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    Eigenheimzulage - Frage an Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.03 18:05:15 von
    neuester Beitrag 23.03.03 20:23:30 von
    Beiträge: 4
    ID: 711.415
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      schrieb am 23.03.03 18:05:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Noch gilt ja das alte Gesetz nachdem Ehegatten die Förderung erhalten, wenn ihr Einkommen im Jahr des Antrags und dem Jahr davor unter 163614 Euro blieb. Was ist nun das "Jahr der Förderung" ? Das Jahr des Kaufes/Baus ? Für das also im Jahr nach dem Kauf die Einkommenssteuererklärung gemacht wird ?? Sprich, man kann dann im Jahr des Kaufes noch tricksen (z.B. durch hohe Werbungskosten) ?
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 18:44:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Stichjahr ist Jahr des Erwerbs/Baus.
      Die EHz kann auch noch rückwirkend gezahlt werden.
      Bei schwankendem Einkommen über die Jahre hinweg solltest du das geltend machen und auf einen Durchschnittswert bestehen. Werbungskosten sind eh klar.

      Gespräch mit FA suchen, würde ich empfehlen, aber vorbereitet.

      Gruß,

      TTT
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 20:16:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      also: welche zwei Jahre zählen nun ? Das des Kaufs und das davor liegende ? Wenn ich dieses Jahre kaufe, mache ich ja erst nächstes Jahr den Einkommenssteuerausgleich und hab`s doch somit in der Hand, was ich für dieses Jahr noch absetzen kann.
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 20:23:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ist es F5.
      Kauf 2003:
      Einkommensgrenze 2002+2003. Also steuerbar, was aber nicht mehr für die neue gelten soll, wann auch immer sie durch ist.

      MfG


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