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    Fondsanleger nach neuer Regelung massiv benachteiligt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.11.02 14:55:59 von
    neuester Beitrag 20.11.02 19:06:22 von
    Beiträge: 10
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      schrieb am 20.11.02 14:55:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Artikel erschien heute in der FAZ. Irgendwie steige ich spaetestens jetzt ueberhaupt nicht mehr durch.

      Das Gesetz wurde heute beschlossen. Bedeutet das fuer mich als Inhaber z.B. des "Templeton Growth (Euro) Fund" quasi die unguenstigste Besteuerung, weil ich a) in einem Fonds anlege, und dieser b) in Luxemburg beheimatet ist ?

      Muss ich also demnaechst als Langfristanleger einmal im Jahr die Gewinne des Fonds komplett zu meinem persoenlichen Einkommenststeuersatz versteuern ?

      Ich kann mir das nicht vorstellen, das klingt nach Wahnsinn, aber so lese ich es aus dem Artikel heraus. In dem Fall werde ich noch diese Woche all meine Fonds aufloesen.

      Rodex

      ---

      Die Fondsbranche hat zu früh gejubelt

      Fondsbesitzer sollen auf Wertzuwachs der Fonds jedes Jahr Einkommensteuer zahlen

      ham. FRANFKURT, 19. November. Die Fondsindustrie hat angesichts der angeblich entschärften Steuerpläne der Bundesregierung zu früh aufgeatmet. Denn der jüngste Kabinettsentwurf der Bundesregierung enthält gravierende Benachteiligungen des Fondsanlegers gegenüber dem Direktanleger. Deshalb fordert die Fondsbranche jetzt eine "schleunige Reparatur des verunglückten Gesetzentwurfs", der allerdings schon am heutigen Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden soll.

      Das Bundesfinanzministerium hat gleichwohl angekündigt, mit der Fondsindustrie das Gespräch zu suchen. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Hendricks hat am Dienstag abermals betont, es werde keine Doppelbesteuerung von Fonds geben. Die Fonds müßten realisierte Kursgewinne nicht versteuern. Auch soll für inländische Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren gelten, so daß Besitzer dieser Fonds, die einen Veräußerungsgewinn erzielen, nur den halben Gewinn pauschal mit 15 Prozent versteuern müssen. Allerdings soll der Anleger, der jahrelang Fondsanteile hält, jedes Jahr die vom Fonds innerhalb eines Jahres realisierten Kursgewinne versteuern - und zwar nicht pauschal mit dem niedrigen Steuersatz von 15 Prozent, sondern mit seinem individuellen Einkommensgrenzsteuersatz, der zuzüglich Solidaritätszuschlag 50 Prozent betragen kann. Der einzige Ausweg für den Anleger: Er verkauft künftig vor Ende des Fondsgeschäftsjahres wieder. Falls er dann einen Wertzuwachs realisiert, muß er diesen lediglich mit 15 Prozent versteuern, weil es bei inländischen Fonds keine Doppelbesteuerung geben soll.

      Der im Gesetzentwurf vertretenen Auffassung zufolge ist es wegen der Gleichbehandlung der Anteilsscheininhaber von Fonds mit den Direktanlegern erforderlich, vom Fonds erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren zeitnah beim Anteilsscheininhaber zu besteuern, gleich ob diese ausgeschüttet oder vom Fonds thesauriert werden. "Diese Lücke wird mit dem Gesetzentwurf geschlossen", heißt es in dem Entwurf. Und später: "Die pauschale Besteuerung (mit einem Steuersatz von 15 Prozent) ist nicht anzuwenden. Sie wäre nicht sachgerecht, da es sich bei Veräußerungsgewinnen des Fonds um Erträge aus der laufenden Geschäftstätigkeit handelt."

      Tatsächlich wird der Fondsanleger durch die Besteuerung der jährlichen Wertzuwäche des Fonds mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz nicht mit dem Direktanleger gleichgestellt sondern stark benachteiligt. Dies zeigt ein Rechenbeispiel eindrucksvoll (Kasten). Die Benachteiligung wird dadurch etwas gemildert, daß der Fondsanleger in früheren Jahren gezahlte Steuern auf Veräußerungsgewinne bei inländischen Fonds angerechnet bekommt. Dies gilt allerdings nicht für ausländische Fonds. Hier findet auch bei reinen Aktienfonds das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung, so daß auf den vollen Veräußerungsgewinn 15 Prozent Steuer zu zahlen sind. Zudem ist bisher offenbar keine Anrechnung von zuvor schon durch den Anleger gezahlter Steuer vorgesehen.

      Manche Fondsanleger zahlen das Siebenfache

      Fall 1: Der Direktanleger kauft eine Aktie für 100 Euro und verkauft sie später für 150 Euro. Er zahlt 15 Prozent pauschale Steuer auf den halben Veräußerungsgewinn, also 3,75 Euro.

      Fall 2: Der Fondsanleger erwirbt den Anteil eines inländischen Fonds zu 100 Euro. Der Fonds kauft dann eine Aktie zu 100 Euro. Diese Aktie wird später durch den Fonds zu 150 Euro veräußert. Verkauft der Anleger vor Ende des Fondsgeschäftsjahres, zahlt er wie in Fall 1 auf den halben Veräußerungsgewinn 15 Prozent, also 3,75 Euro. Hält er den Fondsanteil, bis das Geschäftsjahr des Fonds endet, thesauriert der Fonds den Veräußerungsgewinn. Anschließend gibt der Anleger den Fondsanteil zu 150 Euro zurück. Im Zuge der Thesaurierung muß der Anleger die Hälfte des auf Fondsebene angefallenen Veräußerungsgewinns von 50 Euro mit dem persönlichen Steuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Seine Steuerlast beträgt 10 Euro.

      Fall 3: Der Aktienfonds ist im Ausland aufgelegt. Weil das Halbeinkünfteverfahren nicht gilt, versteuert der Anleger bei Veräußerung vor Ende des Fondsgeschäftsjahres den vollen Veräußerungsgewinn mit 15 Prozent. Behält er seinen Fondsanteil länger, muß der Anleger den gesamten im Zuge der Thesaurierung auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinn von 50 Euro mit seinem Einkommensgrenzsteuersatz (angenommen 40 Prozent) versteuern. Im Rahmen der Thesaurierung fallen also Steuern von 20 Euro an. Da für ausländische Fonds offenbar keine Anrechnungslösung besteht, wird der Veräußerungsgewinn bei Verkauf des Fondsanteils durch den Anleger erneut besteuert, und zwar nunmehr mit 15 Prozent. Für den Anleger fallen so weitere Steuern von 7,50 Euro an. Die Gesamtsteuerlast ist 27,50 Euro. (ham.)

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.11.2002, Nr. 270 / Seite 23
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:01:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mittlerweile kannst Du nur mit dem rechnen, was Du hast.

      Morgen kann es schon wieder ganz anders aussehen.

      Sobald ich mit Fond negativer dastehen sollte, wird ALLES verkauft.
      Dann sollen sich die Fonds mal um Änderungen kümmern.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:26:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tut mir leid #1, aber da steig ich nicht mehr durch.:cry:
      Ich weiß nur, dass ich massiv in Investmendfonds investiert
      bin, seit 4 Jahren. Was soll dieser Mist von der SPD?
      Ich frage mich, wie lange es noch dauert, bis wir endlich
      den Kommunismus erreicht haben?:mad:
      Ich verstehe nicht, wieso die Wirtschaftsexperten die
      SPD nicht massiv unter Druck setzen. Wo sind denn die
      Vertreter der Fondsgesellschaften, die müssen doch aus dem
      Häuschen sein!!! Verdammt! Was ist nur los in diesem Land.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:49:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      was in diesem Eurem Lande los ist ?
      Bist Du so blöd oder tust Du nur so ????

      Hier greift seit Jahren die kalte Enteignung
      um sich.

      Wer noch immer nicht geschnallt hat was abgeht,
      dem ist nicht mehr zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 15:54:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      jau , enteignung, das fing mit dem privatkonkursverfahren an.
      schaffen sich die usa einen neuen kommunistenstaat, damit sie wiede rfeinde haben?

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      schrieb am 20.11.02 16:16:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich plädiere immer mehr für Grün-Schwarz (hat eine Mehrheit). Die Grünen haben Verstand, aber von den Sozen lassen sie sich leider vor die Wand fahren.

      ---

      BESTEUERUNG VON WERTPAPIEREN

      Wie Hans Eichel Fondssparer benachteiligt

      Von Thomas Hillenbrand

      Die Regierung hat eine neues bürokratisches Monstrum geschaffen: Finanzminister Hans Eichel (SPD) will Investmentfonds demnächst nach einem komplizierten Verfahren besteuern. Das neue Modell ist nicht nur unübersichtlich - es wird Fondssparer gegenüber anderen Anlegern außerdem stark benachteiligen.

      Hamburg - Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel zog - wieder einmal - die Notbremse. Am Mittwochmittag bemühte sie sich, den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Investmentfonds als alleiniges Werk Hans Eichels darzustellen. Die Grünen trügen das Konzept nicht mit. "Wir müssen zu einer anderen Lösung kommen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses. "Das ist ein hoch kompliziertes Verfahren und führt zu erheblich mehr Verwaltungsaufwand", so Scheel.
      Anfang der Woche hatten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Pläne zur Besteuerung von Wertpapieren vorgestellt. Und die sehen folgendermaßen aus: Wer ab dem 21. Februar 2003 Wertpapiere erwirbt, muss bei einem späteren Verkauf auf den realisierten Gewinn eine pauschale Steuer von 15 Prozent zahlen. Bei Aktien und anderen Dividendenpapieren gilt dabei das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass die Steuer lediglich auf die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns fällig wird - der tatsächliche Steuersatz liegt dann bei 7,5 Prozent.

      Nur auf den ersten Blick simpel

      Das klingt einfach, gälte aber nur für Aktien oder andere Wertpapiere, die Anleger direkt halten. Bei Aktienfonds soll eine wesentlich kompliziertere Regelung greifen, die aus zwei Teilen besteht. Erstens: Anleger müssen beim Verkauf ihrer Fondsanteile die oben beschriebene pauschale Steuer auf den Gewinn entrichten. Für reine Aktienfonds soll die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren mit dem Pauschalsatz von 15 Prozent - also effektiv 7,5 Prozent - erfolgen, für Rentenfonds soll die Besteuerung bei 15 Prozent liegen.

      Aber auch, wer seinen Fonds über einen langen Zeitraum hält, um Vermögen anzusparen, muss zahlen. Nach Eichels Modell sollen auch Gewinne aus internen Umschichtungen, die der Fondsmanager vornimmt, versteuert werden. Ebenfalls steuerpflichtig sind nach den Plänen Zinsen oder Dividenden, die der Fonds ausschüttet, aber auch wieder im Fonds angelegte Gewinne (so genannte Thesaurierung). Hierauf muss der Anleger seinen persönlichen Einkommensteuersatz entrichten. Dabei wird wiederum zwischen Fonds auf Aktienbasis und anderen Anlageformen unterschieden. Für deutsche Aktienfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren, für die meisten anderen Fonds nicht.

      Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.

      Doppelt gemoppelt

      Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sollen diese beiden Vorgänge - die Besteuerung des Fonds-Verkaufsgewinns sowie die Besteuerung auf Fondsebene - miteinander steuerlich verrechnet werden. Wie genau dies geschehen soll, ist noch unklar. Der bürokratische Mehraufwand dürfte auf jeden Fall erheblich sein. Ebenfalls unklar ist, wie sich die Regelung für Fonds auf Sparpläne für private Altersvorsorge (Riester-Rente) auswirkt. Das Bundesfinanzministerium beantwortete eine telefonische Bitte um Stellungnahme nicht.

      Der Bundesverband Investment- und Asset Management (BVI) erwartet, dass es für die 15 Millionen Fondssparer in Deutschland zu Doppelbesteuerungen kommen wird - trotz geplanten Verfahrens, mit dem die beiden Besteuerungsverfahren gegeneinander verrechnet werden sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", so Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Siebenfache Steuerbelastung

      Zudem benachteilige das neue Verfahren Fondssparer eklatant gegenüber Anlegern, die direkt in Einzelwerte investierten, so Seip. Zu diesem Ergebnis kommt auch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Das Blatt hat errechnet, dass ein Fondsanleger im ungünstigsten Fall mehr als sieben Mal so hoch besteuert wird wie ein Investor, der direkt in eine Aktie investiert hat.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223675,00.html
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:32:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hinzu kommt bei dem Verfahren noch eine gesonderte Regelung für Fondsanteile, die schon vor dem 21. Februar 2003 gekauft wurden, aber erst nach diesem Datum veräußert werden. Für sie wird ein pauschaler Gewinn von zehn Prozent unterstellt, der zu 15 Prozent besteuert wird.

      Steuer für Verluste zahlen.... :mad:

      Meine Fonds sind, trotz Profis, in den Miesen :cry:

      Dann lieber VORHER verkaufen :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 16:37:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      @#1
      Daß das so kommt - da sei schon der hoffentlich auch nach den Wahlen in Hessen und Nds am 1. 2. 03 CDU/CSU/FDP-dominierte Bundesrat vor.
      Ansonsten gilt für Aktienfondsinhaber (besonders solche, deren Fonds im Ausland ansässig sind) der Totalumstieg auf Zertifikate.
      Was aber bedeuten die Neuregelungen für Renten- und Offene Immobilienfonds? (oder Dach-, oder Mischfonds, oder, oder, oder...)?
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 17:11:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also für Rentenfonds siehe folgenden Artikel:

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223675,00.html

      Das bedeutet, daß man für die Gewinne Quellensteuer zahlen muß und dann noch 15% bei der Veräußerung. Sprich, falls man die läppischen 1000€ wegläßt, heißt das, daß man ca. 40% Zinsertragssteuer zahlt und dann noch 15 Prozentpunkte dazu, macht 55% weg vom Zinsgewinn. Vielleicht ist das Sparbuch doch besser.:(
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 19:06:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ all

      also, ich habe mal die wichtigsten ZEitungen heute durchgelesen hinsichtlich Besteuerung von aktien, fonds, Immos - es geht bunt durcheinander und keine Zeitung hat deckungsgleich das gleiche Modell vorgestellt wie die andere.

      Z.B. bei Immobilienfonds gibt es die ganze Palette. HB schreibt - keine Besteuerung (außer die bisher übliche KAP-Steuer), Süddeutsche hat 15 % Jalbeinkünfteverfahren und eine Agenturmeldung besagte 7.5 % (Halbeinkünfteverfahren).

      Bei Aktienfonds ist auch nicht klar ob 15% oder 7.5%. Diese Vollbesteuerung hatte nur die FAZ (IMO), das ist wirklich Humbuck und kommt spätestens beim Bundesrat vom Tisch - mein Tipp - 7,5 %.

      Da ist rasche Klärung angebracht. Noch gar nichts hat man von fondsgebundenen RV und LV gehört. Da wollte Eichel doch auch ran gehen; sonst wären das die großen Gewinner der Steuererhöhung (vielleicht ja eine Subvention für die gebeutelte Branche).

      Ciao

      Art


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