Neues Handy, Akku defekt! Garantie? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.08.02 12:16:15 von
neuester Beitrag 12.08.02 18:08:00 von
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Kann es möglich sein, daß der Akku eines
absolut neuen Handys nicht zur Garantie
gehört?
Beim neuen Siemens-Handy war der Akku defekt,
der nun mit ca. EUR 40,00 in Rechnung gestellt
wird.
Begründung: Der Akku stammt vom Zulieferer
und ist kein Bestandteil der Garantie!
Das ist ja wohl ein Witz
Hat jemand so etwas schon erlebt oder
weiß jemand, ob das stimmt?
Gruß, Hop Sing
absolut neuen Handys nicht zur Garantie
gehört?
Beim neuen Siemens-Handy war der Akku defekt,
der nun mit ca. EUR 40,00 in Rechnung gestellt
wird.
Begründung: Der Akku stammt vom Zulieferer
und ist kein Bestandteil der Garantie!
Das ist ja wohl ein Witz
Hat jemand so etwas schon erlebt oder
weiß jemand, ob das stimmt?
Gruß, Hop Sing
Berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung. Durch eine Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt (§§ 443, 477 BGB). Wenn der Akku des Handys beim Kauf defekt war, weist das Gerät einen Sachmangel auf und du kannst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 BGB).
In § 437 BGB sind weitere Rechte des Käufers enthalten.
Hast du AGBs beim Kauf erhalten?
Eine Garantie ist (im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung) eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher dürfte es nicht zu beanstanden sein, wenn dieser für den Akku eines anderen Hertstellers keine Garantie übernimmt. Daher dürfte es nicht aussichtsreich sein, wenn du dich auf die Garantie berufst. Berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung.
Der Hinweis auf die Garantie ist ein Ablenkungsmanöver, denn die Garantie hebelt keinesfalls deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus.
In § 437 BGB sind weitere Rechte des Käufers enthalten.
Hast du AGBs beim Kauf erhalten?
Eine Garantie ist (im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung) eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher dürfte es nicht zu beanstanden sein, wenn dieser für den Akku eines anderen Hertstellers keine Garantie übernimmt. Daher dürfte es nicht aussichtsreich sein, wenn du dich auf die Garantie berufst. Berufe dich auf die gesetzliche Gewährleistung.
Der Hinweis auf die Garantie ist ein Ablenkungsmanöver, denn die Garantie hebelt keinesfalls deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus.
Übrigens ist in § 477 BGB ausdrücklich vorgeschrieben, dass in der Garantieerklärung auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hingewiesen werden muss sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Nataly, danke
Gruß, Hop Sing
Gruß, Hop Sing
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