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    Spekusteuer - Verlustvortrag, bitte um Aufklärung! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.03 17:39:35 von
    neuester Beitrag 31.08.03 15:01:34 von
    Beiträge: 24
    ID: 759.550
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      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:39:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich bin ganz durcheinander!

      Ich war heute beim Steuerfachmann
      (Mitarbeiter im FA und im Lohnsteuerhilfeverein, also kein Steuerberater).
      Er sagte mir, -nachdem ich meine Verluste aus 2002 (über 100 Orders)
      bzw. einen Verlustvortrag geltend machen wollte- dass Verlustvorträge nur noch 6 Monate vorgetragen werden können :mad:
      -(dabei bekomme ich die Orderdaten von Consors doch erst nach einem Jahr :cry: )
      ...er sei sich da ziemlich sicher und werde aber noch einmal nachfragen.

      In meinem Fall würde noch hinzukommen, dass ich gar keinen Anspruch darauf hätte,
      da ich im gesamten Jahr 2002 arbeitslos war und demnach
      keine Steuern gezahlt habe :confused: (was soll das denn damit zu tun haben? :confused: )

      Ich bitte deshalb um umfangreiche Aufklärung und Informationen!
      Wahrscheinlich muss ich dann nächstes Jahr die Steuererklärung selber machen,
      wenn der Verein das nicht auf die Reihe kriegt.

      Bald kennt sich auch niemand mehr in einem einzigen Bereich des Steuerdschungels aus :mad::cry:

      PS: Faierweise muss ich sagen, dass er unter seinen 500 Kunden nur noch einen weiteren Spekulanten hat:eek:
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:42:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:

      Nach derzeitiger Rechtslage sind Verlustvorträge unbegrenzt vortragbar


      Wie soll man eine Verlustvortrag 6 Monate vortragen wenn man nur 1mal/Jahr veranlagt wird ;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:45:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grundlage ist §23 Abs.3 EStG

      Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:54:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      ;) gib gar nichts an,noch ist alles in der Schwebe,(Verfassungswiedrig)aber auf eigenes Risiko.nur die "kleinen geben es an,die grossen,sind doch nicht behämmert.:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:55:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      warum soll er es nicht angeben wenn er doch eh einen verlustvortrag hat ?

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      schrieb am 30.07.03 18:05:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ;) damit sie richtig nachforschen,he?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:08:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du solltest nicht zwingend von Deiner Situation auf andere schliessen ;)

      Nicht JEDER ist ein notorischer Hinterzieher
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:09:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      er hat auch ein recht darauf, daß der verlust festgestellt wird - ob er einkünfte hat oder nicht.
      schließlich kann er den verlust in den folgenden jahren vielleicht einmal brauchen um ihn mit gewinnen zu verrechnen.
      also frisch ans werk und per steuererklärung beantragen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:11:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wie ist das eigentlich mit Spekulationsverlusten aus 2001. Hatte bislang vergessen meine Spekualtionsverluste 2001 geltend zu machen. Kann ich das jetzt noch nachholen, oder ist es zu spät?
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:26:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      @nett: Deine Verluste für 2001 kannst Du geltend machen, solange Deine EKST von 2001 noch nicht rechtskräfig ist,d.h. solange Du noch keinen Bescheid bekommen hast. Wenn Du noch gar keine EKST-Erklärung abgegeben hast, kannst Du das noch tun und dort Verluste geltend machen.

      @MrRipley: Deinen sog. Steuerfachmann kannst Du in die Tonne treten. Alle Verluste aus dem Vorjahr kannst Du Dir vortragen lassen. Voraussetzung: Es handelt sich um kurzfristige Verluste, d.h. zwischen Kauf und Verkauf liegt max. ein Jahr, diese werden mit den kurzfristigen Gewinnen aus dem Jahr verrechnet und den Saldo gibst Du in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) an.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:31:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mr Ripley, danke dass Du am Ende nicht auch meine heissgeliebt Kate Blanchet ( meridith) ueber dem Jodran geschickt hast ;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:32:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mr Ripley, danke dass Du am Ende nicht auch meine heissgeliebt Kate Blanchette ( meridith) ueber den Jodran geschickt hast ;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:42:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,
      also die Verluste aus dem Jahre 2001 kannst du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr gültig machen!
      Ganz sicher nicht wenn du deine Einkommensteuererklärung für 2001 schon gemacht und somit abgeschlossen hast.

      Evtl. macht das Finanzamt eine Ausnahme wenn du noch nie zuvor überhaupt eine Steuererklärung gemacht hast. Aber selbst das kann ich mir in der gegenwärtigen Finanzlage kaum vorstellen.

      Bitte bedenke das ab 2002 das sogenannte "Halbeinkünfteverfahren" gilt! Das heiß Verluste und Gewinne werden bei in- und ausländischen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nur zur Hälfte anerkannt.

      Das ist somit jetzt "als legaler Bürger" für dich doppelt argerlich! Da du in 2000 (und zum großen Teil auch noch in 2001!) die Verluste noch in voller Höhe als Verlustvortrag hättest geltend machen können!
      Das heißt:
      Hättest du 2000+2001 die Verluste voll abgesetzt, hättest du diese jetzt in doppelter Höhe mit zukünftigen Gewinnen gegenrechnen können!

      Hätte, wäre, wenn ... nützt nix mehr...
      Fakt ist das bei dir die halben Gewinne/Verluste bis zu einer Höhe von 512Euro (Bei zusammenveranlagten Ehepartnern kann man das sogar noch verdoppeln, da jeder einzeln diesen Freibetrag hat) nicht relevant sind...alles darüber schon.

      Hoffe das ist jetzt klarer?
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 18:51:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich zähle mal ganz einfach die Fakten auf, die mich betreffen:

      Alles aus 2002:
      A - kein Einkommen da arbeitslos
      (Einkommen evt. nur aus Spekugewinnen, aber diese wurden durch die größeren Verluste wieder mehr als "wettgemacht" )
      B - Über 100 Trades mit Aktien(viele an deutschen Börsen, ein paar in den USA u. Kanada)
      C - ein paar Trades mit Fonds(diese wurden noch nicht verkauft)
      D - es kam zu vielen Teilkäufen und Verkäufen
      /wahrscheinlich ein paar innerhalb u. ein paar ausserhalb der Spekufrist(die ausserhalb der Frist wurden logischerweise erst in 2003 oder garnicht realisiert)
      E - bei meiner anderen Depotbank wurden keine Gewinne oder Verluste innerhalb der Spekufrist realisiert - ausser einmal ein Gewinnverkauf. (Das gleiche Papier wurde wenig später bei der anderen Bank wieder gekauft, und in 2003 mit Verlust verkauft, insgesamt also ein Gewinn bei diesem Papier) ...- allein hieran sieht man schon die Komplexität dieses Verfahrens :cry:



      Fragen:
      1 - bis wann kann ich die überwiegenden 2002er-Verluste, die innerhalb der Spekufrist realisiert wurden mit Gewinnen verechnen, und mit welchen Gewinnen kann/muss ich verrechnen?

      2 - wer erklärt dieses ganze Drumherum in leicht verständlichem Deutsch, so dass auch Laien es verstehen können? :rolleyes:

      3 - mit welchem vom FA-zertifizierten
      (First-In-First-Outmethode etc. )
      PC-Depotverwaltungsprogramm kann ich selber meine SpekuGewinne und -Verluste ausrechnen, so dass das Finanzamt/der Lohnsteuerhilfeverein diese auch annimmt?
      ...mir fällt da WISO und der MarketMaker ein, gibt es Alternativen oder sind die beiden Programme nicht zu schlagen.
      Da die Consors-Orderdaten als Exceldatei geschickt wurden, ich aber nix damit anfangen kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als alle Trades einzeln in das Programm einzutragen :rolleyes:

      5 - oder lohnt sich für mich der ganze Aufwand vielleicht garnicht, obwohl der Gesamtjahreserlust für mich schmerzlich ist(grob geschätzt wahrscheinlich ein mittlerer bis oberer 5-stelliger €-Betrag)

      4 - habe ich was Wichtiges vergessen?


      Im Vorraus dankend
      Mr Ripley
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 19:03:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @WCMinsider

      Dick war doof, und wer doof ist, muss meiner Ansicht nach sterben ;),
      Dick ging mir total auf den Geist, was mir aber erst auf dem Boot klar wurde.
      Meridith war solch ein hübsches holdes Mädchen,
      dass ich Ihr nichts anhaben konnte.
      Da viel mir die Wahl nicht schwer, mich für den Anderen,
      (der Name fällt mir nicht mehr ein-zulange her) :rolleyes:, zu entschliessen

      Tom alias Robert and Dick :D

      (Robert ist die andere Person namens Ripley, sie hat mit Tom nichts zu tun, nur der Zeitraum des Geschehens könnte in Etwa passen)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 20:00:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Meredith ist ja auch wirklich zum verlieben ..besonders ihre einladung zur Oper hat mich total hingerissen ;)

      Du Gluekspils ;)

      ..einer der besten Filme in meinen Augen ;)

      Mingelas Meisterwerk :D
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 21:13:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      @MrRipley:
      Ich antworte zu deinen Fragen mal nach bestem Wissen:

      1-bis wann...
      Wie Romy oben schon exakt angegeben hat:
      Gewinne/Verluste werden nur dann berücksichtigt wenn zwischen Kaufdatum und Verkaufsdatum desgleichen! Wertpapiers oder Fonds max. 365Tage liegen.
      Bei vielen Transaktionen lohnen sind für dich aber auch die Transaktionskosten (und alles was damit sonst zu tun hat wie Depotgebühren, anteilige Internetkosten etc.) als Verluste anrechen- und vortragbar!

      Gewinne können nur mit Verlusten innerhalb desgleichen Jahres (01.01. - 31.12.) verrechnet werden. Alles längerfristige Verrechnen geht nur über einen genehmigten Verlustvortrag des FA (fehlt dir ja jetzt noch).

      Bei Teilverkäufen und/oder Nachkäufen wird es richtig kompliziert!
      Es wird (wenn keine andere klare Festlegung nachweisbar ist - wie getrennte Konten für gleiches Papier o.ä.)in der Regel davon ausgegangen, das die zuerstgekauften Teile auch als erstes wieder verkauft wurden.

      2-wer erklärt...
      Das Thema ist so kompliziert, das ich auch beim Finanzamt selbst auf teilweises Unwissen gestossen bin (z.B. Halbeinkünfte Innland/Ausland in 2001 etc.). Also mach dir nicht zu viele Hoffnungen auf leichtes Erklären. Bei Kleinanlegern sehen die Finanzämter hier aber häufig über kleine Fehler hinweg. Also rechne im unaufklärbaren Zweifel zu deinen Gunsten und erläutere es kurz dem FA das du es so gemacht hast.

      3-Bei deinen vielen Teilverkäufen kann ich dir nur das WISO Programm empfehlen (benutze es auch). Dort wird es gut erklärt aber zumindest richtig gemacht (Teilkäufe, -verkäufe bleiben aber eine komplizierte Materie!) und auch vom FA anerkannt. Sogar Onlineübertragung der Steuererklärung ist möglich.
      Wird aber für dich wohl ´ne Fleißarbeit werden alles einzugeben!

      5-lohnt es sich...
      Klar lohnt es sich wenn du steuerehrlich bleiben/sein willst! Die Spekuverluste in 5-stelliger Höhe können meines Wissens ja auch z.B. mit späteren Grundstücksspekul. einkünften verrechnet werden (ist nicht auf Aktien beschränkt).
      Du kannst nur die Verluste nicht direkt steuermindernd geltend machen, aber zumindest zukünftige Gewinne legal kompensieren und damit steuerfrei halten!

      Klar war es für die Katz wenn die Politik alles über den Haufen wirft und das Verrechnen einfach rückwirkend abschafft. Aber hiervon ist nicht auszugehen, da es dann wohl heftigen Widerstand vor den Finanzgerichten geben wird.
      Schließlich haben sie ja auch vorher die Gewinne in 2000 versteuert und zahlen dir das ja dann auch nicht zurück. :D

      Gruß Tatze
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 18:14:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      einiges ist klar!

      Mein Steuermann hat mir heute bestätigt, dass die Verluste unbegrenzt vortragbar sind.
      Ihm schaudert nur vor den über 100 Teil- Käufen und Verkäufen. Er sagte, dass man das auf Excelbasis erechnen kann.
      Wenn er es aber nicht auf die Reihe kriegt, muss ich mir ein eigenes Programm zulegen :rolleyes:

      Steuermann sagte mir, dass WISO gut ist.
      Ich sage, dass MarketMaker gut ist(die Demoversion ist gestern abgelaufen :cry:, und stürzt dauernd ab)
      MM kostet leider um die 240€ und mehr!

      Wer kann mir eine Alternative empfehlen?

      PS: Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, dass ich die Verluste EINES Jahres zzgl. aller Pauschalen, Finanzzeitschriften, I-netKosten und Programmkosten ausrechnen muss, um diese quasi als GUTSCHRIFT mit möglichen Gewinnen der Folgejahren zu verrechnen?


      Gruß
      MrRipley
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 18:24:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Jetzt kommt noch erschwerend hinzu, dass ich für 2002 definitiv eine Steuererklärung machen muss, da ich im Dez. zwar arbeitslos war, aber keine Leistung bezogen habe.
      Für max. 40€ Dividenden und Zinserträge in 2002 :laugh:

      Heute wollte mich das Arbeitsamt nach Strich und Faden verarschen, als es einen älteren Antrag auf Al-hilfe für mickrige zwei Monate ablehnte.
      Die hatten doch für mich tatsächlich einen Freibetrag errechnet, der mich 15 Jahre jünger macht :laugh:,
      natürlich war mein damaliges "Vermögen" über dem Freibetrag.

      Die scheinen heuer jeden abwimmeln zu wollen, der zu dumm für einen Widerspruch ist :rolleyes:
      Aber der Widerspruch wird saftig.
      Da arbeitet man sich halb kaputt, ist bereit, für Stundenlohn täglich 80Km zum Arbeitsort zu fahren, zahlt seine Beiträge regelmässig und schreibt hundert Bewerbungen, und dann sowas.

      Sollten die doch mal lieber bei den Faulen ansetzten, die zuviel Zeit haben........:mad:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 22:32:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi Mr.Ripley,

      also zu deinem Statement:
      ... Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, dass ich die Verluste EINES Jahres zzgl. aller Pauschalen, Finanzzeitschriften, I-netKosten und Programmkosten ausrechnen muss, um diese quasi als GUTSCHRIFT mit möglichen Gewinnen der Folgejahren zu verrechnen?....

      Ja fast richtig, mit eben der von mir zuvor beschriebenen Ausnahme: Verluste/Gewinne von Aktien die außerhalb der Spekufrist lagen (Kaufdatum bis Verkaufsdatum mehr als 12Monate) sind nicht mehr anrechenbar!
      Falls du also keine Langfristinvestments mit mehr als 12 Monaten Haltefrist hattest ist deine Aussage völlig richtig.
      Ansonsten würde ich das deinem zukünftigen Programm überlassen...das sollte das alles von selbst richtig machen wenn du alles richtig eingibst.

      Ansonsten auch richtig: die I-net Kosten und auch die Anschaffung von z.B. WISO o.ä. sind ebenfalls anrechenbar.

      Wie gesagt WISO habe ich im Abo und kann es so aus eigener Erfahrung auch empfehlen, da es mittlerweile durch die Video-Erläuterungen und gute Hilfe den Dschungel schon ziemlich erleuchtet.
      Alternativen kann ich dir leider mangels Testerfahrung nicht nennen....aber da gibts bestimmt noch andere hilfreiche User hier?!

      Gruß Bullentatze :)
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 11:31:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi,
      so wie`s aussieht in den Diskussionen hier, ist die Situation so:
      1. Man muss man keine Strafe, wenn man nachträglich auffliegt.
      2. Das Berechnen der Gewinne ist bei Teilverkäufen und Teilkäufen extrem kompliziert, das können die Finanzämter mangels Know-How gar nicht.
      3. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen ja auch extrem gering.

      Ich mach das so, dass ich eine Summenüberschlagsrechnung mache und abschätze, ob ich insgesamt Gewinne habe (ich gehe dabei davon aus, dass alle Verkäufe steuerpflichtig sind und ziehe dann die sicheren steuerfreien Gewinne ab). Zusammen mit der Strategie, Gewinner über ein Jahr zu halten und Verlierer vorher zu verkaufen, habe ich es bisher immer geschafft einen Spekuverlust zu haben.

      In der Steuererklärung gebe ich dann gar nichts an (muss ich ja bei Verlusten auch nicht).

      Vorteile:
      - reines Gewissen
      - keine Bürokratie
      - gute Erfahrungen in 7 Jahren

      Hiffe das hilft Euch,
      Gruß Helmuut
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 14:27:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Dank Euch


      @ den Vorposter
      1. Man muss man keine Strafe, wenn man nachträglich auffliegt....

      was soll denn das bedeuten?
      wer fliegt denn nachträglich auf, meintest Du damit mich?:rolleyes:

      aber wenn Du Verlierer innerhalb eines Jahres verkaufts, machst Du doch auch einen Verlustvortrag, ansonsten wär man ja blöde, oder habe ich das falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 03.08.03 15:07:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      Nach h.M. können Verluste trotz rechtskräftigem Bescheid auch Jahre später noch mit einbezogen werden. Gab doch dieses oder letztes Jahr ein Urteil, wo nicht erklärte Gewerbeverluste nach Jahren mit einem späteren Gewinn verrechnet werden durften. Das gleiche soll wohl auch für 23er Einkünfte gelten.
      @ 19: Du musst keine Erklärung abgeben.
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 15:01:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Frage:

      Ich habe mehrere Depots bei mehreren Banken - einmal zum traden, einmal bei meiner Hausbank und bei einer Fondgesellschaft(über die Hausbank) und einmal bei der Tradingbank ein Fondssparplan-Depot.
      Eventuell könnten später weitere hinzukommen!

      Wie muss ich meine Gewinne/Verluste verteilen bzw. berechnen.
      Z.B. bei WISO-Börse - muss ich ALLE im Jahre 2002 angefallenen Transaktionen in eine einzige Datei eingeben und berechnen lassen, oder muss ich für jedes Depot einzelne Aufstellungen/Berechnungen anstellen?


      MfG

      R. Ripley


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