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    Gewerbeschein wehr kann mir Helfen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.03 16:51:09 von
    neuester Beitrag 20.02.03 17:10:00 von
    Beiträge: 18
    ID: 697.424
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      schrieb am 17.02.03 16:51:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte eine Nebenbeschäftigung als Münzenhändler ausführen. Dafür brauche ich dann einen Gewerbeschein,für die Münzenhandlung. Was muß ich nun beachten, wenn ich einen Gewerbeschein habe?? Muß ich mich selbst versichern?? Welche sonstigen Kosten kommen auf mich zu?

      Bin zur Zeit Angestellter und über den Arbeitgeber Versichert
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 16:56:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du bleibst über deinen Arbeitgeber versichert wenn du eine GdBR anmeldest.
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 17:03:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Müllentsorgung:
      Als Gewerbetreibender bist zu dazu verpflichtet für Müllentsorgung zu sorgen! Ebenfalls für die Einreichung von Umsatzsteuer usw.

      Falls Du hierzu aufgefordert wirst, und nicht zahlen willst, solltest Du rechtzeitig darauf reagieren und entsprechend Schreiben, daß bei Dir kein Müll anfällt weil z.B. alles per EDV abgewickelt wird.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 17:04:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Sie müssen lediglich beachten, dass im Gewerbeschein die ausgeführte Tätigkeit explizite aufgeführt ist und Ihr jährlicher Gewinn 5000,- EUR nicht übersteigt, da Sie sonst 1. Beiträge bei der in Frage kommenden Kammer (wohl IHK) zahlen müssten und 2. eine Art Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abschließen müssten.
      Sollte der Gewinn dann doch mal nahe der Grenze ausfallen, gibt es ja genug Möglichkeiten diesen zu schmälern...

      Ich hoffe, ich konnte helfen.

      MfG

      Dr.jur.
      Avatar
      schrieb am 17.02.03 17:11:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gibt es dafür ein Antragsformular ? Wenn ja, wo ? Vielen Dank.

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      schrieb am 17.02.03 17:43:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      ein deutschkurs wäre vielleicht nicht schlecht... ( wehr ???)
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 09:26:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Harry,

      Du gehst zum Ordnungs- oder bei größeren Städten zum Gewerbeamt, nimmst Deinen Perso mit und sagst dem Herrn oder der Dame das Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Kostet dann so ca. 20 € (jedenfalls bei uns im Ort). Das mit der Müllentsorgung kann ich eingeschränkt bestätigen. Ist je nach Ort und evtl. Bundesland verschieden. Ich wohne im Dreiländereck Hessen NRW RHPF und hab in zwei Ländern schon gewohnt. Die Pfälzer sehen es etwas enger, NRW wollte bisher nix von mir haben.
      Danach meldet sich das Finanzamt mit einem Fragebogen bei Dir. Ausfüllen und warten. Hierbei ist zu beachten das man den zu erwartenden Gewinn im ersten Jahr mit nem Nullinger angibt, sonst flattert direkt ein Vorauszahlungsbescheid ins Haus
      Umsatzsteuervoranmeldung monatlich. Am Ende des Jahres Steuererklärung zwingend.
      Ich habe keine Ahnung ob man für Münzhandel ne besondere Genehmigung braucht, die Bank bei uns im Ort macht ja im Prinzip auch nix anderes.

      Viel Erfolg
      DaKai

      P.S. Wenn Du Beratung in Sachen Versicherung brauchst meld Dich!
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 09:35:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 13:44:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu #1: In der deutschen Sprache wird der Beruf als "Münzhändler" bezeichnet,die Betriebsstätte als "Münzhandlung", obwohl mit mehreren (vielen) Münzen gehandelt wird. Ein "Münzensammler" übt seine Tätigkeit dagegen am Rande von Gehwegen aus, oft in Fußgängerzonen.
      Solange eine versicherungspflichtige nichtselbständige Tätigkeit beibehalten wird, besteht weiterhin die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:26:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      genau so isses.solange du das nur nebenberuflich machen möchtest,gehst einfach zu deiner zuständigen amtsstelle und besorgst dir einen gewerbeschein.
      optimalerweise lässt du eintragen :
      "handel mit waren aller art"
      (so einen hab ich auch)
      so kann die keiner ans bein fahren,wenn du mal nicht nur münzen,sondern zb. auch mal uhren oder schmuck oder sonst was verkaufst... wer weis was sich alles für geschäftsmöglichkeiten in zukunft für dich auftun ?
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 14:51:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Genau, vielleicht machen ja demnächst ausgeknockte KO-Scheine
      in der Mumismatik FURORE!
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 15:15:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tschuldigung, sollte "Numismatik" heißen ...")
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 15:22:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Larry, waslos,
      hebst Du gerade einen ?")
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 16:47:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      hallo

      erstmal vielen dank für die Hilfe


      also, wenn ich im ersten Jahr Ca 10000€ Gewinn machen sollte was mus ich dann von die 10000 € an Vater Stadt abgeben. Könnte ich dann eventuell Kosten für Betriebsmittel
      Computer unsw absetzen.

      @DaKai


      Welche Versicherung brauche ich denn ???
      Avatar
      schrieb am 18.02.03 19:03:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #14: Reicht dir der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung nicht?
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 00:52:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      du kannst alles mögliche absetzen !
      und das is echt der absolute hammer,dein auto,deine wohnung die ja jetzt dein büro ist usw usw...
      geh zu einem steuerberater und lass dich ausführlich beraten !
      es ist echt unglaublich was die alles für möglichkeiten und tricks kennen,darauf kommen wir "normalen" menschen überhaupt nicht...
      besonders in deinem ersten geschäftsjahr,da du ja vieles neu anschaffen musst !
      im ersten jahr nebenberuflichen handels hat mein steuerberater ca 10000 dm von der steuer geholt,und das kostete mich grad mal 1000 dm gebühr,oder honorar für den berater.
      es lohnt sich also auf jeden fall !
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 11:46:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      waaas, du bist Angestellter ? :eek:

      KING HARRY SCHOTTER, du bist doch der KÖNIG aller TRADER !
      Der WAVE-PAPST, der OS-GURU schlechthin !

      Hattest du in deinem allerersten Posting nicht irgendetwas von Insider und Luxenburg dahingefaselt ?! :D

      Greetings aus´m Kremel
      Wladi PUTIN, der Futures-Papst aus dem Osten
      Avatar
      schrieb am 20.02.03 17:10:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      noch eine Frage

      wie leuft das ganze mit die Rechnungen ab

      wenn ich zb. über Ebay Münzen verkaufe muß ich dann Rechnungen austellen wenn ja auch eine Kopie für mich


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