Wie komme ich aus dem Arbeitsvertrag raus ???? Kündigungsfrist ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.02 14:00:05 von
neuester Beitrag 18.12.02 07:59:26 von
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Hallo,
ich befinde mich in der folgenden Situation:
Ich habe mich für einen Studienplatz für das Sommersemester 2003 beworben, Bewerbungsschluss ist
der 15.01.03. Die Uni hat ein Auswahlverfahren, das auch erst im Januar beendet sein wird - also
erfahre ich auch erst im Januar, ob ich angenommen werde oder nicht.
Meine Kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Nun habe ich 2
Möglichkeiten:
a) Fristgerecht kündigen - Problem: Ich weiss nicht, ob ich beim Auswahlverfahren berücksichtigt werde
und dann ohne Job bzw. Studienplatz dastehe
.
b) Ergebnis abwarten - Risiko, dass ich nicht aus dem Vertrag rauskomme.
Gibt es hier noch andere Möglichkeiten, aus dem Vertrag herauszukommen (angenommen, der
Arbeitgeber stimmt dem nicht zu und beharrt auf der vertraglichen Frist) ??? Einfach nciht mehr
erscheinen ??
Danke für Eure Hilfe!!
ich befinde mich in der folgenden Situation:
Ich habe mich für einen Studienplatz für das Sommersemester 2003 beworben, Bewerbungsschluss ist
der 15.01.03. Die Uni hat ein Auswahlverfahren, das auch erst im Januar beendet sein wird - also
erfahre ich auch erst im Januar, ob ich angenommen werde oder nicht.
Meine Kündigungsfrist gemäss Arbeitsvertrag beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Nun habe ich 2
Möglichkeiten:
a) Fristgerecht kündigen - Problem: Ich weiss nicht, ob ich beim Auswahlverfahren berücksichtigt werde
und dann ohne Job bzw. Studienplatz dastehe
.
b) Ergebnis abwarten - Risiko, dass ich nicht aus dem Vertrag rauskomme.
Gibt es hier noch andere Möglichkeiten, aus dem Vertrag herauszukommen (angenommen, der
Arbeitgeber stimmt dem nicht zu und beharrt auf der vertraglichen Frist) ??? Einfach nciht mehr
erscheinen ??
Danke für Eure Hilfe!!
Es gibt eigentlich immer die Option Aufhebungsvertrag. Wenn Du nicht mehr arbeiten willst, wird Deinem Arbeitgeber auch nicht daran gelegen sein, Dir Steine in den Weg zu legen!
Lipser
Lipser
Schau dir die neuen Kündigungsfristen an. Denke auch bei dir ist es nu anders. 3 Monate hat wahrscheinlich nur der AG.
Mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen,Auflösungsvertrag als Option anbieten,gegebenenfalls unterschreiben,fertig.Wo liegt das Problem?
Vielleicht klappt es mit einer außerordentlichen fristlosen Kümdigung aus wichtigem Grund.
in Zeiten wie diesen, wird der AG Dich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dran hindern.
Falls noch in der Probezeit kannst du innerhalb von 6 Monaten ohne Angabe von Gruenden kuendigen.
Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ist in § 626 BGB geregelt:
BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
-----------------
Du müsstest also innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zusage des Studienplatzes kündigen.
BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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Du müsstest also innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Zusage des Studienplatzes kündigen.
Hallo Zusammen !
Vielen Dank für Eure Hilfe!
@NATALY
Ich denke, so werde ich das machen (siehe Deinen Punkt 2).
Gruß,
t.gekko77
Vielen Dank für Eure Hilfe!
@NATALY
Ich denke, so werde ich das machen (siehe Deinen Punkt 2).
Gruß,
t.gekko77
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