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    hilfe Zwangsvollstreckung Dauerumzieher und unzustellbare - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.03 20:10:19 von
    neuester Beitrag 30.01.03 18:55:23 von
    Beiträge: 14
    ID: 689.393
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      schrieb am 29.01.03 20:10:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Postsendungen. Suche Tips aus der w:o Gemeinde. Ich betreibe eine Zwangsvollstreckung und hab es mit einem Dauerumzieher zu tun. Nach jeweils erhaltener Meldeauskunft sind Briefe unzustellbar. Hat da jemand einen Tip was man da noch machen könnte.

      dank aus dem Norden
      PLATZHIRSCH
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 20:37:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du nicht am Ort bist, geht das nur über ein Detektivbüro (Kosten der Zwangsvollstreckung). Und dann den Gerichtsvollzieher direkt packen und dem Schuldner an jedem Ort, an den man ihm antrifft, zustellen.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 20:38:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, aber auf die Post darf du dich nicht verlassen.

      Wer sagt dir denn, dass bei der eventuellen neuen Adresse, der Name des Gemeldeten am Briefkasten steht ???? :(

      Keiner !!!! :cry:

      Und die Briefträger haben Anweisungen, die Namen auf den Briefen mit den Namen auf den Namensschilder der Briefkästen zu 100% abzugleichen. Besteht Unstimmigkeit, z.Bsp. Schmidt statt Schmitt, dann ist der Brief nicht zuzustellen. :confused:

      Gruß Baud
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 20:43:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @PLATZHIRSCH
      Ich hab zwar keine Idee dazu, aber mal ne Frage:
      Ist das immer noch die Sache (Jörg Kapitzke), die Du Mitte 2001 schon mal gepostet hast?
      Falls ja, zieht sich so ne Sache ja mächtig hin. Viel Glück!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 20:46:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Probier es vorher mal mit einer Adressprüfung (1,27 €). Karten dafür gibt es auf der Post.

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      Avatar
      schrieb am 29.01.03 20:47:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Sorry ist heißt "Anschriftenprüfung" :)
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 21:03:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      1. Forderung an Inkasso Büro verkaufen!

      2. Bei Bekannten und Verwandten unter falschem Namen anrufen und behaupten, dass du ihm noch Geld schuldest. Die geben dir dann Adresse oder Tel. Nummer.
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 21:48:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich habe da eher mitleid mit dem "umzieher"...
      wie hirnverbrannt muß man denn noch sein, einer armen sau so nachzustellen?
      ich wünsche dir noch viele rubel die du in deinen rechtsstaatlichen "nachforschungen" verlierst!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 22:39:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      kannst ja für den umzieher bezahlen. Mitleid mit so einem? Sorry das ist schwachsinn
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 11:38:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo, wenn du gerichtspost zustellen lassen willst:
      es gibt doch so etwas wie eine oeffentliche zustellung, d.h. wenn du die nachweise erbringen kannst, dass du alles zum nachweis getan hast, kannst du die oeff.Z. benatragen, dann haengst s beim gericht u.a. und nach einem gewissen zeitraum gilt es als zugestellt.genaueres bei der rechtsantragsstelle
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 11:49:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      kam da nicht vor ca. 3 wochen eine sendung über

      "russisch inkasso"

      im fernsehen ???
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 14:58:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 17:57:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      vor russland inkasso rate ich die pfoten wegzulassen.

      wenn dein schuldner unter 35 laß ihm zeit und schmei0 keine knete wg. zwangsvollstreckung in den den wind-

      versuche es in ca. 3 jahren nochmal

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 30.01.03 18:55:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja es ist imnmer noch die gleiche Sache.
      Danke für die Tips das mir dem zurückgeben werde ich mal probieren lassen wenn ich Verwandte finde.

      dank aus dem Norden
      PLATZHIRSCH


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