Grundbucheintrag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.10.03 20:51:17 von
neuester Beitrag 15.10.03 11:10:48 von
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Hallo,
Ich habe das kleine Häuschen meiner Großmutter geschenkt bekommen - dass Erbschaftssteuer fällig wird ist mir klar.
Verkehrswert waren ca. EUR 90,000.
Kann mir jemand sagen wieviel ich ungefähr nur für das Grundbuchamt mit Auflassungsvormerkung rechnen muss?
Notar habe ich bereits bezahlt.
Oder ist das regional unterschiedlich?
Danke!
Lars
Ich habe das kleine Häuschen meiner Großmutter geschenkt bekommen - dass Erbschaftssteuer fällig wird ist mir klar.
Verkehrswert waren ca. EUR 90,000.
Kann mir jemand sagen wieviel ich ungefähr nur für das Grundbuchamt mit Auflassungsvormerkung rechnen muss?
Notar habe ich bereits bezahlt.
Oder ist das regional unterschiedlich?
Danke!
Lars
Hallo LARS9T:
Rechne Dir bitte anteilig in EUR um:
Habe für Gegenstandswert 395.000 DM in Bayern folgendes bezahlt:
Auflassungsvormerkung 355,00 DM
Löschung der der Aufl.-vormerkung 177,50 DM
Eigentumsumschreibung 710,00 DM
Katasterfortführungsgebühr 213,00 DM.
Evtl. zus. Kosten für Grundbuchauszug.
MfG
Sdtm
Rechne Dir bitte anteilig in EUR um:
Habe für Gegenstandswert 395.000 DM in Bayern folgendes bezahlt:
Auflassungsvormerkung 355,00 DM
Löschung der der Aufl.-vormerkung 177,50 DM
Eigentumsumschreibung 710,00 DM
Katasterfortführungsgebühr 213,00 DM.
Evtl. zus. Kosten für Grundbuchauszug.
MfG
Sdtm
Was denn nun, Lars, geschenkt oder geerbt?
Bei Schenkung keine Erbschaftssteuer et vice versa.
Aldy
Bei Schenkung keine Erbschaftssteuer et vice versa.
Aldy
Morgen!
Dankeschön an euch beide. Dann werdens so EUR 335. Das geht ja noch. Habe mit wesentlich mehr gerechnet.
@Aldy: geschenkt, alsoSchenkungssteuer
Danke nochmals!
Lars
Dankeschön an euch beide. Dann werdens so EUR 335. Das geht ja noch. Habe mit wesentlich mehr gerechnet.
@Aldy: geschenkt, alsoSchenkungssteuer
Danke nochmals!
Lars
Zusatzfrage. Die Auflassung ist doch nur dazu da, daß der Verkäufer die Immobilie nicht noch einmal verkaufen kann. Kann man bei Vertrauen (Schenkung) auf die Auflassung verzichten? Gebühr für Eintragung und Löschung einsparen?
Wann kommt eigentlich die Luftsteuer ? Die fehlt uns noch
@alzwo: das ist fast peinlich - da habe ich mich wieder mal verschrieben. Ich meinte "mit Verzicht auf die Auflassungsvormerkung".
Der Notar hat meine Großmutter noch bei der Verlesung explizite gefragt ob sie dies wirklich wünscht und hat ihr die Risiken erklärt.
@kneto: mach keine Sachen...mach mir keine Angst Als kleiner Angestellter habe ich eh schon nicht viel.
Lars
Der Notar hat meine Großmutter noch bei der Verlesung explizite gefragt ob sie dies wirklich wünscht und hat ihr die Risiken erklärt.
@kneto: mach keine Sachen...mach mir keine Angst Als kleiner Angestellter habe ich eh schon nicht viel.
Lars
#6,
wie wäre es mit einer Gewerkschaftssteuer?
wie wäre es mit einer Gewerkschaftssteuer?
Bei uns in der Stadt soll jezt "Wasserentnahmegeld" eingeführt werden. So etwa 13€ für eine vierköpfige Familie pro Jahr.
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