Eigenheimzulage - Frage an Experten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.03 18:05:15 von
neuester Beitrag 23.03.03 20:23:30 von
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Noch gilt ja das alte Gesetz nachdem Ehegatten die Förderung erhalten, wenn ihr Einkommen im Jahr des Antrags und dem Jahr davor unter 163614 Euro blieb. Was ist nun das "Jahr der Förderung" ? Das Jahr des Kaufes/Baus ? Für das also im Jahr nach dem Kauf die Einkommenssteuererklärung gemacht wird ?? Sprich, man kann dann im Jahr des Kaufes noch tricksen (z.B. durch hohe Werbungskosten) ?
Stichjahr ist Jahr des Erwerbs/Baus.
Die EHz kann auch noch rückwirkend gezahlt werden.
Bei schwankendem Einkommen über die Jahre hinweg solltest du das geltend machen und auf einen Durchschnittswert bestehen. Werbungskosten sind eh klar.
Gespräch mit FA suchen, würde ich empfehlen, aber vorbereitet.
Gruß,
TTT
Die EHz kann auch noch rückwirkend gezahlt werden.
Bei schwankendem Einkommen über die Jahre hinweg solltest du das geltend machen und auf einen Durchschnittswert bestehen. Werbungskosten sind eh klar.
Gespräch mit FA suchen, würde ich empfehlen, aber vorbereitet.
Gruß,
TTT
also: welche zwei Jahre zählen nun ? Das des Kaufs und das davor liegende ? Wenn ich dieses Jahre kaufe, mache ich ja erst nächstes Jahr den Einkommenssteuerausgleich und hab`s doch somit in der Hand, was ich für dieses Jahr noch absetzen kann.
So ist es F5.
Kauf 2003:
Einkommensgrenze 2002+2003. Also steuerbar, was aber nicht mehr für die neue gelten soll, wann auch immer sie durch ist.
MfG
Kauf 2003:
Einkommensgrenze 2002+2003. Also steuerbar, was aber nicht mehr für die neue gelten soll, wann auch immer sie durch ist.
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