Mietrecht im Todesfall!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.03 14:01:28 von
neuester Beitrag 25.06.03 12:52:29 von
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Hallo,
leider ist gestern mein Onkel verstorben.
Da er unverheiratet und auch nicht gerade vermögend war hat mein Vater eine Sterbeversicherung abgeschlossen.
Von der Sterbeversicherúng und einer Zahlung von ca.500 Euro der Krankenkasse wird das Begräbnis bezahlt.
Jetzt meine Frage!!
Kann dieses Geld von evtl. Gläubigern eingefordert werden oder ist es zweckgebunden(also für die Beerdigung).
Mein Vater hat beim Amtsgericht die Erbschaft abgelehnt da der Vermieter auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten und vollst. Renovierung der Wohnung bestanden hat.
leider ist gestern mein Onkel verstorben.
Da er unverheiratet und auch nicht gerade vermögend war hat mein Vater eine Sterbeversicherung abgeschlossen.
Von der Sterbeversicherúng und einer Zahlung von ca.500 Euro der Krankenkasse wird das Begräbnis bezahlt.
Jetzt meine Frage!!
Kann dieses Geld von evtl. Gläubigern eingefordert werden oder ist es zweckgebunden(also für die Beerdigung).
Mein Vater hat beim Amtsgericht die Erbschaft abgelehnt da der Vermieter auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten und vollst. Renovierung der Wohnung bestanden hat.
WARUM wendest du dich nicht an den Versicherer
DIE sollten es Dir sagen können.
DIE sollten es Dir sagen können.
Das sog. Sterbegeld bzw. den Anspruch auf Auszahlung tritts Du gleich an das Beerdigungsinstitut ab - das wird dann verrechnet.
danke für Eure mühe.
Die Sterbegeldversicherung haben wir abgetreten. Die eigentliche Frage ist aber ob irgendwelche Gläubiger darauf zurückgreifen können.
Die Sterbegeldversicherung haben wir abgetreten. Die eigentliche Frage ist aber ob irgendwelche Gläubiger darauf zurückgreifen können.
Die Sterbeversicherung hat doch Dein Vater abgeschlossen und auch bezahlt. Also steht ihm doch auch das Geld zu.
Warum sollte darauf jemand anderer Zugriff haben ?
Die Beerdigung obliegt ihm als nächstem Anverwandten, wenn er sich dafür "gerüstet" hat gut so. Alles andere geht ihn nichts an, er hat zum Glück das Erbe ausgeschlagen.
Beim Sterbegeld wäre ich dagegen nicht so sicher, weil es zunächst dem "Verstorbenen" zusteht. Dies würde ich in der Tat mal rasch dem Beerdigungsinstitut abtreten. Die haben dafür sowieso vorgesehene Vollmachtsformulare etc.
Warum sollte darauf jemand anderer Zugriff haben ?
Die Beerdigung obliegt ihm als nächstem Anverwandten, wenn er sich dafür "gerüstet" hat gut so. Alles andere geht ihn nichts an, er hat zum Glück das Erbe ausgeschlagen.
Beim Sterbegeld wäre ich dagegen nicht so sicher, weil es zunächst dem "Verstorbenen" zusteht. Dies würde ich in der Tat mal rasch dem Beerdigungsinstitut abtreten. Die haben dafür sowieso vorgesehene Vollmachtsformulare etc.
@(s)pecunia
danke!!
danke!!
Versicherungsleistungen können grundsätzlich nicht gepfändet werden. (gibt einige Ausnahmen, hier aber uninteressant)
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