Ist der geschilderte Vorgang Insiderhandel oder nicht? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.02.03 00:00:53 von
neuester Beitrag 24.02.03 22:54:28 von
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ID: 698.857
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Insiderhandel
Ziel des Wertpapierhandelsgesetzes ist es, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland
zu fördern. Dazu beitragen sollen insbesondere
-> das strafbewehrte Verbot von Insidergeschäften und
-> die Verpflichtung zur Ad hoc-Publizität von kursrelevanten Tatsachen.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
(Primär-) Insider gemäß §13 WpHG ist, wer
1. als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens,
2. aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens oder
3. aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß Kenntnis von einer Insidertatsache hat.
(Sekundär-) Insider gemäß §14 Abs. 2 WpHG
ist ein Dritter, der Kenntnis von einer Insidertatsache hat.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
In der Broschüre:
.... Insiderhandelsverbote und
.... Ad hoc-Publizität nach dem
.... Wertpapierhandelsgesetz
.... 2. Auflage
herausgegeben von Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel, werden exemplarische Beispiele genannt, die zu veröffentlichen sind. So z.B.
– die Auflösung der AG
– der Beteiligungskauf und -verkauf einschließlich Erhöhungen
Ergo Unternehmensbelange die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Nun meine Frage (Beispiel: Biodata)[/b}
Das Unternehmen meldet Insolvenz an und geht bankrott - “die Aktie wird an der Börse weiterhin gehandelt"!
a.) Unternehmensteile wurden bereits durch den Insolvenzverwalter zur Abfindung der Gläubiger verkauft.
b.) Alle Anteile der DICA Technologies GmbH werden im Anschluss zum Insolvenzverfahren (so meine ich) an den bisherige Geschäftsführer Dr. Norbert Wulst und die NTS Contact GmbH wobei finanzielle Einzelheiten nicht bekannt gemacht wurden.
Der Verkauf wird zwar bekanntgegeben - auch die Käufer wurden genannt. Ein Käufer ist der Geschäftsführer des Unternehmens Biodata, das die Anteile verkauft. Dieser muß doch bestens darüber informiert gewesen sein, ob der Kauf der DICA Anteile für ihn ein gutes Geschäft ist oder nicht. Er mußte den wirklichen Wert der verkauften Unternehmensanteile genaustens kennen.
Über den Verkaufswert werden keine Angaben veröffentlicht!
Ist doch gerade die Bekanntgabe des Verkaufserlös ein ausschlaggebendes Kriterium für den Kursverlauf der Biodata-Aktie, die schließlich auch weiterhin an der Börse gehandelt wird.
Es könnte doch durchaus sein, dass die DICA-Anteile weit unter ihrem wirklichen Wert, zum Schnäppchenpreis veräußert wurden oder gar zu einem symbolischen Preis von 1 EURO den Besitzer gewechselt haben.
Der Geschäftsführer Norbert Wulst ist bei den primären Insider einzustufen.
Die NTS Contakt GmbH wer sind ist Gesellschafter ? – http://www.nts-contact.de/start0.php3?site=3&l=1&sp=3
wo sind die einzustufen?
Was ist Euere Meinung zum Verkauf und dazu, dass keine Angaben zum Verkauspreis gemacht wurden?
War das eine straftrechtlich relevanter Vorgang - INSIDERHANDEL ODER NICHT?
Ich bin leider zu wenig rechtskundig um den Sachverhalt richtig einzustufen.
Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes wurde damit auf jeden Fall nicht gestärkt.
Ziel des Wertpapierhandelsgesetzes ist es, das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes und damit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland
zu fördern. Dazu beitragen sollen insbesondere
-> das strafbewehrte Verbot von Insidergeschäften und
-> die Verpflichtung zur Ad hoc-Publizität von kursrelevanten Tatsachen.
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(Primär-) Insider gemäß §13 WpHG ist, wer
1. als Mitglied des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als persönlich haftender Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens,
2. aufgrund seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens oder
3. aufgrund seines Berufs oder seiner Tätigkeit oder seiner Aufgabe bestimmungsgemäß Kenntnis von einer Insidertatsache hat.
(Sekundär-) Insider gemäß §14 Abs. 2 WpHG
ist ein Dritter, der Kenntnis von einer Insidertatsache hat.
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In der Broschüre:
.... Insiderhandelsverbote und
.... Ad hoc-Publizität nach dem
.... Wertpapierhandelsgesetz
.... 2. Auflage
herausgegeben von Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel, werden exemplarische Beispiele genannt, die zu veröffentlichen sind. So z.B.
– die Auflösung der AG
– der Beteiligungskauf und -verkauf einschließlich Erhöhungen
Ergo Unternehmensbelange die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können.
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Nun meine Frage (Beispiel: Biodata)[/b}
Das Unternehmen meldet Insolvenz an und geht bankrott - “die Aktie wird an der Börse weiterhin gehandelt"!
a.) Unternehmensteile wurden bereits durch den Insolvenzverwalter zur Abfindung der Gläubiger verkauft.
b.) Alle Anteile der DICA Technologies GmbH werden im Anschluss zum Insolvenzverfahren (so meine ich) an den bisherige Geschäftsführer Dr. Norbert Wulst und die NTS Contact GmbH wobei finanzielle Einzelheiten nicht bekannt gemacht wurden.
Der Verkauf wird zwar bekanntgegeben - auch die Käufer wurden genannt. Ein Käufer ist der Geschäftsführer des Unternehmens Biodata, das die Anteile verkauft. Dieser muß doch bestens darüber informiert gewesen sein, ob der Kauf der DICA Anteile für ihn ein gutes Geschäft ist oder nicht. Er mußte den wirklichen Wert der verkauften Unternehmensanteile genaustens kennen.
Über den Verkaufswert werden keine Angaben veröffentlicht!
Ist doch gerade die Bekanntgabe des Verkaufserlös ein ausschlaggebendes Kriterium für den Kursverlauf der Biodata-Aktie, die schließlich auch weiterhin an der Börse gehandelt wird.
Es könnte doch durchaus sein, dass die DICA-Anteile weit unter ihrem wirklichen Wert, zum Schnäppchenpreis veräußert wurden oder gar zu einem symbolischen Preis von 1 EURO den Besitzer gewechselt haben.
Der Geschäftsführer Norbert Wulst ist bei den primären Insider einzustufen.
Die NTS Contakt GmbH wer sind ist Gesellschafter ? – http://www.nts-contact.de/start0.php3?site=3&l=1&sp=3
wo sind die einzustufen?
Was ist Euere Meinung zum Verkauf und dazu, dass keine Angaben zum Verkauspreis gemacht wurden?
War das eine straftrechtlich relevanter Vorgang - INSIDERHANDEL ODER NICHT?
Ich bin leider zu wenig rechtskundig um den Sachverhalt richtig einzustufen.
Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes wurde damit auf jeden Fall nicht gestärkt.
Meine Meinung dazu ist, daß Korruption mittlerweile auch in Deutschland als normal anzusehen ist und somit viel mehr auch Insidergeschäfte zum Tagesgeschäft gehören, da bin ich felsenfest davon überzeugt.
Sind wir froh, daß wir nicht alles wiisen, was da so abläuft, sonst würde es täglich Mord und Totschlag geben
oder schon lange Bürgerkrieg.
GELD REGIERT DIE WELT - TRAURIG ABER WAHR
Sind wir froh, daß wir nicht alles wiisen, was da so abläuft, sonst würde es täglich Mord und Totschlag geben
oder schon lange Bürgerkrieg.
GELD REGIERT DIE WELT - TRAURIG ABER WAHR
jeder Outsider ist neidisch auf die Insider.
und könnte er plötzlich auch einer sein, wär er genauso korrupt wie alle anderen.
that´s fuckin life !..
und könnte er plötzlich auch einer sein, wär er genauso korrupt wie alle anderen.
that´s fuckin life !..
Was man im landläufigen Sinn als kriminelle Machenschaft ansieht und schon aus Grundsätzen wie Treu und Glauben oder kaufmännischen Tugenden ableitbar ist ist an der Börse noch lange nicht strafbar.
Im Insolvenzverfahren mit geminderten Aktionärsrechten ist der Käse völlig gelutscht. Mobcom Gerhard setzt es funktional für sich ein und viele vorher konnten das auch. Es ergibt sich ein faktisch rechtsfreier Raum für die Entscheidungen eines ISV. Theoretisch mag das anders sein, praktisch sind in Deutschland Gesetzgeber und Justiz für strafrechtliche Würdigungen nicht fähig.
Ausnahmen bei sonnenklaren Bodo Schnabels bestätigen die Regel, die Probs bei Infomatec oder Haffa sprechen Bände.
Keine Chance.
Im Insolvenzverfahren mit geminderten Aktionärsrechten ist der Käse völlig gelutscht. Mobcom Gerhard setzt es funktional für sich ein und viele vorher konnten das auch. Es ergibt sich ein faktisch rechtsfreier Raum für die Entscheidungen eines ISV. Theoretisch mag das anders sein, praktisch sind in Deutschland Gesetzgeber und Justiz für strafrechtliche Würdigungen nicht fähig.
Ausnahmen bei sonnenklaren Bodo Schnabels bestätigen die Regel, die Probs bei Infomatec oder Haffa sprechen Bände.
Keine Chance.
@roger11
die Anmerkung auf den neidischen Outsider ist hier völliger Quatsch!
Hier geht es darum, dass Anteile von Kleinaktionären verkauft werden und die eigentlichen Eigentümer - die Aktionäre - erfahren noch nicht einmal den Verkaufserlös.
Was tut eigentlich die Börsenaufsicht, die so sehr auf das Vertrauen der Anleger erpicht ist?
Was unternimmt eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft wenn eine Anzeige wegen Betrügereien vorliegen?
Was unternimmt der Gesetzgeber gegen diese betrügerischen Machenschaften?
Ist unsere hochgepriesene Demokratie schon zu einer Bananenrepuplik verkommen?
Oder ist Backschisch mittlerweile in allen Ämtern unseres Rechtstaates gängiger Alltag?
die Anmerkung auf den neidischen Outsider ist hier völliger Quatsch!
Hier geht es darum, dass Anteile von Kleinaktionären verkauft werden und die eigentlichen Eigentümer - die Aktionäre - erfahren noch nicht einmal den Verkaufserlös.
Was tut eigentlich die Börsenaufsicht, die so sehr auf das Vertrauen der Anleger erpicht ist?
Was unternimmt eigentlich die zuständige Staatsanwaltschaft wenn eine Anzeige wegen Betrügereien vorliegen?
Was unternimmt der Gesetzgeber gegen diese betrügerischen Machenschaften?
Ist unsere hochgepriesene Demokratie schon zu einer Bananenrepuplik verkommen?
Oder ist Backschisch mittlerweile in allen Ämtern unseres Rechtstaates gängiger Alltag?
Ist das OK, wenn eine marodes Unternehmen das Eigentum der Aktionäre verschrebet und den Verkaufserlös verschweigt?
Auch wenn vom Erlös die Schulden der Gläubigern bezahlt werden, hat der Anteilseigentümer doch ein Recht darauf zu erfahren, wie teuer oder billig sein Eigentum veräußert wurde.
Mit welchem Recht verschweigen die Insolvenzverwalter und die Unternehmensführungen den Verkaufserlös von Firmenteilen?
Nur wenn die Veräußerungserlöse bekannt gegeben werden haben Manager mit einem betrügerischen Bankrott Probleme.
Aber auch die Banken müssten Rechenschaft ablegen, warum leichtferig Kredite begeben werden, die letzendlich zur Insolvenz geführt haben. Der Unsitte "Aquirieren" auf Biegen und Brechen würde Einhalt geboten.
Auch wenn vom Erlös die Schulden der Gläubigern bezahlt werden, hat der Anteilseigentümer doch ein Recht darauf zu erfahren, wie teuer oder billig sein Eigentum veräußert wurde.
Mit welchem Recht verschweigen die Insolvenzverwalter und die Unternehmensführungen den Verkaufserlös von Firmenteilen?
Nur wenn die Veräußerungserlöse bekannt gegeben werden haben Manager mit einem betrügerischen Bankrott Probleme.
Aber auch die Banken müssten Rechenschaft ablegen, warum leichtferig Kredite begeben werden, die letzendlich zur Insolvenz geführt haben. Der Unsitte "Aquirieren" auf Biegen und Brechen würde Einhalt geboten.
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