fiktive 5%ige Quellensteuer auf venezulanische Staatsanleihen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.09.02 14:41:02 von
neuester Beitrag 05.09.02 11:32:50 von
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Habe WKN 401970 und 134000 vor geraumer Zeit an der Börse gekauft.
Woher bekomme ich eine Kopie der Bescheinigung, daß
Venezuela auf die Erhebung einer Quellensteuer auf Zinsausschüttungen verzichtet, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit deren Vorlage kann man 5% der Zinsen als fiktiv gezahlte venezulanische Quellensteuer von der Steuerschuld
anteilig absetzen.
Gruß
Stockchecker2
Woher bekomme ich eine Kopie der Bescheinigung, daß
Venezuela auf die Erhebung einer Quellensteuer auf Zinsausschüttungen verzichtet, zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit deren Vorlage kann man 5% der Zinsen als fiktiv gezahlte venezulanische Quellensteuer von der Steuerschuld
anteilig absetzen.
Gruß
Stockchecker2
Von Deiner Bank als Kopie oder aus Venezuela (dortige Finanzbehörde).
Quelle: OFD Frankfurt vom 23.03.1998
Recht unbefriedigend, aber typisch Finanzverwaltung!
Gruß
Steuertip
PS: Es gibt auch Staaten ohne Nachweispflicht des Steuerpflichtigen (z. B. Portugal oder Vietnam und Argentinien)
Quelle: OFD Frankfurt vom 23.03.1998
Recht unbefriedigend, aber typisch Finanzverwaltung!
Gruß
Steuertip
PS: Es gibt auch Staaten ohne Nachweispflicht des Steuerpflichtigen (z. B. Portugal oder Vietnam und Argentinien)
Es gibt meines Wissens eine Bagatellgrenze. Wenn die fiktive Quest unter 500 DM liegt, brauchst Du den Nachweis nicht. Ansonsten wird`s nicht leicht damit.
Brauchst Du diese Bescheinigung wirklich?
Es reicht bei meinem FA völlig aus, den Gutschriftsbeleg einzureichen,
aus welchem hervorgeht, dass aus den 1.000.000 Euro Zinsgutschrift
keine QSt abgezogen wurde.
kroko
Es reicht bei meinem FA völlig aus, den Gutschriftsbeleg einzureichen,
aus welchem hervorgeht, dass aus den 1.000.000 Euro Zinsgutschrift
keine QSt abgezogen wurde.
kroko
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