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    fiktive 5%ige Quellensteuer auf venezulanische Staatsanleihen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.02 14:41:02 von
    neuester Beitrag 05.09.02 11:32:50 von
    Beiträge: 4
    ID: 628.758
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      Avatar
      schrieb am 04.09.02 14:41:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe WKN 401970 und 134000 vor geraumer Zeit an der Börse gekauft.
      Woher bekomme ich eine Kopie der Bescheinigung, daß
      Venezuela auf die Erhebung einer Quellensteuer auf Zinsausschüttungen verzichtet, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.
      Mit deren Vorlage kann man 5% der Zinsen als fiktiv gezahlte venezulanische Quellensteuer von der Steuerschuld
      anteilig absetzen.

      Gruß
      Stockchecker2
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 15:09:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Von Deiner Bank als Kopie oder aus Venezuela (dortige Finanzbehörde).
      Quelle: OFD Frankfurt vom 23.03.1998
      Recht unbefriedigend, aber typisch Finanzverwaltung!
      Gruß
      Steuertip

      PS: Es gibt auch Staaten ohne Nachweispflicht des Steuerpflichtigen (z. B. Portugal oder Vietnam und Argentinien)
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 16:50:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt meines Wissens eine Bagatellgrenze. Wenn die fiktive Quest unter 500 DM liegt, brauchst Du den Nachweis nicht. Ansonsten wird`s nicht leicht damit.
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 11:32:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Brauchst Du diese Bescheinigung wirklich?

      Es reicht bei meinem FA völlig aus, den Gutschriftsbeleg einzureichen,
      aus welchem hervorgeht, dass aus den 1.000.000 Euro Zinsgutschrift
      keine QSt abgezogen wurde.

      kroko


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