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    Brauche Hilfe Verkehrsrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.03 12:45:57 von
    neuester Beitrag 29.01.03 16:26:08 von
    Beiträge: 11
    ID: 689.141
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      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:45:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      liege ich damit richtig:
      bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr gibt es doch eine "Verjährung" von 3 Monaten von der Begehung der Ornungdwidrigkeit bis zum Zeitpunkt der Postzustellung ohne jedwede Einsprüche etc etc

      Die Ornungswidrigkeit wurde am 22.10. begangen und am 23.01. erfolgte die Postzustellung, das ist doch 1 Tag zu spät und ein Einspruchgrund, oder?

      vielen Dank im voraus
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:49:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      poststempel zählt.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:52:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      es gibt keinen, bei Postzustellungsurkunden gibt es nur ein Feld für

      zugestellt
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:55:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      dann würd ich einspruch einlegen - kann ja nix weiter schiefgehen wenn sie dich jetzt eh dran haben...
      wars was wildes, wenn du selber das datum noch so genau weisst??!? ;)
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:55:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Pech gehabt - sowas bügelt der Staat natürlich direkt ab und daher zählt das Datum des Bescheids (selbst wenn Du das Papier erst Wochen später oder gar nicht bekommst) ...

      Selbstverstndlich würde eine amtliche Stelle NIE rückdatieren ...:laugh:

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      schrieb am 29.01.03 12:55:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      das ist nur die halbe wahrheit.
      1. 3 Monate verjährungsfrist ab Tag der owi aber
      2. Unterbrechung durch Anhörungsbogen ohne dass er zugestellt werden muss, alsoab dessen datum wieder 3 Monate
      wenn kein Anhörungsbogen erstellt wurde, Datum bussgeldbescheid wenn er innerhalb von 14 Tagen zugestellt wurde, zählt das datum den bussgeldbescheides danach das datum der zustellung.

      ich befürchte es ist keine verjährung eingetreten....ich hoffe ich konnte helfen
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 12:59:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      also einspruch einlegen, und akteneinsicht beantragen, die bekommt aber nur dein anwalt
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 13:05:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 13:53:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Daimlerfreak: Das Datum der Zustellung ist nicht entscheidend. In deinem Fall ist mit Sicherheit keine Verjährung eingetreten. Postings #5 und #6 treffen zu.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 13:57:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #1 und #4:
      Beim Verkehr ist äußerste Sorgfalt angebracht und da verjährt so schnell nichts!
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 16:26:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Sehr trocken, gefällt mir ;-)

      D.


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