checkAd

    Beteiligungsformen wie Genussrechte oder KG-Modelle bekommen Probleme - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.03 15:10:49 von
    neuester Beitrag 22.02.04 19:33:01 von
    Beiträge: 27
    ID: 778.883
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.677
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 15:10:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Quadriga wird vielleicht bald schwierigkeiten mit dem vertrieb in deutschland bekommen. wie ich gehört habe will die bafin solche konstruktionen, wo nicht eine bank als emittent auftritt (wie z.b. bei zertifikaten)zum vertrieb verbieten.
      auch all die KG-Modelle werden wohl davon betroffen sein.
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 15:39:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      hehehe
      Bafin der verlängerte Arm der Bankenlobby?
      Dei Banken tüten die Produkte doch nur um und knallen noch einen eignenen Gebührenrahmen drumrum. So wie beim neuen DEKA-Zerti, das sich auf MAN Systeme bezieht.
      Schon länger bestehende Zerties der Banken auf "alternative Anlagen" scheinen auch nich der Renner zu sein. Ich kenne keines, das besser ist als die Genussschein-, Fonds- oder KG-Konstrukte. Kennnt jemand gute Zertis?

      mfg gutglck
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 16:26:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      glaube schon, dass vom prinzip her betrachtet der zwang zum bankenprodukt gut ist. eine bank bietet doch prinzipiell als emittent dem anleger mehr sicherheit als die anderen gesellschaften. glaube kaum das eine bank mit einem zertifikat verschwindet und den anleger im regen stehen läßt. bei genussscheinen oder
      kg-modellen wäre dies prinzipiell eher möglich rein aus sicht des anlegerschutzes betrachtet.
      sicherheit und verwaltung kostet immer mehr geld, aber muss wohl in der heutigen welt notwendiger weise immer mehr angewendet werden.
      es geht hier nicht um eine diskriminierung von gesellschaften, sondern alleine darum dem anleger mehr sicherheit zu bieten.
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 18:53:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      "...eine bank bietet doch prinzipiell als emittent dem anleger mehr sicherheit als die anderen gesellschaften,......"


      ahahhahahaha :laugh:

      der Witz war gut hahahahaha ich befürchte fast der weiß nicht was er spricht :(

      ähaaa Quadriga GCT - Banque Colbert (Luxembourg) S.

      http://www.quadriga.at/downloads/Prospekt_Quadriga_GCT_SICAV…

      ausser mehr Kosten die ja die Bank kassiert seh ich keinen Vorteil !
      Denn wenn ich einen Genußschein mir ansehe schaut man sich an wer sind die über wen handeln die wer prüft es und wie ist der Geldverlauf .... (Kurzfassung)

      hier ein Beispiel http://www.securaway.com/tcm/

      und hier im Detail http://www.securaway.com/tcm/pdf/eckdaten.pdf ...
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 20:07:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      halihalo,

      beim zerti erfolgt ja immer anlehnung an das basisinvestment.fällt dieses zb durch manipulation ins bodenlose,gibts fürs abgeleitete zerti auch nichts mehr.

      m.a.w. du hast das risiko des basisinvestments und das insolvenzrisiko des zertiemittenten!

      und:die meisten basisinvestments (fonds) sind sondervermögen während zertis nur inhaberschuldverschreibungen sind.(nur schuldrechtlicher zahlungsanspr. gg den emittenten)

      genaugenommen halten bei den zertis die banken nur nochmal die hand auf,ohne wirklich etwas zu leisten und grund für den boom ist nichts anderes,als die nichtzulassung der hedgefonds in deutschland.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1480EUR +0,68 %
      Hat East Africa bisher nur an der Oberfläche gekratzt?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.09.03 20:56:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Denn wenn ich einen Genußschein mir ansehe schaut man sich an wer sind die über wen handeln die wer prüft es und wie ist der Geldverlauf .... (Kurzfassung)

      sage das mal den bafinbeamten,vielleicht hören die auf einen spezialisten:laugh:

      warten wir mal ab was da noch kommen könnte, die deutsche beamtenprofis werden es gemeinsam mit den banken zum wohle für ......schon richten :(
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 08:05:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      tanteelse
      kannst du mir erklären warum dann die zertis in großer stückzahl in deutschland für die bafin was "sauberes" sind und die KG-modelle oder die genussrechte, auch wenn diese gut konstruiert im sinne für den anlegerschutz wie z.b. mit banken als kontoführer und wirtschaftsprüfer für die bewertungen, wahrscheinlich in zukunft scharf vom bafin angegangen werden?

      könnte es nicht sein, dass......:confused:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 08:43:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer sich die Konstruktionen im Detail ansieht bekommt teilweise Gänsehaare.

      So werden bei einem bekannten Hedgefonds-Genussschein die Gelder der Anleger als Nichtrückzahlbarer Gesellschafterzuschuss an eine Firma auf den Cayman Inseln überwiesen (Wenn ich mich recht erinnere).

      Viel Spaß, wenn es mal zu Unregelmäßigkeiten kommt. Dann heisst es Geld ade.

      Wer in solchen Produkten mehr als ein paar Kröten anlegt, der geht ein unkalkulierbares Risiko ein.

      Bei aller Kritik an der Banken- und Fondslobby: Da gefallen mir Fonds und Zertifikate renommierter Banken schon sinnvoller. Schliesslich hat eine renimmierte Bank einen Namen zu verlieren.

      Und was die Gebühren der bösen Banken angeht, so sind diese bestimmt auch nicht höher als wenn ein unbekannter Anbieter eine Anlage ab USD 250.000 so in eine KG oder sonst was packt, so dass sie ab EUR 2.500 gezeichnet werden kann. Allerdings ist das verschwinden der Bank sehr viel unwahrscheinlicher.

      ... Nein, ich arbeite weder bei einer Fondsgesellschaft noch bei einer Bank ...
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 09:19:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      7 u. 8

      uber windige konstrukte brauchen wir nicht zu reden,auf die gibts soeiwso kein zertifikate,und wenn doch ,dann würden die ja wie bereits erwähnt ebenfalls wertlos.

      ansonsten,halihalo,ist mir tatsächlich völlig schleierhaft,welcher verbraucherschutz-gedanke dahinter stecken soll,daß bspw.eine direktanlage in 2 hedgefonds von man (ohne ausgabeaufschlag)in deutschl. nicht zugelassen ist,ein auf genau diese beiden fonds bezogenes zerti der deka mit 4 oerd5? % aa aber verkauft werden darf ,obwohl zum risiko des wertverlustes der fonds noch das der insolvenz der deka kommt.

      übrigens verlangen die sogar noch 18% erfolgshonorar,obwohl sie auf die wertentwicklung der fonds keinerlei einfluss haben.

      findet das amt prima,ist aber doch nur folge von lobby-einfluss.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 09:34:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      was ist eine bank ?

      eine bank ist ein auf gewinn ausgreichtetes unternehmen das an der börse zu meist notiert und daher den anlegern verpflichtet ist

      daher ists verständlich das man alles ausnützt um sich vorteile zu verschaffen -gegen andere egal ob privat-KG- oder andere banken...

      was die riesen sauerei ist das das scheinbar bafin aus bankleuten besteht die nicht unabhängig zum schutze des anlegers agieren -sondern den banken auch noch den rücken stärken - die hauptaufgabe der banken ist schon lange verlohren gegangen - sich um den geldverkehr und um die kreditvergabe zu kümmern
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 10:18:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da kann man wirklich manchmal den Eindruck gewinnen, dass das BaFin und das Großbankenkartell Hand in Hand unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes lästige Konkurrenz sich vom Halse schaffen wollen.

      Aber andererseits wer undurchsichtige Dinge anbietet und sich durch Schleichwege der Aufsicht des BaFin entzieht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er dann Probleme bekommt. Das verschärfte Vorgehen des BaFin betrifft aber vorrangig nicht registrierte Anlagefirmen aus Nicht-EU-Ländern, weniger die von einem zugelassenen Vermögensverwalter vermittelten bzw. verwalteten Anlagen.
      Quadriga ist ein zugelassenes Institut, die meisten KG-Modelle werden von einem Vermögensverwalter (zumindest als Strohmann) gemangt, so dass es hier wohl weniger Probleme gibt.
      Aber spätestens ab nächstes Jahr sind die KG-Modelle und Genussschein-Konstrukte eh "tot", da dann offiziell Hedgefonds angeboten werden können, und niemand mehr auf mehr oder weniger windige Konstrukte setzen braucht.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 12:48:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja alles nicht so einfach, alles unter einen hut zu bekommen.

      was mich eigentlich wundert, dass geschlossene fonds, die letztendlich auch nur als finanzgeschäft arbeiten weiterhin tolle schiffe, stillstehende windräder, leere bürogebäude usw. vertreiben und hierbei oft auf staatskosten über steuerliche verlustzuweisungen dem anleger den schein einer top anlage vermitteln können.

      warum passiert hier von staatswegen so wenig?
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:21:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ 11

      Aber spätestens ab nächstes Jahr sind die KG-Modelle und Genussschein-Konstrukte eh " tot" , da dann offiziell Hedgefonds angeboten werden können, und niemand mehr auf mehr oder weniger windige Konstrukte setzen braucht.

      das ist auch so eine glanzleistung. für privatanleger ist nur die möglichkeit der anlage in dachfonds vorgesehen.

      die sind dann so breit/gegenläufig aufgestellt,daß praktisch gar nichts mehr passiert, wie bei fast allen zertis ,die es jetzt gibt.

      aber prima gebühren für die dachfonds-gesellschaften,ohne daß sie die geringste ahnung vom hedge-geschäft haben müssen.

      da stellt sich wirklich die frage,wer vom gesetzgeber eigentlich geschützt werden soll.

      aber immerhin ist es wenigstens lustig,daß ausgerechnet unsere sog. regierung sich berufen fühlt ,uns in finanzfragen zu schützen. da fühlt man sich doch gleich besser.
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 21:05:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      könnte es sein, dass das bafin sich über geltendes recht hinweg setzt?

      genussrechte werden, nachdem diese über 10 jahre bestand in deutschland hatten, nun als bankgeschäfte definiert.

      auszug aus einem rundschreiben:

      Wie mir persönlich von einem Mitglied aus dem Beirat der BaFin mitgeteilt wurde, arbeitet das BaFin unter Führung des Präsidenten Sanjo daran, den "gesetzesumgehenden" Anlageformen, die nicht mindestens unter der Führung eines Institutes arbeiten, den "Stecker" raus zu ziehen.

      Dies traf diesen Monat als eine der Ersten .... die nun abgewickelt werden.

      Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass andere folgen werden. Die BaFin wird sich die „Hoheit“ über die Finanzinstrumente nicht entziehen lassen, zumal mit Besorgnis erregender Geschwindigkeit neue Personengesellschaften, die nicht KWG konform sein dürften, entstehen.


      für was brauchen wir denn nun noch den gesetzgeber, die bafin wird es auf grund seiner hausmacht schon richten :laugh:
      und da die verwaltungsgerichte mit diesen themen von der sachkenntniss her betrachtet überfordert sein könnten.....
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 08:58:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      Statt Zertifikate würde ich immer Indexaktien kaufen.

      Gehörten m.E. zum Sondervermögen, bei Insolvenz einer Bank sind die Kunden nicht betroffen.
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 13:44:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      nach K1 scheint es nun auch Jaeger erwischt zu haben.

      BAFIN hat die Rechtsanwälte Henningsmeier zum Abwickler, der
      von Jaeger Research unter ihrem eigenen Namen oder unter dem Namen der Jaeger Research Ltd. ohne die erforderliche Erlaubnis gmäß §32 Abs. 1 KGW betriebene Bankgeschäfte,bestellt.
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 19:25:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      bin mal gespannt wann quadriga fällig ist, gibt doch auch genussrechte raus oder nicht?

      das was hier sich abspielt muß mit vielen fragezeichen betrachtet werden?????????????????????????????
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 00:23:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      viele fragezeichen schreiben kann jeder,das hilft aber niemand.

      jaeger hatte anscheinend nicht die nach 32 kwg erforderliche erlaubnis,finanzdienstleistungen zu erbringen.deshalb schreitet die bafin jetzt gem. 37 kwg ein.

      das hat aber nicht das geringste mit dem modell der genussrechte zu tun,das jaeger m.w. auch gar nicht verwendete.

      also keine panik.
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 01:49:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      nun gut, dann melde ich mich halt auch mal wieder zu wort:

      1. es sind meines wissens alle modelle betroffen, bei denen der geschäftssitz im ausland liegt und bisher hier im inland ein vertrieb/finanzdienstleistung stattgefunden hat. die grundlage hierfür ist eine neue richtlinie des bafin, einzusehen und nachzulesen hier: http://www.bafin.de/presse/pm03/030916.htm
      und da weder jaeger, noch k1 noch quadriga (meines wissens) eine erlaubnis nach §32 KWG besitzen wären prinzipiell alle davon betroffen.

      am besten ich fügs ein:

      Präzisierung der Verwaltungspraxis zu § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG
      Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG - bedarf einer schriftlichen Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Von einem "Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland" gehe ich dabei nicht nur dann aus, wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, sondern auch dann, wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und sich im Inland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmen und/oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

      2. mich wundert, dass die bafin bzgl. jaeger auf ihrer homepage noch keine entsprechende mitteilung herausgegeben hat. ich konnte zumindest nix finden.

      3. denke ich, dass zumindest k1 wieder mal dagegen klagen wird, wie schon so häufig! und jaeger dann vielleicht auch.

      4. möchte ich gerne wissen wo das im gesetz steht, was die bafin da jetzt macht!!! Vor allem stört mich im oben zitierten satz das wörtchen "ich" im zusammenhang mit "gehe davon aus". klingt nicht wirklich überzeugend und lädt geradezu dazu ein, den sachverhalt vor gericht überprüfen zu lassen.

      5. bin ich mal gespannt was als nächstes kommt!

      in diesem sinne noch ein schönes wochenende

      Tirit
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 12:18:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ tirit,

      m.e. hat die neue auslegungsrichtlinie zu 32 kwg mit den jetzigen vorfällen nichts zu tun.
      sie bezieht sich nämlich nur auf anbieter aus staaten ausserhalb des europ. wirtschaftsraumes (ewr),was auf jaeger k1 k2 quadriga nicht zutrifft.

      ausserdem erfolgte die untersagung und einstellungsanordnung bei k1 k2 schon am 3.7.03 während die neue auslegungsrichtlinie vom 16.9.03 stammt.

      bei jaeger weiß ich es nicht genau,da sich aber wohl schon ein abwickler gemeldet hat,ist anzunehmen,daß diese verfügung auch schon vor dem 16.9 erging.

      es dürfte also so gewesen sein,daß jaeger überhaupt nie eine genehmigung besaß und die mühlen hier etwas langsam mahlten.

      etwas unklar ist`s bei k1 und k2,die schon so lange laufen,daß man eigentlich denken sollte, daß dies nicht ohne den segen der bafin geht, und daß evtl.eine ursprünglich vorhandene erlaubnis entzogen wurde.(im zusammenhang mit den prozessen um die anlagekonstruktion?).

      gerade darauf deutet die pressemitteilung der bafin -übrigens erst vom 5.9. ! - aber gerade nicht hin, sondern ist so formuliert,als hätte nie die erlaunis vorgelegen.

      dann fragt sich aber, wieso die dann seit 1996 zugucken ohne etwas zu unternehmen.

      wie dem auch sei,wenn der schutz sich nur auf die einhaltung von formalien bezieht, und auch das erst nach etlichen jahren des geldeinsammelns,dann bringt das für die anleger in gut laufenden investments bloß nachteile.

      wie gesagt glaube ich aber, daß bei k1 k2 jaeger auch materiell einiges nicht korrekt lief.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:09:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      nun ist es offiziell

      Quelle: www.bafin.de


      Bundesanstalt für
      Finanzdienstleistungsaufsicht

      --------------------------------------------------------------------------------

      Pressemitteilung vom 09. Oktober 2003
      BaFin untersagt der Jaeger Research GmbH und Herrn Mario Jaeger das Finanzkommissionsgeschäft
      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

      Herr Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd., London, Genussrechte an der Jaeger Research Ltd. an. Das Genussrechtskapital nahm die Jaeger Research GmbH entgegen; es sollte in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, angelegt werden. Nach Angaben von Herrn Jaeger haben rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt.

      Damit betrieben Herr Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

      Die BaFin hat zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier ist damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die o.a. Gesellschaften verfügen weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.

      Zum Schutz der Anleger darf Herr Jaeger darüber hinaus weder

      im eigenen Namen noch


      als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch


      als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder


      als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas,
      den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.

      Die Entscheidungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.


      --------------------------------------------------------------------------------
      Bonn/Frankfurt, den
      09. Oktober 2003


      Tirit
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 12:38:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Warum hat J.R. eigentlich keine Klage dagegen eingereicht ?
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 15:34:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      fakt ist, dass die verwaltungsgerichte dem bafin hörig sind, weil sie fachlich überfordert sind.
      so hat. z.b. auch G.A.M.A.G. schon zwei prozesse verloren. die streitigkeiten werden wohl alle vor dem oberstern gericht entschieden werden müssen.

      eine kleine gesellschaft hat hier kaum eine chance dies durch zu boxen, weil die rechtsbeistandskosten sehr hoch sind.

      das bafin spricht immer von anlegerschutz und genehmigt gleichzeitig rechtsanwaltabwicklungsgebühren in
      6-stelliger höhe usw.

      verbraucherschutz absolut o.k. aber was unter diesem deckmäntelchen tatsächlich alles abgeht ist teilweise schon bedenklich :cry:
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 21:28:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also sorry, wenn etwas Finanzkomissionsgeschäft ist, dann ist das auch nicht durch ein Gericht anders zu sehen. Wenn man dafür keine Erlaubnis hat, muss man sie entweder vorher beantragen oder eben diese Geschäfte nicht machen. Kann auch nicht sagen, hab keinen Führerschein, wenn ich Autofahre und erwischt werde, dann verklage ich die Behörde. Was soll das?
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 13:25:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      auch sorry, so einfach ist die sache wohl in manchen fällen nicht zu vergleichen.
      die frage müsste vielleicht eher lauten:
      gestern richtig geparkt und heute steht dort ein parkverbotsschild, weil die behörde plötzlich eine andere denkweise definiert.

      es ist manchmal für einen aussenstehenden nicht erkennbar was wirklich sache ist.
      Avatar
      schrieb am 21.02.04 08:38:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Manche Sachen sind von Anfang an nicht 100% durchdacht worden und standen schon immer in Bezug auf Rechtssicherheit auf der Kippe. Wenn etwas als Fremdkapital deklariert ist, dann ist das eben Finanzkomissionsgeschäft. Auch dann wenn sich das BaFin nicht von Anfang an dran gemacht hat das durchzusetzen und dagegen vorzugehen. Dass man dann von Seiten des BaFin so riguros vorgeht und nicht in der Art des Bestandsschutzes operiert, halte ich wiederum für etwas überzogen, sofern Unternehmen ihr Geschäft im Sinne des Anlegers einwandfrei durchgeführt haben. Da finde ich die zahlreichen Verlustbringenden Vermögensbetreuungen seitens irgendwelcher Berater bedeutend ernstzunehmender. Also ganz nach dem Motto: Bin schon immer 30 schneller gefahren, wieso blitzen die da jetzt, hab niemand beträngt, die Straße ist leer und kerzegerade. (Um beim Thema zu bleiben) ;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.04 19:33:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      Meiner Meinung nach haben Quadriga und die anderen diesselben Konstruktionen wie Jäger Research!!
      Warum werden die nicht auch gestoppt??


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Beteiligungsformen wie Genussrechte oder KG-Modelle bekommen Probleme