Brauche Hilfe Verkehrsrecht - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.03 12:45:57 von
neuester Beitrag 29.01.03 16:26:08 von
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liege ich damit richtig:
bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr gibt es doch eine "Verjährung" von 3 Monaten von der Begehung der Ornungdwidrigkeit bis zum Zeitpunkt der Postzustellung ohne jedwede Einsprüche etc etc
Die Ornungswidrigkeit wurde am 22.10. begangen und am 23.01. erfolgte die Postzustellung, das ist doch 1 Tag zu spät und ein Einspruchgrund, oder?
vielen Dank im voraus
bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr gibt es doch eine "Verjährung" von 3 Monaten von der Begehung der Ornungdwidrigkeit bis zum Zeitpunkt der Postzustellung ohne jedwede Einsprüche etc etc
Die Ornungswidrigkeit wurde am 22.10. begangen und am 23.01. erfolgte die Postzustellung, das ist doch 1 Tag zu spät und ein Einspruchgrund, oder?
vielen Dank im voraus
poststempel zählt.
es gibt keinen, bei Postzustellungsurkunden gibt es nur ein Feld für
zugestellt
zugestellt
dann würd ich einspruch einlegen - kann ja nix weiter schiefgehen wenn sie dich jetzt eh dran haben...
wars was wildes, wenn du selber das datum noch so genau weisst??!?
wars was wildes, wenn du selber das datum noch so genau weisst??!?
Pech gehabt - sowas bügelt der Staat natürlich direkt ab und daher zählt das Datum des Bescheids (selbst wenn Du das Papier erst Wochen später oder gar nicht bekommst) ...
Selbstverstndlich würde eine amtliche Stelle NIE rückdatieren ...
Selbstverstndlich würde eine amtliche Stelle NIE rückdatieren ...
das ist nur die halbe wahrheit.
1. 3 Monate verjährungsfrist ab Tag der owi aber
2. Unterbrechung durch Anhörungsbogen ohne dass er zugestellt werden muss, alsoab dessen datum wieder 3 Monate
wenn kein Anhörungsbogen erstellt wurde, Datum bussgeldbescheid wenn er innerhalb von 14 Tagen zugestellt wurde, zählt das datum den bussgeldbescheides danach das datum der zustellung.
ich befürchte es ist keine verjährung eingetreten....ich hoffe ich konnte helfen
1. 3 Monate verjährungsfrist ab Tag der owi aber
2. Unterbrechung durch Anhörungsbogen ohne dass er zugestellt werden muss, alsoab dessen datum wieder 3 Monate
wenn kein Anhörungsbogen erstellt wurde, Datum bussgeldbescheid wenn er innerhalb von 14 Tagen zugestellt wurde, zählt das datum den bussgeldbescheides danach das datum der zustellung.
ich befürchte es ist keine verjährung eingetreten....ich hoffe ich konnte helfen
also einspruch einlegen, und akteneinsicht beantragen, die bekommt aber nur dein anwalt
vielen Dank
@Daimlerfreak: Das Datum der Zustellung ist nicht entscheidend. In deinem Fall ist mit Sicherheit keine Verjährung eingetreten. Postings #5 und #6 treffen zu.
Zu #1 und #4:
Beim Verkehr ist äußerste Sorgfalt angebracht und da verjährt so schnell nichts!
Beim Verkehr ist äußerste Sorgfalt angebracht und da verjährt so schnell nichts!
Zu #10: Sehr trocken, gefällt mir ;-)
D.
D.
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