Frage zu Besteuerung von 100.000 DM de geschenkt wurden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.02.02 21:01:22 von
neuester Beitrag 17.02.02 13:33:29 von
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Meine Mutter bekommt 100.000 DM von meinem Stefvater geschenkt (sie ist Rentnerin).Muß sie neben der Schenkungssteuer die übriggebliebene Summe nochmal versteuern? und wenn ja wie hoch??
Nein, kein einkommensteuerlicher- noch sonstiger steuerrelevanter Tatbestand.
danke für die schnelle antwort :-)
Was ist mit "übriggebliebener Summe" gemeint?
die Summe ,die nach der abgezogenen Schenkungssteuer übrig bleibt..
# 1 Nein!
Gruß
AliHau
Gruß
AliHau
@markus1234 (zu #1 und #5):
(1) Willst du damit sagen, dass von der Schenkung deines Stiefvaters an seine Ehefrau (=deine Mutter) in Höhe von DM 100.000 Schenkungsteuer abgezogen wurde? Dies würde mich sehr wundern, denn für Schenkungen des Ehemannes an seine Ehefrau besteht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag in Höhe von 307.000 €, d.h., Schenkungsteuer fällt überhaupt nicht an.
(2) Wenn deine Mutter den Betrag von DM 100.000 (der nicht um Schenkungsteuer zu kürzen ist), anlegt, muss sie anfallende Zinsen und/oder Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG versteuern (selbstverständlich erst, wenn der Freibetrag der Eheleute überschritten ist). Wenn sie den Betrag für z.B. Aktien verwendet und daraus Spekulationsgewinne ("Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften") erzielt, muss sie diese Einkünfte nach § 23 EStG versteuern.
(1) Willst du damit sagen, dass von der Schenkung deines Stiefvaters an seine Ehefrau (=deine Mutter) in Höhe von DM 100.000 Schenkungsteuer abgezogen wurde? Dies würde mich sehr wundern, denn für Schenkungen des Ehemannes an seine Ehefrau besteht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag in Höhe von 307.000 €, d.h., Schenkungsteuer fällt überhaupt nicht an.
(2) Wenn deine Mutter den Betrag von DM 100.000 (der nicht um Schenkungsteuer zu kürzen ist), anlegt, muss sie anfallende Zinsen und/oder Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG versteuern (selbstverständlich erst, wenn der Freibetrag der Eheleute überschritten ist). Wenn sie den Betrag für z.B. Aktien verwendet und daraus Spekulationsgewinne ("Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften") erzielt, muss sie diese Einkünfte nach § 23 EStG versteuern.
Wenn deine Mutter den Betrag von DM 100.000 unverzinslich auf einem Girokonto bunkert, fällt keine Einkommensteuer dafür an. In diesem Fall treffen die Auskünfte von Wallstner und AliHau zu.
meine mutter ist mit ihm NICHT verheiratet :-) ,deshalb die Schenkungssteuer
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