Direct Line erhöht die KFZ-Haftpflicht-Versicherung um 34 %........Ist das normal? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.10.02 16:25:07 von
neuester Beitrag 25.10.02 10:22:31 von
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ID: 651.063
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Allstate Direct gehört seit 01.10.2001 zur englischen Direct Line Versicherungsgruppe, einem Unternehmen der RoyalBank of Scotland.
Ab 01.03.2002 wurde auch der Name übernommen.
Entweder möchte Direct Line mehr verdienen und erhöht die
Beiträge für die KFZ-Haftpflicht in meinem Fall per 5.12.2002 um sage und schreibe 34 %.
Oder aber die Versicherungsprämien steigen allgemein drastisch an.
Kennt sich jemand in der Branche aus und kann diese Frage
beantworten?
Ein anderer Direkt-Versicherer erhöht die Beiträge um den gleichen Satz, aber erst ab 01.01.2003.
Mein Abschluß läuft vom 05.12.2002 - 04.12.2003.
Ist es korrekt, wenn Direct Line ab 05.12.2002 bereits die
Tarife berechnet, die anscheinend erst für 2003 gelten?
Bei einem Wechsel zu s (Sparkasse) direkt würde ich noch die
Tarife für 2002 bekommen.
Allerdings bestätigt Direct Line die eingeräumte Beitragsklasse SF 18-30 % nicht, sondern will 65 % weitermelden. Anscheinend weiß man dort genau, daß man hier einen Trumpf in der Hand hat.
Die s direkt folgt dieser Vorgehensweise und würde eine Beitragsrechnung mit Angabe 18-30 % nicht anerkennen.
Gibt es da keinen Ausweg?
Ab 01.03.2002 wurde auch der Name übernommen.
Entweder möchte Direct Line mehr verdienen und erhöht die
Beiträge für die KFZ-Haftpflicht in meinem Fall per 5.12.2002 um sage und schreibe 34 %.
Oder aber die Versicherungsprämien steigen allgemein drastisch an.
Kennt sich jemand in der Branche aus und kann diese Frage
beantworten?
Ein anderer Direkt-Versicherer erhöht die Beiträge um den gleichen Satz, aber erst ab 01.01.2003.
Mein Abschluß läuft vom 05.12.2002 - 04.12.2003.
Ist es korrekt, wenn Direct Line ab 05.12.2002 bereits die
Tarife berechnet, die anscheinend erst für 2003 gelten?
Bei einem Wechsel zu s (Sparkasse) direkt würde ich noch die
Tarife für 2002 bekommen.
Allerdings bestätigt Direct Line die eingeräumte Beitragsklasse SF 18-30 % nicht, sondern will 65 % weitermelden. Anscheinend weiß man dort genau, daß man hier einen Trumpf in der Hand hat.
Die s direkt folgt dieser Vorgehensweise und würde eine Beitragsrechnung mit Angabe 18-30 % nicht anerkennen.
Gibt es da keinen Ausweg?
Als Nachweis reicht eine Kopie der letzten Rechnung mit Vermerk der Rabattklasse vollkommen aus.
Das wäre ja schön. Leider hat die s direkt auf telefonische
Anfrage erklärt, daß eben eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder auch der Rechnung für das kommende Jahr, aus der ja die SF-Klasse ersichtlich ist, nicht ausreicht.
Man würde sich hier an die Gepflogenheiten der Versicherungsbranche halten, und danach erkennt man nur die Bestätigung des letzten Versicherers an.
Anfrage erklärt, daß eben eine Kopie der letzten Beitragsrechnung oder auch der Rechnung für das kommende Jahr, aus der ja die SF-Klasse ersichtlich ist, nicht ausreicht.
Man würde sich hier an die Gepflogenheiten der Versicherungsbranche halten, und danach erkennt man nur die Bestätigung des letzten Versicherers an.
Allerdings bestätigt Direct Line die eingeräumte Beitragsklasse SF 18-30 % nicht, sondern will 65 % weitermelden. Anscheinend weiß man dort genau, daß man hier einen Trumpf in der Hand hat.
Lass Dir das schriftlich geben.
WElchen Trumpf meinst du?
Beim Wechsel werden die vorherigen Rabatte übernommen. Die erkundigen sich untereinander. (soviel ich weiß)
Lass Dir das schriftlich geben.
WElchen Trumpf meinst du?
Beim Wechsel werden die vorherigen Rabatte übernommen. Die erkundigen sich untereinander. (soviel ich weiß)
Hey
@NOBODY
- Beiträge für die KFZ-Haftpflicht in meinem Fall per 5.12.2002 um sage und schreibe 34 %.
Oder aber die Versicherungsprämien steigen allgemein drastisch an. -
Erhöhungen im Bereich um die 30 % werden für den kommenden Jahreswechsel nicht unüblich sein. Das bedeutet aber nicht, das die Versicherung nun von sich aus um diesen Gesamtsatz erhöht hat, es kann sich negativ die regionalklassenumstufung auswirken und die Typenklassen Neueinstufung im Bereich Haft / VK bzw. TK - soll heißen, es wird vielen so ergehen.
- Ein anderer Direkt-Versicherer erhöht die Beiträge um den gleichen Satz, aber erst ab 01.01.2003. -
Ist Normal.
- Mein Abschluß läuft vom 05.12.2002 - 04.12.2003.
Ist es korrekt, wenn Direct Line ab 05.12.2002 bereits die
Tarife berechnet, die anscheinend erst für 2003 gelten? -
Ja, denn die Berechnung für die Regional sowie Typenklasse erfolgt jedes Jahr bereits im Oktober durch den HUK-Verband durch unabhängige treuhänder und die Versicherer lehnen sich dann an diesen an.
Unüblich ist deine Laufzeit. So etwas rührt noch aus der Vergangenheit oder der Unwissenheit des Vertreters. Üblich ist, immer zum 01.01. Beginn und 31.12. Ende, auch wenn man im laufenden Versicherungsjahr einsteigt, denn eine SF-Umstufung erfolgt immer im neuen Kalenderjahr.
- Allerdings bestätigt Direct Line die eingeräumte Beitragsklasse SF 18-30 % nicht, sondern will 65 % weitermelden. -
Das ist so eigentlich nicht korrekt.
1. Den Versicherer interessiert nicht deine Prozente, sondern deine SF-Klasse, da jeder Versicherer die Prozente nach seinen Bedinungen zuordnen kann - soll heißen, es gibt nichts einheitliches mehr und das schon seit etwa 2 Jahren.
2. Du gibst bei deinem neuen Versicherer deine SF-Klasse vor. Er nimmt sie an, ob es stimmt oder nicht. Dann erfolgt durch ihn eine Anfrage an den Altversicherer und dieser bestätigt es dann oder teilt mit das die SF-Klasse so und so ist. Also immer Klasse nicht Prozente
- Die s direkt folgt dieser Vorgehensweise und würde eine Beitragsrechnung mit Angabe 18-30 % nicht anerkennen -
das kann ich nicht nachvollziehen, müßtest du noch mal näher erleutern.
Ansonsten gilt, das man bei einer Beitragserhöhung außerordentliches Kündigungsrecht hat.
Bis dann
@NOBODY
- Beiträge für die KFZ-Haftpflicht in meinem Fall per 5.12.2002 um sage und schreibe 34 %.
Oder aber die Versicherungsprämien steigen allgemein drastisch an. -
Erhöhungen im Bereich um die 30 % werden für den kommenden Jahreswechsel nicht unüblich sein. Das bedeutet aber nicht, das die Versicherung nun von sich aus um diesen Gesamtsatz erhöht hat, es kann sich negativ die regionalklassenumstufung auswirken und die Typenklassen Neueinstufung im Bereich Haft / VK bzw. TK - soll heißen, es wird vielen so ergehen.
- Ein anderer Direkt-Versicherer erhöht die Beiträge um den gleichen Satz, aber erst ab 01.01.2003. -
Ist Normal.
- Mein Abschluß läuft vom 05.12.2002 - 04.12.2003.
Ist es korrekt, wenn Direct Line ab 05.12.2002 bereits die
Tarife berechnet, die anscheinend erst für 2003 gelten? -
Ja, denn die Berechnung für die Regional sowie Typenklasse erfolgt jedes Jahr bereits im Oktober durch den HUK-Verband durch unabhängige treuhänder und die Versicherer lehnen sich dann an diesen an.
Unüblich ist deine Laufzeit. So etwas rührt noch aus der Vergangenheit oder der Unwissenheit des Vertreters. Üblich ist, immer zum 01.01. Beginn und 31.12. Ende, auch wenn man im laufenden Versicherungsjahr einsteigt, denn eine SF-Umstufung erfolgt immer im neuen Kalenderjahr.
- Allerdings bestätigt Direct Line die eingeräumte Beitragsklasse SF 18-30 % nicht, sondern will 65 % weitermelden. -
Das ist so eigentlich nicht korrekt.
1. Den Versicherer interessiert nicht deine Prozente, sondern deine SF-Klasse, da jeder Versicherer die Prozente nach seinen Bedinungen zuordnen kann - soll heißen, es gibt nichts einheitliches mehr und das schon seit etwa 2 Jahren.
2. Du gibst bei deinem neuen Versicherer deine SF-Klasse vor. Er nimmt sie an, ob es stimmt oder nicht. Dann erfolgt durch ihn eine Anfrage an den Altversicherer und dieser bestätigt es dann oder teilt mit das die SF-Klasse so und so ist. Also immer Klasse nicht Prozente
- Die s direkt folgt dieser Vorgehensweise und würde eine Beitragsrechnung mit Angabe 18-30 % nicht anerkennen -
das kann ich nicht nachvollziehen, müßtest du noch mal näher erleutern.
Ansonsten gilt, das man bei einer Beitragserhöhung außerordentliches Kündigungsrecht hat.
Bis dann
Direct Line wirbt im TV damit, daß man Schadenfreiheits-Rabatte auch für Zweitwagen einräumt, was
anderswo anscheinend nicht möglich ist.
Man weist daraufhin, daß es sich bei der Einstufung 18-30
um eine hauseigene Sonderregelung handele, die man aber bei Kündigung nicht bestätigt.
Dabei richtet man sich nach der bisherigen Versicherungsdauer, wa dann zu 65 % statt 30 % führt.
31 Jahre unfallfreies Fahren mit Firmenwagen zählt nicht.
Wird nur anerkannt, wenn die Firma den erreichten SF-Rabatt
weitergibt. Das ist leider bei Firmen wie Lease Plan nicht
drin. Auch ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers für
31 Jahre unfallfreies Fahren bringt nichts.
anderswo anscheinend nicht möglich ist.
Man weist daraufhin, daß es sich bei der Einstufung 18-30
um eine hauseigene Sonderregelung handele, die man aber bei Kündigung nicht bestätigt.
Dabei richtet man sich nach der bisherigen Versicherungsdauer, wa dann zu 65 % statt 30 % führt.
31 Jahre unfallfreies Fahren mit Firmenwagen zählt nicht.
Wird nur anerkannt, wenn die Firma den erreichten SF-Rabatt
weitergibt. Das ist leider bei Firmen wie Lease Plan nicht
drin. Auch ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers für
31 Jahre unfallfreies Fahren bringt nichts.
hallo asiate,
Du bist ja ein richtiger Versicherungsexperte!
So sieht man sich wieder.
Die Antwort auf Deine Frage müßte eigentlich aus # 6 hervorgehen.
Gruß
N.
Du bist ja ein richtiger Versicherungsexperte!
So sieht man sich wieder.
Die Antwort auf Deine Frage müßte eigentlich aus # 6 hervorgehen.
Gruß
N.
Hey
@NOBODY
hab dir mal eine Nachricht geschickt
Bis dann
@NOBODY
hab dir mal eine Nachricht geschickt
Bis dann
Warum versichert Ihr Eure Karren nicht einfach über die Grenze bei einem Versicherer im benachbarten EU-Ausland ?
Das mag verstehen wer will aber für Euch trifft mein Nick zu !!!
Das mag verstehen wer will aber für Euch trifft mein Nick zu !!!
Hey
@keinschweinweissbescheid
nach welchem Versicherungsrecht möchtest du denn dann behandelt werden bei einem Schadensfall wenn es denn so einfach ginge wie du schreibst Welchem Steuerrecht unterliegst du dann und wie sind die Steuerklassen bei den Nachbarn ?
Bis dann
@keinschweinweissbescheid
nach welchem Versicherungsrecht möchtest du denn dann behandelt werden bei einem Schadensfall wenn es denn so einfach ginge wie du schreibst Welchem Steuerrecht unterliegst du dann und wie sind die Steuerklassen bei den Nachbarn ?
Bis dann
hallo erstmal,
grundsätzlich ist die erklärung von asiate zutreffend, wichtig ist aber, was du in posting #6 schreibst!
es gibt leider immernoch versicherer, die zu werbezwecken einen zweitwagen in die gleiche schadenfreiheitsklasse einstufen. dieses vorgehen ist aber nicht korrekt, denn im normalfall muß auch ein zweitwagen bei sf 1/2 beginnen.
in diem o.g. beispiel kann es aber sein, daß du nun deinen zweitwagen z.b. in sf 25 mit einem beitragssatz von 30 % versichert hast. wenn nun ein wechsel stattfindet muß dem nächsten versicherer aber die korrekte (weil auch bei jedem anderen unternehmen erreichte) sf-klasse mitgeteilt werden. und wenn diese nun mal nach den bestimmungen erst bei sf 6 liegt, dann sind nunmal aus den 30 % wieder 65 % zu machen.
merke:
es geht um die tatsächlich erfahrenen schadenfreien jahre, und zwar pro fahrzeug. dies ist ganz unabhängig davon, wie ein direktversicherer wirbt.
bei noch bestehenden fragen:
biber2001@gmx.net
bin nämlich leider nicht häufug hier!
ich hoffe, euch irgendwie weitergeholfen zu haben
schöne grüße vom biber
grundsätzlich ist die erklärung von asiate zutreffend, wichtig ist aber, was du in posting #6 schreibst!
es gibt leider immernoch versicherer, die zu werbezwecken einen zweitwagen in die gleiche schadenfreiheitsklasse einstufen. dieses vorgehen ist aber nicht korrekt, denn im normalfall muß auch ein zweitwagen bei sf 1/2 beginnen.
in diem o.g. beispiel kann es aber sein, daß du nun deinen zweitwagen z.b. in sf 25 mit einem beitragssatz von 30 % versichert hast. wenn nun ein wechsel stattfindet muß dem nächsten versicherer aber die korrekte (weil auch bei jedem anderen unternehmen erreichte) sf-klasse mitgeteilt werden. und wenn diese nun mal nach den bestimmungen erst bei sf 6 liegt, dann sind nunmal aus den 30 % wieder 65 % zu machen.
merke:
es geht um die tatsächlich erfahrenen schadenfreien jahre, und zwar pro fahrzeug. dies ist ganz unabhängig davon, wie ein direktversicherer wirbt.
bei noch bestehenden fragen:
biber2001@gmx.net
bin nämlich leider nicht häufug hier!
ich hoffe, euch irgendwie weitergeholfen zu haben
schöne grüße vom biber
Alle Gesellschaften machen das so, wenn sie SFR`s aus irgendwelchen Sonderreglungen einräumen, wird bei Versicherungswechsel der Schadensfreiheitsrabatt an die neue Versicherung gemeldet, den du nach Deiner Gesamtzeit, in der Du einen Wagen angemeldet hattest, oder nach der Zeit, seitdem Du Deinen Führerschein hast, hättest erreichen können. Das ist egal, ob Du den Wagen über die Eltern angemeldet hattest, wenn Du den Wagen dann auf den eigenen Namen ummelden willst, wird der SFR zu Grunde gelegt, den Du hättest erreichen können, seitdem Du den Führerschein hast. Nur Schäden aus dem alten Vertrag mußt Du nicht mitübernehmen, da Du als Neuversicherungskunde gilts und den alten Vertrag nicht anzugeben brauchst. Die Zweitwagenreglung ist absolut rechtlich in Ordnung. Eine Versicherung muß nur die allgemeinen Versicherungsbedingen der KFZ-Versicherung einhalten. Die Einstufung in SFR-Klassen und Regionen kann jede Versicherung frei vornehmen. Das gilt seit der Zeit, als der Markt nach dem europäischen Recht freigegeben werden mußte. Seitdem brauchen Versicherungsbedingungen nicht mehr vom Bundesamt für das Versicherungswesen genehmigt werden. Eine Zulassung im Ausland ist nur sinnvoll, wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast. Wenn nicht mußt nach einer gewissen Zeit (ich glaube nach einem halben Jahr) ein Zollkennzeichen beantragen. Ich bin nicht absolut sicher, ob diese Regelung zwischenzeitlich geändert wurde. Ich würde mich aber, wenn ich das machen würde bei der KFZ-Zulassungsstelle vorher erkundigen. Bei manchen Gesellschaften kannst Du Altverträge mit hohen Sfr-Satz übernehmen: wenn Du irgendeine alte Tante hast, die einen Vertrag mit einem hohen Sfr-Satz hat und nicht mehr fährst, kannst Du diesen Vertrag mit einer TB 28 überschreiben lassen. Aussage Du hast den Wagen die letzten Jahre gefahren, weil die Tante es nicht mehr konnte. Geht aber oftmals nur unter Verwandten und Du mußt diesen Satz selbst erfahren haben können. Ein guter Versicherungsmann kann Dir da weiterhelfen. Direktversicherer sind nicht unbedingt günstiger als andere Gesellschaften. Ich glaube Finanztest hat diesen Monat einen Vergleich im Heft.Gruß Joerver
Danke an alle für die fundierten Stellungnahmen.
Gruß
N.
Gruß
N.
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