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    *** wichtige Frage zu ebay *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.02 09:21:33 von
    neuester Beitrag 11.07.02 18:02:18 von
    Beiträge: 40
    ID: 606.673
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:21:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mahlzeit allerseits,

      ich habe mal eine Frage zu ebay-Auktionen, die sicherlich auch andere interessieren dürfte:

      Ich habe vor ein paar Tagen einen CD-Brenner (16x) für Euro 26,50 ersteigert.
      In der Beschreibung stand:

      16x Brenner (Marke,...), Versandkosten bla, bla, bla

      Natürlich habe ich per Vorkasse bezahlt. Jetzt merke ich, dass das Sch**ssding nicht funktioniert.
      Der Verkäufer meint, er hätte ja auch nicht geschrieben, dass der Brenner funktioniert.
      Daher sei das mein Pech!

      Ich habe bei ebay bisher nur positive Sachen erlebt, sowas allerdings noch nicht!

      Was kann ich machen?

      Derr Herr der Ringe
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:26:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe bisher auch fast nur positive Sachen über eBay erlebt.

      Stand dabei dass das Gerät nicht funktioniert?

      Wenn das nicht dabei stand wurde ich sofort mit einer Anzeige wegen Betrugs drohen! eBay selbst hast Du den Vorfall wahrscheinlich auch schon gemeldet?!?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:27:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Halt dich an ebay.


      Wenn er nicht ausdrücklich geschrieben hat, daß der
      Brenner nicht funtioniert, bist Du klar im Recht.


      Gruß
      Dekatwizzl
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:27:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Ebay als Betrugsfall melden.

      Grüsse Nobes
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:27:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      nach dem gewohnheitsrect darf jeder bieter davon ausgehen, dass sie ware einwandfrei ist, abweichungen davon müssen deklariert werden

      anwalt

      schick mir mal die auktionssnummer via boardmail

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      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:28:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      schon ne super antwort vom verkäufer, denn wird ich in den ... treten.

      wende dich erstmal an ebay. drohe dem verkäufer mit nem anwalt. oder ruf ihn doch mal an. die telefonnummer bekommt man doch heute überall her.

      leider hast du keine andere rechtliche handhabe.
      da der wert nicht besonders hoch ist, lohnt sich das mit nem richtigen anwalt dann auch nicht
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:28:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du kannst viel schreiben...

      Setzt lieber mal den Link hier rein.... ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:29:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      er hätte ja auch nicht geschrieben, dass der Brenner funktioniert
      Was n das für ein Vogel?

      Fahr auf jeden Fall gleich schwere Geschütze auf! Der Kaufvertrag ist auf jeden Fall NICHT rechtsgültig, weil eine arglistige Täuschung vorliegt!

      Hoff, das klärt sich unkompliziert für Dich!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:30:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ syncmasterdesaster:

      Ja genau, so wie früher: Klassenkeile !!!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:30:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Genau, stell mal einen Link hier rein.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:31:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Würde mich mal interessieren wie der Verkäufer heißt.Hat er schon negative Bewertungen?
      Das ist klarer Betrug was da abgelaufen ist.
      Gruß Mithi
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:32:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für die Antworten!
      In der Beschreibung stand definitiv nicht, dass das Gerät nicht funktioniert.
      Der Verkäufer meint, dass er aber auch nicht geschrieben hat, dass es funktioniert.

      Ich werde erstmal ebay kontaktieren. Danke!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:34:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachtrag: Die Bewertungen waren zahlreich und einwandfrei.
      Den Link habe ich leider nicht.
      Super-Idee: Klassenkeile!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:34:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      So etwas nennt man im Strafrecht ein konkludente Täuschung, weil er mit dem Verkaufstext zwingend mitbehauptet hat, dass der Brenner funktioniert. Eindeutig ein Fall des § 263 StGB (Betrug). Weise ihn darauf hin, wenn er dann nicht spurt, mit einem Anwalt drohen!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:36:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich würde anrufen uns massiv unter druck setzen

      da der betrag recht gering ist, denkt der typ sicher, amn würde sich das gefallen lassen

      dann zum anwalt, wird er ja zahlen müssen

      lol 20€ ware 150€ Dein anwalt
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:38:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die ebay-User sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft:
      also sind auch Ganoven drunter.

      Wenn ebay so eine(n) sperrt, meldet (sie)er sich sofort neu an.

      Eine wirksame Waffe ist noch, seine(ihre) Bank verständigen.
      Denen ist oft der Ruf der Kunden nicht gleichgültig.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:38:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      gib uns wenigstens den nick...
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:41:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      Tach,

      ja so`ne Scheiße hab ich momentan auch an der Backe. :(
      Was du tun kannst? Lies dir die Beschreibung ganz genau durch und versuch ihn mit Ungereimtheiten bzw. mit Nicht-Übereinstimmungen zur Rückabwicklung zu bewegen (was vom Verkäuferseite nicht passieren wird!).

      Wenn das nicht hilft und du eine Sache gefunden hast, die nicht mit der Beschreibung übereinstimmt, dann mußt du ein bischen Geld investieren (Porto, Kopien, Fotos etc.) und die Ebay-Versicherung einschalten. Wenn du es gut anstellst, kann sie zu dem Schluß kommen, daß der Vertrag rückgängig gemacht werden muß (wie bei mir). Allerding dauert das lange und mein Geld hab ich auch noch nicht.

      Versuchs einfach, aber wahrscheinlich wirst du dein Geld abschreiben müßen (bei dem Betrag hätte ich das auch gemacht, nur mein Betrag liegt dreimal so hoch).

      Wie heißt dein Verkäufer? Meiner fängt mit "ben" an...

      MfG

      PS: Ich hab meine Lehre gezogen: Wenn Ebay, dann nur mit Treuhandkonto, ansonsten NIE WIEDER!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:42:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hi,

      reicht auch wenn du die Auktionsnummer postest, bzw. der Link zu der fertigen Auktion ist in der Email die Ebay an dich geschickt hat enthalten. Die Auktionsdaten kannste Dir auch noch 90 Tage lang anschauen, hoffe mal es dauert nicht solange bis du deine Kohle zurück hast :)

      MfG furi
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:42:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      wie ebay selbst sagt:

      Betrug wird bei eBay wie folgt definiert:

      1. Sie haben für einen Artikel bezahlt, ihn aber nicht erhalten.
      2. Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert nicht der Beschreibung entspricht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).


      abgesehen davon gilt immer noch gutes altes deutsches recht (jedenfalls meistens), und da kannst du von einer funktion als zugesicherter eigenschaft ausgehen, solange nicht ausdrücklich anders angegeben....
      wenn einer meint den sperrmüll via ebay machen zu können, dann hau ihm erstaml ne negative bewertung rein und melde ihn bei ebay.

      http://pages.ebay.de/help/community/investigates.html

      dort sagen die auch ausdrücklich:
      Nachforschungen
      Wir untersuchen gemeldete Fälle unangemessener Verhaltensweisen auf unserer Seite. Vor der Ergreifung von Maßnahmen werden die Begleitumstände eines zur Last gelegten Vergehens sowie die Unterlagen über die Handelstätigkeit des betreffenden Mitglieds geprüft. Die Disziplinarmaßnahmen können von einer formellen Verwarnung bis zu einem Ausschluß des Mitglieds auf unbestimmte Zeit reichen. Wenn wir jedoch keine nachvollziehbaren Beweise finden können erfolgen auch keine Maßnahmen.

      Was eBay untersucht:
      Verstöße bei Bewertungen

      Verstöße bei der Abgabe von Geboten

      ...

      Verstöße beim Verkauf von Artikeln

      Prüfen Sie, ob Sie einen der folgenden Mißbräuche beim Verkauf festgestellt haben. Vor der Einleitung geeigneter Maßnahmen werden die Begleitumstände eines zur Last gelegten Vergehens sowie die Unterlagen geprüft, die eBay über die Handelstätigkeit des betreffenden Mitglieds vorliegen. Die Disziplinarmaßnahmen können von einer formellen Verwarnung bis zu einem Ausschluß des Mitglieds auf unbestimmte Zeit reichen.

      ...
      Nichterfüllung von Verträgen - Verkauf eines Artikels, der nicht, mangelhaft oder schlecht an den Höchstbieter gesandt wird.
      Melden Sie diesbezügliche Verstöße an eBay


      gut holz... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:43:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ silvodin:

      "Die ebay-User sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft:
      also sind auch Ganoven drunter.

      Wenn ebay so eine(n) sperrt, meldet (sie)er sich sofort neu an."


      Ersetze "ebay" durch "Wallstreet-Online" - passt genauso ...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:45:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Also wenn der Typ ehrlich bei Ebay bisland nur zahlreiche positive Bewertungen bekommen hat gibt es nur zwei Möglichkeiten:

      1. Durch Fake IDs (oder die von Kollegen) hat er sich vielleicht selbst bewertet. Allerdins recht unlogisch, weil ja jedes mal Einstellungsgebühren und Verkaufsprovisionen anfallen.

      2. Ansonsten scheint diese Auktion eine Ausnahme zu sein bei ihm. Wegen so einer kleinen Summe zu riskieren sein positives Image bei Ebay anzukratzen erklärt sich für mich nicht so richtig. Die Bewertungen sind ein wichtiger Qualitätsfaktor für potentielle Bieter. Durch zwei drei schlechte Bewertungen, auch wenn es sich um kleine Summen handelt, macht man sich als Verkäufer vielleicht gute zukünftige mit wesentlich höherem Umsatz kaputt.

      Also nicht ganz nachvollziehbar die Sache.


      Aber wieso hast Du denn die URL nicht mehr??? Die ist doch einerseits in der Email von Ebay angegeben. Ausserdem kannst Du dich in "MeinEbay" einloggen und dann auf die besagte Auktion gehen. Und dann kannst Du einfach das Adressfenster kopieren und schon hast Du die URL :D
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:48:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      midi, er will sie uns nicht geben, weil wir dann auch seinen nick hätten, wer weiß, was der gute noch alles ersteigert hat?!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:48:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      @purix:

      :laugh: :laugh:


      Im Übrigen kann man sich bei Ebay nicht mehr so leicht anmelden wie noch vor zwei Jahren. Ich habe mich selbst noch 2000 mit meiner GMX Adresse anelden können, ohne jegliche Prüfung. Einfache Emailadressen von Freemailanbietern reichen nicht mehr. Das geht nur noch bei QXL Ricardo. Ebay ist da schon seriöser und das Faken wird doch erheblich erschwert heutzutage.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:49:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      @daimlerfreak: Aso :D

      Mh da ist was dran :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:50:01
      Beitrag Nr. 26 ()
      midi, wie viele kreditkarten hast Du?!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:51:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      Etwas muß ja wohl auch bei dir faul sein.Du mußt doch die Artikelnummer wissen.Kannst du bei `mein eBay` bis zu 30 Tage einsehen.
      Gruß Mithi
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 09:52:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      stimmt, er verheimlicht uns etwas bzw sagt vielleicht nur die halbe wahrheit, sonst hätten wir die artikelnummer schon lange...
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:35:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      #20

      alles das ist definitiv falsch.
      Ebay tut nichts. Garnichts. Man zieht sich dort
      auf die abgeschlossene Versicherung zurück.

      Es wurde Strafanzeige erstattet wegen Beihilfe
      zum Betrug gegen unbekannt, mit der Maßgabe,
      hierdurch das Verhalten ebay´s in einem Betrugsfall
      zu klären und feststellen zu lassen, ob eine strafrecht-
      lich zu würdigende Verhaltensweise ebay´s zum Schaden
      eines Käufers vorliegt.

      Das ist KEIN Einzelfall.

      We shall see !!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 10:52:17
      Beitrag Nr. 30 ()
      ...ehrlich? :eek:

      ich hatte neulich auch so einen fall, wo ich ein erstaunlich günstiges schnäppchen machen konnte, mir aber sofort nach zuschlag die warnende mail eines betrogenen users half, der von genau demselben user den gleichen artikel ersteigert hatte, ohne in jemals zu bekommen.
      der anbieter wollte vorkasse, die kontodaten stimmten mit denen vom betrogenen user angegebenen überein. ich habe daraufhin nachnahme beantragt und durchblicken lassen, dass das paket dann unter zeugen (postler) geöffnet würde, da ich gewarnt worden wäre.

      da daraufhin nichts mehr kam, hat der mir bekannte betrogene user an die anderen auktionsgewinner gemailt, etliche betrogene gefunden, gemeinschaftlich anzeige erstattet und ebay eingeschaltet. zehn minuten später war der anbieter bereits "kein registriertes mitglied" und ist es bis heute...
      die anzeige war (wegen der kontodaten) auch erfolgreich, die staatsanwaltschaft ist da wies aussieht dran.

      klappt doch... allerdings werd ich meine "star trek tng seasons 1-3" nicht für zusammen rund 100€ kriegen... :cry::cry::cry:
      aber wenigstens bin ich nicht reingefallen und die kohle erstmal los. ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 11:03:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hallo,

      mein Nachbar hatte einen ähnlichen Fall: Bei seinem ersten ebay-Deal hat er einen Videorecorder für 150 DM ersteigert und nach Bezahlung kam da garnix.

      Ich habe mich der Sache angenommen und dem Typen mit Anwalt etc. gedroht. Hat nix genützt. Erst als ich ihm angedroht habe, ihn öffentlich an den Pranger zu stellen , u.a. auch bei w:o, hat er die 150 DM zurückgezahlt.

      Machs doch auch so: Thread eröffnen mit Namen + Anschrift + email-Adresse des Typen.

      ich bin der 1. , der ihm ne nette mail schreibt !

      Ist auf alle Fälle ein Versuch wert.

      So ein Arsch hat es nicht anders verdient !

      Dio :D
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 13:47:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Jungs,

      etwas zur Klärung:

      ebay stellt eine netplatform zur Verfügung.
      Anbieter und Steigerer schließen einen Kaufvertrag.

      Ebay bekommt von einem bereit düpierten Informationen,
      daß hier was faul zu sein scheint.

      Ebay sperrt den Anbieter, weigert sich aber aus "Datenschutzgründen" trotz nachgewiesenem
      begründeten Verdacht sowohl die korrekte Firmen-
      bezeichnung des Anbieters als auch seine Anschrift
      ( falls es sich um eine natürliche Person handelt ),
      bekannt zu geben.

      Eine Kontenpfändung ohne Namen des Kontoinhabers zu
      erreichen, um die bereits geleistete Vorkasse ( fällt
      nicht unter den Schutz durch Insolvenzantrag ) sichern zu
      können ist so unmöglich.
      Das halte ich für Beihilfe zum Betrug.
      Zumindest aber stellt der Sachverhalt eine Duldung dar,
      deren rechtliche Bewertung ( Schadensersatzansprüche an
      ebay ) erreicht werden soll.
      Zudem ist es äußerst zweifelhaft, für diesen Vorgang dann
      einen Versicherer eintreten und teilweise leisten zu
      lassen, wurde doch erst durch das Versäumnis von ebay
      die Leistung notwendig. Hier ist schuldhaft oder zumindest grob fahrlässig der Versicherungsfall herbeigeführt worden,
      was auch einer rechtlichen Würdigung eines evt.
      vorliegenden Versicherungsbetruges bedarf.

      Noch Fragen ?
      Antworten kommen gerne.

      kswb
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 14:23:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      @kswb:

      Klingt absolut nachvollziehbar. Hoffentlich bekommst Du Recht, wäre ein interessanter Präzidenzfall.

      Gruß, Mucker (der ähnlichen Ärger schon mal mit ricardo hatte)
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:26:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Mucker,

      es geht mir nicht um Recht.
      Die Brüder sollen gewarnt sein, daß nicht
      alles widerspruchslos hingenommen wird.

      Jeder Lump, und solche Typen auf Ebay sind Lumpen,
      die sich bewußt dort tummeln, muß wissen, daß es
      rauscht, wenn sie krumme Touren fahren.
      Und wenn Ebay verantwortungslose Typen in seinen Reihen
      hat, die neben ihrer Dämlichkeit auch keinerlei Dunst
      von der Juristerei haben, sollen auch sie einen Denkzettel
      bekommen.
      Ein Versicherer aber, der auf Kosten seiner Kunden derart
      unnötig zur Kasse gebeten wird, hat kein Recht mehr
      zu heulen, wenn sein Schadensaufwand ins uferlose steigt.

      So sehe ich das und das ist gut so.....

      Nebenbei bemerkt, hier kommt EU-Recht zur Anwendung weil
      ich Ausländer bin und das Geschäft aus dem Ausland getätigt
      wurde. Das ist ein klassischer Präzedenzfall.

      so long kswb
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:31:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ Karl >>>

      Das ist die Theorie .... aber das weißt Du sicher so gut wie ich....

      @ Herr der Ringe

      Poste bitte Deinen Fall im Forum "Sicherheit"

      >>> http://forums.ebay.de/dws?14@1026394086985@.ee7bca5

      Was der Verkäufer macht ist schlichtweg >>> BETRUG !!!

      PS: Bitte kopiere die URL Deiner Auktion mit in den Thread den Du aufmachst.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:02:28
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Dioportas

      Der Thread würde nicht lange überleben da Realnamen wie auch Adressen NIE veröffentlicht werden dürfen.

      Das ist aber auch kein Problem denn wozu gibt es ja "Links" :D
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:04:56
      Beitrag Nr. 37 ()
      PS: Ob dieser Ar... einen Dummen finden wird .....

      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1365899699
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 17:47:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      @wvn,
      einen? Zur Zeit hat er schon 6 Dumme geködert. Werd mir wohl auch mal ein paar interessante Verpackungen besorgen und eine Powerauktion damit abhalten:D
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 17:58:29
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es sind nur 2! Wahrscheinlich Zweit-ID`s von ihm...

      Aber Bekloppte gibt es immer wieder!

      Ich habe vor einigen Wochen gesehen, wie eine
      3DFX Voodoo 3 auf über 40 Euro gepusht wurde (normalerweise
      um die 20 Euro). Dann hat sich wieder ein Depp gefunden und hat
      ein "Schnäppchen" gemacht.

      Meine Empfehlung für ebay: Bei der Anzahl der Gebote dürften
      die Doppelbietungen nicht berücksichtigt werden!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 18:02:18
      Beitrag Nr. 40 ()
      an den Eröffner dieses Threads:

      Versuch die Sache selbst zu klären.
      Ebay hilft Dir gar nicht! Nimm Dir zur Not einen
      Anwalt, wobei der Streitwert natürlich nicht wirklich lohnt!

      Das "An-den-Pranger-stellen", dass hier gefordert wurde, halte ich auch für überzogen.
      Vielleicht zeigt der Verkäufer sich ja doch noch einsichtig.


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