Ich bin stolz ein - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.03 15:23:42 von
neuester Beitrag 12.05.03 17:04:26 von
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Bürger dieses Staates zu sein. Auch wenn nichts mehr läuft im Bananenland, die Grundzüge der staatlichen Abzocke werden aufrechterhalten:
ftd.de, Mo, 12.5.2003, 14:35
Aldi muss künftig Rundfunkgebühren zahlen
Bieten Discounter bei Sonderaktionen Radios und Fernseher an, müssen sie - ebenso wie der Fachhandel - Rundfunkgebühren zahlen. Die Supermarktkette Aldi klagte vergeblich gegen eine entsprechende Geldforderung des Südwestfunks (SWR).
Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung gilt auch dann, wenn die Geräte in den Läden originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Grund: Die Gebührenpflicht ist nach dem Staatsvertrag allein an die technische Möglichkeit zur Inbetriebnahme der Geräten geknüpft, wie der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof am Montag in Mannheim urteilte.
Der SWR hatte den klagenden Discounter im Hinblick auf die Verkaufsaktionen einer Filiale zwischen April 1998 und März 2000 für jeweils eines der bei jeder Aktion angebotenen Geräte zu Gebühren von insgesamt 301,50 DM (154,15 Euro) herangezogen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hob den Gebührenbescheid und den Widerspruchsbescheid des SWR auf, weil auf Grund der firmeninternen Regelungen sicher gestellt sei, dass angebotene Geräte tatsächlich nicht in Betrieb genommen würden. Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt.
Gebührenpflicht auch ohne Beschallung im Supermarkt
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es auch beim gewerblichen Verkauf von Rundfunkgeräten weder darauf an, dass Programme tatsächlich empfangen würden, noch, ob eine hierauf gerichtete Absicht bestehe. Die Rundfunkgebühr entstehe vielmehr bereits dann, wenn die bloße Möglichkeit bestehe, Geräte etwa zu Vorführzwecken in Betrieb setzen und Programme empfangen zu können.
Rein technisch seien dazu aber auch die Verkaufsstellen von Discountern in der Lage, wenn sie Rundfunkgeräte bei Sonderverkäufen anböten; sie unterschieden sich insoweit nicht vom Fachhandel. Dass die Verkaufsstellen von Discountern bislang angewiesen seien, die Geräte originalverpackt zu belassen und nicht zu Prüf- und Vorführzwecken in Betrieb zu nehmen, sei rechtlich ohne Belang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ftd.de, Mo, 12.5.2003, 14:35
Aldi muss künftig Rundfunkgebühren zahlen
Bieten Discounter bei Sonderaktionen Radios und Fernseher an, müssen sie - ebenso wie der Fachhandel - Rundfunkgebühren zahlen. Die Supermarktkette Aldi klagte vergeblich gegen eine entsprechende Geldforderung des Südwestfunks (SWR).
Die Verpflichtung zur Gebührenzahlung gilt auch dann, wenn die Geräte in den Läden originalverpackt verkauft werden und keine Testvorführungen stattfinden. Grund: Die Gebührenpflicht ist nach dem Staatsvertrag allein an die technische Möglichkeit zur Inbetriebnahme der Geräten geknüpft, wie der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof am Montag in Mannheim urteilte.
Der SWR hatte den klagenden Discounter im Hinblick auf die Verkaufsaktionen einer Filiale zwischen April 1998 und März 2000 für jeweils eines der bei jeder Aktion angebotenen Geräte zu Gebühren von insgesamt 301,50 DM (154,15 Euro) herangezogen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hob den Gebührenbescheid und den Widerspruchsbescheid des SWR auf, weil auf Grund der firmeninternen Regelungen sicher gestellt sei, dass angebotene Geräte tatsächlich nicht in Betrieb genommen würden. Dem ist der Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt.
Gebührenpflicht auch ohne Beschallung im Supermarkt
Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es auch beim gewerblichen Verkauf von Rundfunkgeräten weder darauf an, dass Programme tatsächlich empfangen würden, noch, ob eine hierauf gerichtete Absicht bestehe. Die Rundfunkgebühr entstehe vielmehr bereits dann, wenn die bloße Möglichkeit bestehe, Geräte etwa zu Vorführzwecken in Betrieb setzen und Programme empfangen zu können.
Rein technisch seien dazu aber auch die Verkaufsstellen von Discountern in der Lage, wenn sie Rundfunkgeräte bei Sonderverkäufen anböten; sie unterschieden sich insoweit nicht vom Fachhandel. Dass die Verkaufsstellen von Discountern bislang angewiesen seien, die Geräte originalverpackt zu belassen und nicht zu Prüf- und Vorführzwecken in Betrieb zu nehmen, sei rechtlich ohne Belang. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
bitte die Lieferanten nicht vergessen - schnell abzocken
diese geldgeilen Säcke
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Sagt mal Jungs, wovon glaubt ihr wird das dicke Gehalt von der Nebels Carmen bezahlt ? Die Gebühren sind dringend notwendig, wenn sich das ZDF so ne teure Schreckschraube von der ARD abwerben will ! Unter 5 Mille per anno macht`s die ja nicht.
Ich bin stolz, ein Waldesel zu sein, der in diesem Land des Schreckens und des Grauens laufend eine auf die dumme Nuß bekommt!
ich auch...odo...ich auch!
ich auch...odo...ich auch!
@ SundanceKid
Unglaublich aber wahr,
hab ich auch gehört.
Das ist der Untergang!
Unglaublich aber wahr,
hab ich auch gehört.
Das ist der Untergang!
Wir werden uns noch wundern, auf welche Ideen der Abzocke die noch kommen werden, da sind die erfinderisch, egal ob SPD oder CDU - leider.
Das ruft nach einer Verfassungsbeschwerde.
Ich sehe absolut keine Rechtfertigung weshalb die Händler und nicht nur die für den Internetauftritt der Öffentlich-rechtlichen zahlen sollen. Und warum zahhle ich als Deutscher keine Rundfunkgebür, wenn ich im Ausland wohne und einen Empfänger bereithalte. Wo ist die Rechtfertigung dafür, dass wir für rund ein Dutzend öffentlich rechtliche Fernsehanstallten die Kosten bezahlen sollen?
Eine neue Verfassungsbeschwerde dürfte heute durchaus einen Sinn machen. Also los! Bescheid anfechten und gegen Ablehnung Klage erheben.
Ich sehe absolut keine Rechtfertigung weshalb die Händler und nicht nur die für den Internetauftritt der Öffentlich-rechtlichen zahlen sollen. Und warum zahhle ich als Deutscher keine Rundfunkgebür, wenn ich im Ausland wohne und einen Empfänger bereithalte. Wo ist die Rechtfertigung dafür, dass wir für rund ein Dutzend öffentlich rechtliche Fernsehanstallten die Kosten bezahlen sollen?
Eine neue Verfassungsbeschwerde dürfte heute durchaus einen Sinn machen. Also los! Bescheid anfechten und gegen Ablehnung Klage erheben.
#1
Das wundert mich kaum. Auch im dritten Reich mit der gleichgeschalten Justiz wurden Urteile gesprochen , so wie die Mächtigen dies wollten. Heute ist es mit der "unabhängigen" Justiz nicht viel anders. Man kann, wenn wenn man sich so einige Rechtsprechungen anschaut, auf jeden Fall den Eindruck gewinnen. Heute muß man sich das genehme Recht nur leisten können.
Das wundert mich kaum. Auch im dritten Reich mit der gleichgeschalten Justiz wurden Urteile gesprochen , so wie die Mächtigen dies wollten. Heute ist es mit der "unabhängigen" Justiz nicht viel anders. Man kann, wenn wenn man sich so einige Rechtsprechungen anschaut, auf jeden Fall den Eindruck gewinnen. Heute muß man sich das genehme Recht nur leisten können.
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