hier ja in einem Finanzprortal.
Banken leben u.a. von der Ausgabe von Krediten und könnten
gleich zweifach betroffen sein. Einmal durch restriktivere
Kreditvergabe und zum anderen durch erhöhten Forderungs-
ausfall.
mfG
Dividendenstratege
Durchaus möglich, man könnte es aber auch als Kojunktur-
programm ansehen. Konsumenten könnten angeregt werden,
noch mehr Geld auszugeben, das sie nicht haben. Es ist jetzt auch
Privatinsolvenz möglich und wenn der Schuldner 6 Jahre
lang (?) brav Beträge oberhalb der Pfändungsgrenze abführt,
ist er danach seine Schulden los. Ich habe einmal gelesen,
das in Deutschland über 2,5 Mio. Haushalte verschuldet sind,
sogar viele Jugendliche sind bereits verschuldet
(Handyrechnungen usw.).
Ich weiß nicht ob die neue Regierung dafür verantwortlich
ist (Anhebung der Pfändungsgrenze u. Privatinsolvenz),
aber man könnte das alles auch als Umverteilung von oben
nach unten bezeichnen.
Eigentlich sind wir hier ja in einem Finanzprortal.
Banken leben u.a. von der Ausgabe von Krediten und könnten
gleich zweifach betroffen sein. Einmal durch restriktivere
Kreditvergabe und zum anderen durch erhöhten Forderungs-
ausfall.
mfG
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