checkAd

    Mietrecht im Todesfall!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.03 14:01:28 von
    neuester Beitrag 25.06.03 12:52:29 von
    Beiträge: 7
    ID: 745.922
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 637
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 14:01:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      leider ist gestern mein Onkel verstorben.

      Da er unverheiratet und auch nicht gerade vermögend war hat mein Vater eine Sterbeversicherung abgeschlossen.

      Von der Sterbeversicherúng und einer Zahlung von ca.500 Euro der Krankenkasse wird das Begräbnis bezahlt.

      Jetzt meine Frage!!
      Kann dieses Geld von evtl. Gläubigern eingefordert werden oder ist es zweckgebunden(also für die Beerdigung).
      Mein Vater hat beim Amtsgericht die Erbschaft abgelehnt da der Vermieter auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten und vollst. Renovierung der Wohnung bestanden hat.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 14:38:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      WARUM wendest du dich nicht an den Versicherer :confused:

      DIE sollten es Dir sagen können.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 15:09:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das sog. Sterbegeld bzw. den Anspruch auf Auszahlung tritts Du gleich an das Beerdigungsinstitut ab - das wird dann verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 20:28:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      danke für Eure mühe.

      Die Sterbegeldversicherung haben wir abgetreten. Die eigentliche Frage ist aber ob irgendwelche Gläubiger darauf zurückgreifen können.
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 12:11:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Sterbeversicherung hat doch Dein Vater abgeschlossen und auch bezahlt. Also steht ihm doch auch das Geld zu.
      Warum sollte darauf jemand anderer Zugriff haben ?
      Die Beerdigung obliegt ihm als nächstem Anverwandten, wenn er sich dafür "gerüstet" hat gut so. Alles andere geht ihn nichts an, er hat zum Glück das Erbe ausgeschlagen.

      Beim Sterbegeld wäre ich dagegen nicht so sicher, weil es zunächst dem "Verstorbenen" zusteht. Dies würde ich in der Tat mal rasch dem Beerdigungsinstitut abtreten. Die haben dafür sowieso vorgesehene Vollmachtsformulare etc.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      FDA Zulassung für das CBD-Wunder?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 22:53:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @(s)pecunia
      danke!!
      Avatar
      schrieb am 25.06.03 12:52:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Versicherungsleistungen können grundsätzlich nicht gepfändet werden. (gibt einige Ausnahmen, hier aber uninteressant)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mietrecht im Todesfall!!!