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    Abriss Doppelhaushälfte - wer weiss Bescheid? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.02 18:42:45 von
    neuester Beitrag 09.08.02 14:28:07 von
    Beiträge: 29
    ID: 617.788
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      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:42:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand helfen? Folgendes Problem: Ich bin Eigentümer einer älteren, aber soliden Doppelhaushälfte. Jetzt will mein Nachbar seine Hälfte abreissen. Wie ist meine rechtliche Situation? Wer zahlt das Verputzen, Streichen, etc.? Herzlichen Dank für eure Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:45:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag mal NATALY :)
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:50:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist doch DEINE Haushälfte, also darfst Du sie auch verputzen, streichen, etc., ;) und bezahlen :eek:

      Deiner Frage nach zu urteilen, ist es schon klar, daß er die Hälfte abreisst und es auch darf....oder?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:52:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sind die Grundstücke realgeteilt?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:55:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ob er seine Hälfte einfach so abreissen darf, will ich ja gerade wissen. Ist doch besser, ich informier mich, solange die andere Hälfte noch steht, oder?

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      schrieb am 08.08.02 18:58:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann ist Deine Frage falsch gestellt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 18:59:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie sieht denn der kaufvertrag aus?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:02:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Heizkessel. Realgeteilt? Gute Frage. Jedenfalls weiss ich, wo mein Garten/Grundstück aufhört und seiner anfängt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:04:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bist du mit deinem nachbarn in einer eigentümergemeinschaft?
      was steht denn im kaufvertrag?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:04:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kaufvertrag gibts nicht. Das Haus ist vom Opa geerbt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:05:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Besorg Dir ´nen Bausachverständigen, der den jetzigen Zustand aufnimmt. Für alle Schäden (Risse etc.) ist natürlich Dein Abrissnachbar verantwortlich und haftbar.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:05:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      der hat doch mal die andere hälfte verkauft oder?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:08:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Da die Aussenwand dem Nachbarn gehört, muss er sich drum kümmern oder er lässt die auch wegreissen.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:11:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      werden ja wohl zwei wände sein, mit ner dehnungsfuge.
      wahrscheinlich mußt du die noch zusätzlich dämmen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:13:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke, Laternenpfurz, du scheinst das Problem zu verstehen. Weisst du oder jemand anders auch, ob oder wo sowas rechtlich geregelt ist?
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:16:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      schau in den kaufvertrag, deines nachbarn. wenn die häuser realgeteilt sind, und das ganze haus nicht wesentlicher bestandteil des geamten grundstückes ist, kann er das abreissen. wenn es keine abrissschäden gibt, denke ich musst du die verbliebene außenwand verputzen.
      aber ich frag mal nach.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:24:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schon mal vielen Dank für die raschen Antworten.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:35:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Natürlich spielt es schon eine Rolle, wie die Grundstücksaufteilung ist. Aber selbst wenn ihr eine Realteilung habt (d. h. jedem gehört die Hälfte des Grundstücks, auf dem die jeweilige Haushälfte steht), so kann der Nachbar noch längst nicht alles machen was er will. Wenn Gefahr (z. B. Einsturz) für Deine Hälfte besteht, kannst Du ihm sogar den Abriß gerichtlich untersagen lassen. Ob dies der Fall ist, stellt auch dieser Bausachverständige fest.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 19:36:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      ist klar pfurzi ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 20:46:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Eine Rechtsauskunft von einem kundigen RA kostet so zwischen 50 und 100 €. Ich denke, den Betrag solltest Du mal investieren ;)

      Mocier
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 21:04:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also, zwei Leute- drei Meinungen.
      Es kann natürlich auch sein, daß der ursprüngliche Bauzustand, bzw. Beschaffenheit des verbleibenden Hauses vom Abreißenden herzustellen ist, bzw. als Schadensausgleich zu tragen ist.

      Es ist wahrscheinlich das Beste, sich mal mit nem Fachanwalt darüber zu unterhalten.

      Gruß
      H.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 21:16:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20 Das ist verschwendetes Geld bei dem geballten Sachverstand hier :D....Das WO-Sofa ist der beste Ratgeber den ich kenne ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 21:21:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      also vorab: ein bauingenieur oder architekt hat mehr ahnung als ein anwalt.

      horizontal oder vertikate teilung ??

      ...bei vertikal steht deine hälfte auch ohne seine, nur bei dachziegel/ablauf und beim fundament muß er den abriß
      so vollziehen, das dir kein schaden und folgeschaden entsteht.

      ansonsten kleiner tip: du kannst ja das grundstück vermessen lassen und hoffen das seine hälfte
      10 cm auf deinem grundstück steht das wirds für ihn happig...

      servus
      b.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 23:53:17
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hieraus geht nicht hervor, was der Nachbar dann vorhat: Will er seine Doppelhaushälfte neu bauen oder ein Einzelhaus mit dem üblichen Grenzabstand? Im ersten Fall erledigt sich die Sache ja von selbst, im zweiten würde ich an deiner Stelle darüber nachdenken, ob ich mir eine Rundum-Verklinkerung leisten kann. Vielleicht ist der abreißende Nachbar verpflichtet, sich an den Kosten für die Verkleidung der ehemaligen Trennwand zu beteiligen (muß ja wetterdicht gemacht werden)? Jedes deutsche Bundesland hat seine eigene Variante der Baugesetze. Die gibt es jeweils in Taschenbuchform bei dtv. Auch ein Architektenverband kann - vielleicht gegen Gebühr - Auskünfte erteilen. Einiges erfährt man auch bei der zuständigen Baubehörde. :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 10:22:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      Und wenn du selbst in den Haus wohnst würde ich auch darauf achten dass du auch in Zukunft noch ein nettes Wort mit den Nachbarn wechseln kannst.
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 12:56:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      sturzflug,
      ich entnehme deinen Worten, daß du auf dir zustehendes Geld vom Nachbarn verzichten würdest, um stattdessen gute Worte zu bekommen? :D
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 13:14:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      bsezocker,

      denk´ doch mal nach!

      Glaubst Du, der nachbar reißt das Haus ab, weil er auf dem Grundstück in Zukunft campen will??????

      Der wird doch sicherlich eine neue Doppelhaushäfte draufsetzen, also hast Du doch, wenn überhaupt, nur ein temporäres Problem!

      Solange hängste halt ´ne alte Wolldecke davor! :laugh:

      g4
      Avatar
      schrieb am 09.08.02 13:54:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      Pass auf, dass es hinterher nicht so aussieht :eek:

      Avatar
      schrieb am 09.08.02 14:28:07
      Beitrag Nr. 29 ()
      Tu doch Deine Hälfte auch abreissen tun. Und dann stellt Ihr euch zusammen was anständiges auf das Grundstück.


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